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Incoterms (International Commercial Terms, deutsch: Internationale Handelsklauseln) sind eine Reihe von freiwilligen Regeln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel.
Inhaltsverzeichnis
Einzelheiten
Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) entwickelt und 1936 erstmals aufgestellt. Der Stand der Incoterms wird durch Angabe der Jahreszahl gekennzeichnet. Sie wurden mehrfach angepasst, die letzte Fassung sind die Incoterms 2000 (6. Revision).
Die Incoterms sollen vor allem die Art und Weise der Lieferung von Gütern regeln. Die Bestimmungen legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes der Ware das finanzielle Risiko trägt. Die Incoterms geben jedoch keine Auskunft darüber, wann und wo das Eigentum an der Ware von dem Verkäufer auf den Käufer übergeht. Auch Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand werden über sie nicht geregelt.
Die Incoterms haben keine Gesetzeskraft; sie werden nur rechtskräftig, wenn sie zwischen Käufer und Verkäufer gültig vereinbart werden. Die Anerkennung durch Gerichte erfolgt nur bei Einbeziehung in einen Vertrag. Um rechtskräftig zu sein, muss im Vertrag z. B. erwähnt sein "CIP gemäß INCOTERMS 2000", wobei 2000 auf die jeweilige Version der Incoterms verweist. Sonderbestimmungen in einzelnen Verträgen zwischen den Parteien gehen den Incoterms vor.
Die Verwendung der Incoterms im Vertrag (durch Angabe von Kürzel der Klausel und des jeweiligen Orts) ist freiwillig.
Die Incoterms werden auch in verschiedenen Statistiken verwendet: In der Außenhandelsstatistik wird für die Ausfuhren immer der FOB-Wert, für Einfuhren immer der CIF-Wert angegeben. In der Zahlungsbilanzstatistik wird sowohl bei den Ausfuhren als auch bei den Einfuhren der FOB-Wert benutzt.
Die durch den Incoterm ausgedrückte Lieferbedingung ist auch Grundlage für die Ermittlung des Zollwertes.
Incoterm-Codes
Code Bedeutung anzugebender Ort EXW ab Werk (engl.: EX Works) Standort des Werks FCA frei Spediteur (engl.: Free Carrier) vereinbarter Ort FAS frei längsseits Schiff (engl.: Free Alongside Ship) vereinbarter Verladehafen FOB frei an Bord (engl.: Free On Board) vereinbarter Verladehafen CFR Kosten und Fracht (engl.: Cost And Freight) vereinbarter Bestimmungshafen CIF Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen (engl.: Cost Insurance Freight) vereinbarter Bestimmungshafen CPT Fracht, Porto bezahlt bis (engl.: Carriage Paid To) vereinbarter Bestimmungsort CIP Fracht, Porto und Versicherung bezahlt bis (engl.: Carriage Insurance Paid) vereinbarter Bestimmungsort DAF frei Grenze (engl.: Delivered At Frontier) vereinbarter Lieferort an der Grenze DES frei ab Schiff (engl.: Delivered Ex Ship) vereinbarter Bestimmungshafen DEQ frei ab Kai (engl.: Delivered Ex Quay) vereinbarter Bestimmungshafen incl. Entladung DDU frei unverzollt (engl.: Delivery Duty Unpaid) vereinbarter Bestimmungsort im Einfuhrland DDP frei verzollt (engl.: Delivery Duty Paid) vereinbarter Lieferort im Einfuhrland Zahlungspflichten
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Zahlungspflichten des Verkäufers.
Weblinks
- Einleitungstext und Kurzerklärung der ICC Incoterms auf den Seiten der ICC Deutschland
- Merkblatt der IHK
- FiFo Ost Incoterms
- www.incoterms.com
- Einführung und Übersicht
- Fachinformationen der deutschen Transportversicherer
- Informationsblatt der Schweizer National-Versicherung (PDF, 119 KB)
- Merkblatt zum Einheitspapier 2009 -Vordruck 0781- (PDF, 1.505 KB)
- iccwbo.org grafische Übersicht über die einzelnen Incoterms und deren Verantwortlichkeitsraum für die Bereiche Kosten, Gefahrtragung und Leistungsumfang - PDF (englisch - Nur-Leseversion) der Internationalen Handelskammer
- Lieferklauseln unter www.zoll.de
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