Abbuchungsverfahren

Abbuchungsverfahren

Der Abbuchungsauftrag ist eine Form der Lastschrift.

Beim Abbuchungsauftrag erklärt der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitut schriftlich, dass der Zahlungsempfänger von seinem Konto abbuchen darf. Der Zahlungsempfänger erteilt dann seiner Bank den Auftrag, den entsprechenden Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen.

Der Belastete stimmt durch die Erteilung des Abbuchungsauftrages der Belastung seines Kontos zu. Dadurch ist eine Rückbuchung wegen Widerspruch nicht möglich, im Gegensatz zur Lastschrift aufgrund einer Einzugsermächtigung.

Allerdings gibt es auch hier Gründe für die Rückbelastung:

  • Konto nicht gedeckt
  • Konto erloschen
  • Abbuchungsauftrag liegt nicht vor

Dieses Verfahren bringt für den Zahlungsempfänger eine große Sicherheit, da er spätestens nach einigen Tagen weiß, dass die Zahlung auch bei ihm verbleibt, und nicht innerhalb der 6-Wochen-Frist wegen Widerspruchs zurückbelastet werden kann. Das Verfahren wird im Allgemeinen nur bei Geschäftskunden eingesetzt, da der Bundesgerichtshof (BGH) im Abbuchungsverfahren eine unangemessene Benachteiligung des Privatkunden sieht (AZ. III ZR 330/07).

Für den Zahlungsempfänger ist es auch dann günstiger, mit dem Abbuchungsverfahren zu arbeiten, wenn dem Zahlungspflichtigen Insolvenz droht: Dann nämlich kann der Insolvenzverwalter Lastschriften, die durch Einzugsermächtigung zustande kamen, innerhalb der vorausgehenden sechs Wochen "wegen Widerspruch" zurückgeben. Bei der Abbuchungsermächtigung ist das nicht möglich.

Da die Bank des Zahlungspflichtigen die Korrektheit der Belastung überwachen muss, stellt sie dem Geschäftskunden hierfür üblicherweise eine Gebühr in Rechnung.

Der Vordruck für einen Abbuchungsauftrag muss nicht institutsgebunden sein, es genügt eine allgemeine Vorlage, die alle notwendigen Informationen enthält. Diese Vorlage kann dann gegenüber allen betroffenen Kunden genutzt werden.

Das Abbuchungsauftragsverfahren ist in Deutschland weitaus weniger verbreitet als das Einzugsermächtigungsverfahren. Es wird hauptsächlich zwischen Unternehmen bestimmter Branchen eingesetzt.

Mustertext eines Abbuchungsauftrags

Name und Anschrift des Kontoinhabers
An (Kreditinstitut)
Hiermit bitte(n) ich/wir Sie widerruflich, die von . . . (Name des Zahlungsempfängers), (Kontonummer und Bankleitzahl des Zahlungsempfängers) für mich/uns bei Ihnen eingehenden Lastschriften zulasten meines/unseres Girokontos Nr. . . . einzulösen.
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht keine Verpflichtung, die Lastschrift einzulösen.
Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
Der Widerruf des Abbuchungsauftrags hat schriftlich gegenüber dem o.g. Kreditinstitut zu erfolgen und muss so rechtzeitig zugehen, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs möglich ist. Der Zahlungsempfänger ist über den Widerruf zu benachrichtigen.
Der Widerspruch gegen eine bereits erfolgte Belastungsbuchung ist im Abbuchungsauftragsverfahren ausgeschlossen.
Ort, Datum und Unterschrift(en) des Zahlungspflichtigen

Siehe auch

Einzugsermächtigung


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