- Abbaugebiet
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Als Abbau bezeichnet man im Bergbau die planmäßige Gewinnung von Bodenschätzen im Tagebau (Steinbrüche, Kies- und Sandgruben) oder unter Tage (Strebbau, Kammerbau u. a.).
Als Abbaugrenze bezeichnet man bei der Gewinnung von Bodenschätzen eine Begrenzungslinie, die sogenannte Markscheide, die aus technischen, wirtschaftlichen, ökologischen oder politischen Gesichtspunkten festgelegt wird.
Als Abbauraum wird im Bergbau der unter Tage angelegte Grubenbau bezeichnet, in dem der Rohstoff abgebaut und zur Förderung verladen wird.
Ein Abbausee ist eine Wasseransammlung in künstlich geschaffenen Vertiefungen, wie sie bei der Rohstoffgewinnung in einem Tagebau entstehen (Beispiel: ein Baggersee).
Literatur
- Walter Bischoff, Heinz Bramann, Westfälische Berggewerkschaftskasse Bochum: Das kleine Bergbaulexikon. 7. Auflage, Verlag Glückauf GmbH, Essen, 1988, ISBN 3-7739-0501-7
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