Bürgermeister (Kurpfalz, historisch)

Bürgermeister (Kurpfalz, historisch)

Der Bürgermeister war in der Kurpfalz nicht der Vorsteher einer Stadt oder einer Dorfgemeinde, sondern ein Vertreter der Bürgerschaft unter dem vom Dorf- oder Stadtherrn eingesetzten Schultheißen.

Bürgermeister in einer kurpfälzischen Dorfgemeinde im 16. Jahrhundert

Die Gemeinschaft der Dorfgenossen, d.h. der Bürger mit Grundbesitz in der Flur der Gemeinde, wählte die Amtsträger in der Gemeinde. Die Stellen der Bürgermeister, von denen es in den größeren Gemeinden meist zwei gab, wurden jährlich neu besetzt.

Den Ratsbürgermeister nannte man auch Bürgermeister im Gericht, denn er war einer der Urteiler im Dorfgericht. Er hatte außerdem darauf zu achten, dass die Gesetze und Verordnungen des Landesherrn respektiert wurden. Er sorgte dafür, dass die Befehle der vorgesetzten Amtsinhaber (Schultheiß) und alle Urteile des Gerichts unverzüglich und vollständig ausgeführt und umgesetzt wurden. Der Ratsbürgermeister wurde auch der „rechnende Bürgermeister“ genannt, denn er war verantwortlich für die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde, die er bei der jährlichen Rechnungsprüfung belegen musste.

Der Gemeindebürgermeister hatte die Polizeigewalt, er kümmerte sich um Sicherheit und Ordnung. Er beaufsichtigte den nächtlichen Wachtdienst im Dorf, und auch die Angelegenheiten der Flurordnung – Besitzverhältnisse und Bodennutzung – gehörten in seine Zuständigkeit. Was der Gemeinde schaden konnte, musste er dem Schultheißen melden.

Bei der jährlichen Prüfung der „Bürgermeisterrechnung“ (Abrechnung) hatten die beiden Bürgermeister auch Rechenschaft über ihre Amtsführung abzulegen. Nach einer Umfrage in der Gemeinde musste ihnen schriftlich bestätigt werden, dass sie ihren Pflichten gewissenhaft nachgekommen waren. Konnte ihnen eine Nachlässigkeit oder ein Fehler nachgewiesen werden, dann wurden sie empfindlich bestraft und mussten auf eigene Kosten für die Behebung des Schadens aufkommen. Alle Gemeindeämter waren unbesoldete Ehrenämter und die Amtsträger erhielten nur Vergünstigungen der Gemeinde oder gelegentlich eine geringe Aufwandsentschädigung.

Literatur

  • Gerhard Kiesow: Schluchtern. Eine kurpfälzische Dorfgemeinde im Kraichgau. BOD, Norderstedt, 2006, S. 32–38.

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