BürgerInnenfunk

BürgerInnenfunk

Bürgerrundfunk ist ein Modell der Bürgerbeteiligung in der deutschen Rundfunklandschaft und gehört zum nichtkommerziellen Lokalfunk. Neben Hörfunk- (Bürgerfunk; Bürgerradio) umfasst der Begriff auch Fernsehsender (Bürgerfernsehen). Bürgerrundfunk gibt es in den drei Bundesländern Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein-Westfalen wird der Begriff „Bürgermedien“ synonym zu „Bürgerrundfunk“ verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Bremen

In Bremen wurde der Begriff "Bürgerrundfunk" 2005 in das Landesmediengesetz aufgenommen. Mit der Gesetzesänderung soll die lokale Informationsverpflichtung und -leistung der beiden Bremischen Bürgersender gestärkt werden.

Niedersachsen

Nach den Vorgaben des Niedersächsischen Mediengesetzes von 2001 hat ein "Veranstalter von Bürgerrundfunk" drei zentrale Aufgaben. Er soll die lokale und regionale Berichterstattung ergänzen, zugleich allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Rundfunk gewähren und Medienkompetenz vermitteln. Finanziert wird der Bürgerrundfunk in Niedersachsen durch eigene Finanzmittel der Veranstalter, die überwiegend als eingetragene gemeinnützige Vereine organisiert sind, durch Spenden und Unterstützungsleistungen lokaler Einrichtungen sowie durch anteilige Zuschüsse der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) [1]. Das niedersächsische Konvergenzmodell ist das Ergebnis eines mehrjährigen, wissenschaftlich umfassend evaluierten Betriebsversuches, während dessen Offene Kanäle und nichtkommerzielle Lokalradios parallel betrieben wurden. Die Aufhebung des NKL/OK-Dualismus ist die Konsequenz aus der in der Sendepraxis zu beobachtenden Gleichartigkeit beider Bürgermedientypen. So sind die Motive der – mehrheitlich ehrenamtlichen – Produzenten, sich im Bürgerrundfunk zu engagieren, modellübergreifend identisch. Ähnlich sind auch die thematisch-inhaltlichen Präferenzen. Und auch über die Akzeptanz und Nutzung entscheidet nicht das Organisationsmodell, sondern die lokale Verankerung sowie der Umfang und die Güte der lokalen Information.

Eingeführt wurde der Bürgerfunk in Niedersachsen bereits 1995. In einer zunächst mehrjährigen Testphase gab es zwei Bürgerfunkmodelle. Die offenen Kanäle, die nur offene, d.h. Sendeplätze für alle, die im Sendegebiet des Bürgerfunksenders wohnen, anboten und die nichtkommerziellen Lokalradios, die ein rein redaktionelles Programm anboten, wobei die Redaktionen zugangsoffen waren. Der Unterschied zu Nordrhein Westfalen: In Niedersachsen handelte es sich um eigenständige Sender, die sich ausschließlich durch Gelder der Niedersächsischen Landesmedienanstalt und Zuschüssen aus Städten und Landkreisen im jeweiligen Sendegebiet sowie über Spenden finanzieren. Das Landesmediengesetz verbietet den Sendern jede Form von Werbung.

Am 31. März 2002 lief die Testphase aus und die Sender wurden in den Regelbetrieb übergeführt. Die dafür erteilten Lizenzen laufen bis zum Jahr 2009. Mit der Überführung in den Regelbetrieb wurde die Trennung in Offene Kanäle und nichtkommerzielle Lokalradios aufgehoben, d.h. die Offenen Kanäle müssen seit dem 1. April 2002 ein redaktionelles Programm anbieten und die nichtkommerziellen Lokalradios offene Sendeplätze. Auch die Redaktion der ehemaligen offenen Kanäle ist zugangsoffen.

Den Bürgerfunk in Niedersachsen gibt es als Fernseh- und Hörfunksender. Die Dachorganisation der Sender ist der Landesverband Bürgermedien in Niedersachsen (LBM). Niedersachsenweit gibt es inzwischen 15 eigenständige Bürgerfunksender.

Nordrhein-Westfalen

Um unterschiedliche Bürgerrundfunktypen in einer begrifflichen Klammer zu vereinen, wurde in Nordrhein-Westfalen (NRW) 2002 der Begriff „Bürgermedien“ in das Landesmediengesetz eingeführt, der neben dem Bürgerfunk auch den Offenen Fernsehkanal und den Campusfunk einschließt.

In Nordrhein-Westfalen waren die privaten kommerziellen Hörfunksender vor Umsetzung des neuen Landesmediengesetzes 2007 gesetzlich verpflichtet, bis zu 15 Prozent ihrer Sendezeit für von Bürgern produzierte Beiträge zur Verfügung zu stellen. Es war der Versuch, die Idee des Offenen Kanals mit einem wirtschaftlich agierenden Lokalradio zu verbinden. In der konkreten Realisation der Herstellung von Hörfunkproduktionen hatte dieses Modell gravierende Konsequenzen: Live-Sendungen waren nicht möglich, da die Bürgerfunker drei Werktage vor dem Ausstrahlungstermin die produzierte Sendung zur Kontrolle durch den Sender einreichen mussten. "B-15-Produzenten" hatten also nicht die gleiche Autonomie wie Nutzer "echter" Offener Kanäle. Das Lokalradio behielt dadurch zumindest eine gewisse "Kontrolle" über sein Format und rechtliche Sicherheit, sowohl hinsichtlich der Vorgaben des Presserechts wie auch sonstiger medienrechtlicher oder strafrechtlicher Bestimmungen. Abgelehnte Sendungen waren von den Lokalsendern, auf Verlangen der verantwortlichen Bürgerfunkgruppe, zur Überprüfung der Entscheidung bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) einzureichen.

Begleitet wurde die Integration der Bürgerprogramme in ein kommerzielles Programmumfeld von regelmäßig wiederkehrenden Reibereien über Sendeplätze, Sendezeiten, zugesagte bzw. versagte Unterstützungsleistungen und Formatdiskussionen. Ein von jeher wichtiger Baustein des NRW-Bürgerfunkkonzepts ist daher stets die handwerkliche Qualifizierung der ehrenamtlich Programmaktiven gewesen. Sie wurde von der LfM nicht nur immer wieder gefordert, sondern auch aktiv unterstützt – mit beachtenswerten Erfolgen. Das dokumentierte etwa eine Organisations- und Programmevaluation, die die LfM in Auftrag gegeben hatte und deren Ergebnisse im Frühjahr 2005 vorgestellt worden waren. Dennoch erklärten CDU und FDP, die 2005 in NRW die Regierungsverantwortung übernahmen, in ihrer Koalitionsvereinbarung, dass sich „der Bürgerfunk in seiner jetzigen Form überwiegend nicht bewährt“ habe. Umso größerer Bedeutung wurde daher dem aktuellen, auf zwei Jahre angelegten LfM-Projekt zum Qualitätsmanagement Bürgerfunk (QMB) beigemessen. Danach sollten die Radiowerkstätten - als organisatorische Träger des NRW-Bürgerfunks für die Beratung, Betreuung und Qualifizierung der Produzenten zuständig - zertifiziert werden. Ziel war es, die Arbeitsqualität der Einrichtungen zu steigern, um sie auf die Integration in umfassende Medienkompetenznetzwerke vorzubereiten. Die Interessenvertretungen der NRW-Bürgerfunker begleiteten das Vorhaben aktiv, unter anderem im Rahmen eines Beirates zum Projekt.

Die Produktionsinfrastruktur wurde von 160 anerkannten, das heißt von der zuständigen Medienanstalt geförderten Radiowerkstätten bestimmt, die Anzahl der landesweit aktiven Bürgerfunker auf 18.000 geschätzt. Sie waren in rund 2.700 Bürgerfunkgruppen organisiert. Täglich produzierten sie fast 50 Stunden Programm.

Die von CDU und FDP gestellte NRW Landesregierung hat sich mit der im Mai 2007 erfolgten Novellierung des Landesmediengesetz jedoch für die "faktische Abschaffung" des Bürgerfunks - wie er in NRW bisher bekannt war - entschieden. Zukünftig soll es keine anerkannten Radiowerkstätten mehr geben, die Sendezeit des nordrhein-westfälischen Bürgerfunks ist auf eine landesweit einheitliche spätabendliche "Nettostunde" reduziert (Sendezeit: Mo-Sa 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Sonntags ab 19:00 oder 20:00 Uhr) und ein strikter "lokaler Bezug" zum Verbreitungsgebiet den ausgestrahlten Bürgerfunkformaten vorgeschrieben worden; eine finanzielle Förderung des Bürgerfunkes fällt weg. Ab 2008 plant die LfM die Einführung eines "Radiopass Bürgerfunk NRW" und es dürfen nur noch Personen Bürgerfunk betreiben, die sich vorher einer dreistufigen "Qualitätskontrolle" des Landes NRW unterzogen haben.

Siehe auch

Weblinks

Allgemein
Niedersachsen
Nordrhein Westfalen

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