- Privater Rundfunk
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Als privaten Rundfunk bezeichnet man die Summe der privat-rechtlichen, d. h. kommerziellen Hörfunk- oder Fernsehgesellschaften, die sich selbst finanzieren, in der Regel durch Werbung.
Den privat-rechtlichen Rundfunk unterscheidet vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dass er nicht durch öffentliche Hörfunk- und Fernsehgebühren finanziert wird. Für die Ausstrahlung eines privat-rechtlichen Hörfunkprogramms über UKW/Mittelwelle oder Langwelle (bspw. jedoch nicht Internet) ist eine Lizenz der verantwortlichen Landesmedienanstalt notwendig, diese beaufsichtigt anschließend das Programm. Auch wenn ein Programmanbieter in der außenpluralistischen Struktur des privaten Rundfunks nicht zur inhaltlichen Ausgewogenheit verpflichtet ist, muss er trotzdem ein Mindestmaß an Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten. Außerdem müssen die meisten deutschen Fernsehsender die Wahlspots der Parteien für die Bundestagswahl und vereinzelt auch für andere Wahlen ausstrahlen.
Laut Gesetz darf ein privater Fernsehsender pro Stunde zwölf Minuten Werbung ausstrahlen.
Die privatrechtlichen Anbieter unterliegen anders als die bundesdeutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten keinem gesetzlichen Programmauftrag. Wesentlicher Anreiz zum Betrieb eines "Privatsenders" dürfte meist der dadurch erwartete wirtschaftliche Erfolg sein: Die finanziellen Erlöse eines frei empfangbaren privatrechtlichen Programmanbieters ergeben sich im Wesentlichen aus den Werbeeinnahmen. Diese berechnen sich indirekt aus den erzielten Programmreichweiten (Zuschauerzahlen). Weitere Finanzierungs- bzw Gewinnerzielungsmöglichkeiten ergeben sich im Rundfunk beispielsweise durch Bezahl- oder Abonnementsmodelle (z.B. Sky, bestimmte Spartenkanäle), Verkausfernsehen (HSE24, QVC), Call-In (ehemals 9live) Nicht wirtschaftlich motiviert existieren insbesondere Hörfunkangebote wie Uni-Radios, Bürger-Radios oder Angebote mit durchgängig religiös motiviertem Inhalt.
Man unterscheidet bei den so genannten Privatsendern, also dem privatrechtlichen Rundfunk, zwischen dem Privatfernsehen und dem Privatradio.
Zahlreiche private Rundfunkunternehmen sind im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) organisiert.
In Österreich vertritt der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) die Interessen der privaten Rundfunkveranstalter.
Siehe auch
Literatur
- Jürgen Wilke: Die zweite Säule des "dualen Systems": Privater Rundfunk, in: APuZ 9-10/2010, S. 12–19.
Weblinks
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