Bürgermeister

Bürgermeister

Ein Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Stadt. Er wird je nach Land direkt von den Bürgern oder vom Stadt-/Gemeinderat gewählt.

In größeren Städten in Deutschland gibt es mehrere Bürgermeister (z. B. Baubürgermeister[1], Sozialbürgermeister[2]), die einem Oberbürgermeister beigeordnet und meist für spezielle Aufgabengebiete verantwortlich sind. Einzelheiten und die Art der Wahl sind je nach Bundesland unterschiedlich und in der jeweiligen Gemeindeordnung geregelt, z. B. in § 49 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg.

Inhaltsverzeichnis

Englischer Sprachraum

In der englischsprachigen Welt gibt es eine direkte Übersetzung von Bürgermeister als „Burgomaster“, jedoch wird das heutige Amt in der Regel als „Mayor“ ins Englische übersetzt, da es den heute üblichen Hauptvertreter der Bürgerschaft dort bezeichnet. Mit der gleichen Wurzel wie Major war der englische Mayor ursprünglich der feudale Bezirksverwalter, die Bürgerschaft von London errang jedoch irgendwann das Recht, den Mayor selbst zu wählen. Dieses Recht verbreitete sich, und im heutigen Sprachgebrauch meint Mayor jeweils den Vorsitzenden des Gemeinderats (chief magistrate). In der Regel wird dieser indirekt vom Gemeinderat gewählt. Der Titel „Mayor“ ist auch die übliche Bezeichnung in den USA, dort wird jedoch häufig die Stadtvertretung geteilt: bei der zweigleisigen Stadtvorsteherregierung (council-manager government) gibt es die Ämter des Ratsvorsitzenden und des Verwaltungsdirektors, wobei die Stadtvertretung hauptsächlich in den Händen des letzteren Stadtvorstehers liegt, der nicht dem Stadtrat angehört, aber von diesem ernannt wird. Die Bezeichnung Mayor bzw. Bürgermeister gilt hier dem Ratsvorsitzenden.

Deutschland

In den meisten größeren, vor allem in kreisfreien Städten gibt es in Deutschland einen Oberbürgermeister sowie einen oder mehrere Beigeordnete, die dann gelegentlich die Amtsbezeichnung Bürgermeister haben.

Man unterscheidet üblicherweise bei dem Begriff Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister zwischen dem Amtsinhaber als Person (dem sog. Organwalter) und dem Bürgermeister als Organ im Sinne einer rechtlich geschaffenen Einrichtung eines Verwaltungsträgers. Als Organ ist der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister institutionell Behörde der Gemeinde.[3] In seiner Funktion als Behörde nimmt der Bürgermeister Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und ist insoweit Teil der Exekutive.[4]

Der Begriff Erster Bürgermeister wird in Hamburg für den Regierungschef benutzt und in großen Kreisstädten und kreisfreien Städten in Baden-Württemberg für den Stellvertreter des Oberbürgermeisters.

Besonderheiten, wie in den Stadtstaaten und Hansestädten, siehe jeweilige Länder weiter unten.

Geschichte

Seit dem 13. Jahrhundert standen Bürgermeister an der Spitze des Stadtrats, dem Organ der Bürgerschaft zur Selbstverwaltung. Meist waren zwei Bürgermeister vorhanden, oft aber auch mehrere. Einer hatte den Vorsitz im Stadtrat, und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die Polizeigewalt und oft auch die Gerichtsbarkeit in Bagatellsachen. Die ursprüngliche Unterordnung unter einen herrschaftlichen Vogt oder Schultheiß wich in der Regel bald einem Nebeneinander. Die Bürgermeister wurden vom Stadtherrn ernannt oder vom Stadtrat gewählt, aus dem Kreis der Patrizier oder aus den Zünften. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde die Wahl nach und nach zur Formsache, die Bürgermeister waren nunmehr vom Stadtherrn ernannte Beamte (die Reichsstädte bildeten hier jedoch eine Ausnahme). Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die Bürgermeister als Gemeindevorsteher wieder gewählt.

Auch die Dorfgemeinde hatte Verwaltungsfunktionen und übte die niedere Gerichtsbarkeit aus. Die Bürgermeister (Dorfmeister, Bauermeister) waren in den meisten Fällen zunächst Gemeindeschreiber und -rechner und dem Schultheiß oder dem Heimberger untergeordnet. Im Verlauf der frühen Neuzeit setzte sich der Bürgermeister in vielen Gemeinden als der wichtigste Amtsträger durch. Im Zug dieser Entwicklung erlosch das Schultheiß- oder Heimbergeramt meist vollkommen. – Siehe auch: Bürgermeister (Kurpfalz, historisch).

Aufgaben

Der (hauptamtliche) Bürgermeister hat entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung unterschiedliche Aufgaben:

  • Er ist der Vorsitzende des Stadtrats und der Leiter der Stadtverwaltung. (In Schleswig-Holstein nur der Stadtverwaltung, in Niedersachsen kann er auch Ratsvorsitzender sein, in aller Regel wird hierfür ein Ratsmitglied gewählt.)
  • Er ist für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich.
  • Er ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde.
  • Er ist der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter der Gemeinde.
  • Er ist für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich.

Länder

Baden-Württemberg

Hauptartikel: Bürgermeister (Baden-Württemberg)

Der Bürgermeister in Baden-Württemberg ist Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Gemeindeverwaltung. Er vertritt die Gemeinde nach außen. Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt acht Jahre. Das baden-württembergische Kommunalrecht folgt dem so genannten Modell der Süddeutschen Ratsverfassung.

Bayern

In Bayern wird der Erste Bürgermeister von den Bürgern einer Gemeinde direkt gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Zur Wahl ist eine absolute Mehrheit der gültigen Stimmen notwendig, erzielt keiner der Bürgermeisterkandidaten diese im ersten Wahlgang, kommt es zu einer Stichwahl der beiden Bewerber mit den meisten Stimmen. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich im Bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG).

Der Erste Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen, führt den Vorsitz im Gemeinde-, Marktgemeinde- bzw. Stadtrat und vollzieht seine Beschlüsse. Er hat im Gemeinde-/Stadtrat volles Stimmrecht. In kreisfreien Gemeinden und in Großen Kreisstädten führt er die Bezeichnung Oberbürgermeister. In diesen Gemeinden und in kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern ist er in der Regel Beamter auf Zeit.

Gemeinden, die zwischen 5000 und 10000 Einwohnern haben, können bis zum 67. Tag vor einer Bürgermeisterwahl durch Gemeinderatsbeschluss bestimmen, dass der Erste Bürgermeister Ehrenbeamter ist. In Gemeinden, die bis zu 5000 Einwohner haben, ist der Bürgermeister grundsätzlich Ehrenbeamter, es sei denn, der Gemeinderat beschließt bis zu 67 Tage vor der Wahl, dass der Bürgermeister Beamter auf Zeit sein soll (Art. 34 BayGO).

Der zweite und eventuell auch ein dritter Bürgermeister wird vom Stadtrat oder dem Gemeinderat aus seinen Mitgliedern gewählt.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Rechtsstellung der Bürgermeister finden sich in der Bayerischen Gemeindeordnung – BayGO – und in dem bayerischen Gesetz über kommunale Wahlbeamte – KWBG.

Brandenburg

In Brandenburg wird der Bürgermeister seit 1993 direkt gewählt. In den kreisfreien Städten (Brandenburg a.d. Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam) trägt er die Bezeichnung Oberbürgermeister. In amtsangehörigen Gemeinden ist der Bürgermeister ehrenamtlich tätig, in amtsfreien Gemeinden ist er hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Der ehrenamtliche Bürgermeister wird zugleich mit der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Der hauptamtliche Bürgermeister oder Oberbürgermeister wird als hauptamtlicher Beamter auf Zeit auf die Dauer von acht Jahren gewählt. Zur Wahl ist eine absolute Mehrheit der gültigen Stimmen notwendig, erzielt keiner der Kandidaten diese im ersten Wahlgang, kommt es zu einer Stichwahl der beiden Bewerber mit den meisten Stimmen. Diese Mehrheit muss jeweils mindestens 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfassen. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so wählt in diesem Fall die Vertretung den Bürgermeister oder Oberbürgermeister.

In den Ortsteilen von Städten und Gemeinden wird der Ortsvorsteher (vormals Ortsbürgermeister) durch den Ortsbeirat, aus dessen Mitte heraus, gewählt.

Hessen

Hauptartikel: Bürgermeister (Hessen)

In Hessen sind die Kommunen nach der sogenannten Magistratsverfassung organisiert, die dem Bürgermeister auch nach der Einführung der Direktwahl im Jahr 1992 eine relativ schwache Stellung gegenüber der Gemeindevertretung gibt. Rechtsgrundlage ist die Hessische Gemeindeordnung (HGO).

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern wird der Bürgermeister seit 1999 direkt gewählt. In größeren Städten gibt es einen Oberbürgermeister. In der mecklenburgischen kreisfreien Stadt Hansestadt Wismar wird der „Bürgermeister“ aus historischen Gründen so bezeichnet.

Niedersachsen

In Niedersachsen ist der Bürgermeister bzw. Samtgemeindebürgermeister stets hauptamtlich tätig. In kreisfreien Städten und großen selbständigen Städten trägt er die Bezeichnung Oberbürgermeister. Der Bürgermeister wird in repräsentativen Angelegenheiten durch sogenannte ehrenamtliche Bürgermeister unterstützt. Die Bezeichnung Beigeordneter ist für sie nicht gebräuchlich. Als Beigeordnete bezeichnet man die Mitglieder des Verwaltungsausschusses, wobei die ehrenamtlichen Bürgermeister aus deren Reihen durch den Rat gewählt werden. Der (hauptamtliche) Bürgermeister wird in Niedersachsen unmittelbar durch die Einwohner der Gemeinde/Stadt gewählt. Er ist nicht kraft seines Amtes Vorsitzender des Rates und kann ab Inkrafttreten des NKomVG am 1. November 2011 nach § 61 auch nicht mehr dazu gewählt werden. Seine Amtszeit beträgt 8 Jahre, sie ist damit 3 Jahre länger als die der Mitglieder des Rates. Entsprechend müssen Wahlen zum Rat und für das Amt des Bürgermeisters nicht gleichzeitig erfolgen.

Nordrhein-Westfalen

Der Bürgermeister leitet die Verwaltung und ist kommunaler Wahlbeamter auf Zeit.

Bis 1994 bestand eine Aufteilung in den Chef der Verwaltung und Vertreter der Kommune in allen Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten (Oberstadt-, Stadt- bzw. Gemeindedirektor), und den ehrenamtlich tätigen Bürgermeister als Vorsitzenden des Rates. Dieses System war nach dem Zweiten Weltkrieg 1946 von der britischen Besatzungsmacht eingeführt worden. Es wurde auch als kommunale Doppelspitze bezeichnet. Nach Abschaffung der Doppelspitze wurde der Bürgermeister/die Bürgermeisterin zunächst vom Rat gewählt. Erst seit der Kommunalwahl 1999 erfolgt die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeister in Städten und Gemeinden durch die Bürger.

Rheinland-Pfalz

Die Gemeinden in Rheinland-Pfalz werden, soweit ihnen nicht die Stadtrechte verliehen sind und sie einer Verbandsgemeinde angehören, Ortsgemeinde genannt. Das Oberhaupt einer Ortsgemeinde wird als Ortsbürgermeister bezeichnet, welcher ehrenamtlich tätig ist. Ist die Gemeinde eine Stadt, so führt das Stadtoberhaupt die Amtsbezeichnung Stadtbürgermeister. Einer Verbandsgemeinde gehören mehrere Ortsgemeinden oder Städte an, der Leiter der Verbandsgemeindeverwaltung führt die Amtsbezeichnung Bürgermeister und ist hauptamtlich tätig. Verbandsfreie, aber kreisangehörige Gemeinden sind in der Regel Städte. Das Oberhaupt einer solchen Gemeinde oder Stadt heißt unabhängig vom Typus der Gemeinde Bürgermeister (nicht etwa Stadtbürgermeister) und ist ebenfalls hauptamtlich tätig. Der Bürgermeister einer kreisfreien Stadt oder einer großen kreisangehörige Stadt wird als Oberbürgermeister tituliert.

Die Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeister dauert acht Jahre, die der ehrenamtlichen Bürgermeister entspricht der Wahlzeit des Gemeinderats (zur Zeit fünf Jahre).

Saarland

Im Saarland ist die Wahl des Bürgermeisters im Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG §§ 54ff) reglementiert[5]. Er wird direkt von den Wahlberechtigten für die Dauer von 10 Jahren (KSVG §31 Abs. 2) gewählt. Wer von den Bewerbern für das Bürgermeisteramt im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen und gültigen Stimmen erhält, ist Bürgermeister der Gemeinde. Sofern keine Kandidat die erforderliche Mehrheit auf sich vereinigen kann, treten die beiden Kandidaten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten, im entscheidenden zweiten Wahlgang gegeneinander an (KSVG § 56 i.V.m. § 46).

Muster des Stimmzettels zur Abwahl (2010)

Die Abwahl des Bürgermeister muss vom Gemeinderat eingeleitet werden. Hierzu ist eine erste Abstimmung notwendig, in der ein entsprechender Antrag von mindestens der Hälfte der Mitglieder unterstützt wird (§ 58 KSVG). Sofern mehrheitlich für den Antrag votiert wurde, kann frühestens nach zwei Wochen ein Beschluss über den Antrag gefasst werden. Hier ist eine Zweidrittelmehrheit bei namentlicher Abstimmung notwendig. Nach erfolgreicher Beschlussfassung des Gemeinderats bedarf es einer Abwahl durch die Wahlberechtigten. Um den Bürgermeister aus dem Amt zu entfernen bedarf es einer einfachen Mehrheit am Wahltag, wobei mindestens 30 % der Wahlberechtigten für eine Abwahl votieren müssen. Die Abwahl eines Bürgermeisters vor Ende der Amtszeit wurde im Saarland erst einmal erfolgreich durchgeführt. Wolfgang Stengel, Bürgermeister der Gemeinde Schiffweiler, wurde am 29. März 2010 durch die Bekanntgabe des Wahlergebnisses offiziell als Bürgermeister abgewählt.[6][7]

Sachsen

In Sachsen wird seit 1994 der Bürgermeister alle 7 Jahre direkt gewählt. In Kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten führt der Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister. In Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern ist der Bürgermeister hauptamtlicher Beamter auf Zeit. In kleineren Gemeinden ist der Bürgermeister ehrenamtlich tätig, in Städten und Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern (sofern diese weder einem Verwaltungsverband oder einer Verwaltungsgemeinschaft angehören) kann aber in der Hauptsatzung festgelegt werden, dass der Bürgermeister hauptamtlich tätig ist. Unabhängig von der Größe der Gemeinde ist der Bürgermeister hauptamtlicher Beamter auf Zeit, wenn die Gemeinde erfüllende Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft ist. Größere Kommunen können, Kreisfreie Städte müssen einen oder mehrere Beigeordnete als Stellvertreter des Bürgermeisters haben. Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat für eine Dauer von 7 Jahren gewählt, sie sind Wahlbeamte auf Zeit. In kleineren Kommunen werden meist 2 stellvertretende Bürgermeister vom Gemeinderat gewählt, die ehrenamtlich arbeiten

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt wird der Bürgermeister seit 1994 direkt gewählt.

Schleswig-Holstein

In Lübeck wird der „Bürgermeister“ aus historischen Gründen so bezeichnet und ist von seinem Rang einem Oberbürgermeister vergleichbar, den es in anderen schleswig-holsteinischen Städten vergleichbarer und kleinerer Größe gibt.

Thüringen

In Thüringen wird der Bürgermeister seit 1994 direkt für eine regelmäßige Amtszeit von sechs Jahren gewählt. In kreisfreien und Großen kreisangehörigen Städten führt er die Amtsbezeichnung „Oberbürgermeister“.

Stadtstaaten

In den Stadtstaaten haben die Bürgermeister die Funktion, die einem Ministerpräsidenten in den anderen Ländern vergleichbar ist. Sie sind Landes- und Stadtoberhaupt zugleich. Auch ihre Stellvertreter tragen den Titel Bürgermeister. Während in den Freien Hansestädten Bremen und Hamburg traditionell der Titel Bürgermeister statt Oberbürgermeister für das Staatsoberhaupt verwendet wird, entstand der Begriff Regierender Bürgermeister zunächst für das Landesoberhaupt von West-Berlin, nachdem 1948 ein Oberbürgermeister für Ost-Berlin eingesetzt worden war. 1991 erfolgte die Wahl eines Regierenden Bürgermeisters dann für Gesamt-Berlin.

Berlin

Hauptartikel: Regierender Bürgermeister von Berlin

In Berlin ist der Regierende Bürgermeister Landes- und Stadtoberhaupt zugleich. Er wird vom Landesparlament, dem Abgeordnetenhaus von Berlin gewählt. Er ernennt die Regierung, den Senat von Berlin und ist Vorsitzender des Senats. Zudem ernennt er zwei Senatoren zu seinen Stellvertretern. Diese tragen den Titel Bürgermeister und zugleich Senator (Minister), da ihnen eine der Senatsverwaltungen (Ministerium) untersteht.

Die Verwaltungsvorsteher eines Bezirksamtes in einem der 12 Bezirke Berlins trägt die Bezeichnung Bezirksbürgermeister.

Bremen

Hauptartikel: Bremer Bürgermeister

In der Freien Hansestadt Bremen ist der Bürgermeister und Präsident des Senats Landesoberhaupt und zugleich Oberhaupt der Stadt Bremen (nicht jedoch Bremerhavens). Der Präsident des Senats wird vom Landesparlament, der Bremischen Bürgerschaft gewählt, die anschließend den weiteren Senat der Freien Hansestadt Bremen als Landesregierung wählt. Der Präsident des Senats und ein weiterer vom Senat aus den eigenen Reihen zu wählender Senator, als sein Stellvertreter, sind Bürgermeister (beide werden aus Tradition so offiziell bezeichnet). Beide Bürgermeister sind zugleich auch Senatoren (Minister). Ihnen unterstehen wie den übrigen Senatoren verschiedene senatorische Behörden (Ministerium).

In der Seestadt Bremerhaven wird der Magistrat (Stadtrat), bestehend aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister (Stellvertreter) und den Magistratsmitgliedern, auf der Grundlage einer kommunalen Verfassung von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.

Hamburg

Hauptartikel: Erster Bürgermeister (Hamburg)

In der Freien und Hansestadt Hamburg ist der Erste Bürgermeister Landes- und Stadtoberhaupt zugleich. Er wird vom Landesparlament, der Hamburgischen Bürgerschaft gewählt. Er ernennt seinen Stellvertreter den Zweiten Bürgermeister und die übrigen Senatoren (Minister), die von der Bürgerschaft zu bestätigen sind. Diese bilden die Landesregierung, den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Erste Bürgermeister ist Präsident des Senats. Der Zweite Bürgermeister ist zugleich Senator. Wie den übrigen Senatoren untersteht ihm eine Senatsbehörde (Ministerium).

Die Bezirksamtsleiter als Verwaltungsleiter eines der der sieben Bezirksämter der Bezirke in Hamburg werden umgangssprachlich gelegentlich als Bezirksbürgermeister tituliert. Insbesondere in den ehemaligen selbständigen Städten, die nach Eingemeindung zu Hamburg 1938 ihre eigenen Bürgermeister verloren, ist dies manchmal der Fall.

Italien

Südtirol

Der Bürgermeister wird in Südtirol direkt gewählt. Das Wahlgesetz unterscheidet zwischen den Gemeinden mit mehr und weniger als 15.000 Einwohnern: In den Zentren mit weniger als 15.000 Einwohnern sind prinzipiell alle Gemeinderatskandidaten auch Bürgermeisterkandidaten, sofern sie nicht ausdrücklich darauf verzichten. Gewählt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen, eine Stichwahl ist nicht vorgesehen. In den größeren Städten wird ein dafür bestimmter Bürgermeisterkandidat einer Liste oder Koalition gewählt. Erreicht keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, kommt es zu einer Stichwahl.

In Südtirol wird der vorgesehene Stellvertreter des Bürgermeisters Vizebürgermeister genannt und er wird vom Bürgermeister nominiert. In Orten mit mehr als 13.000 Einwohnern und in Zentren, in denen das von der Gemeindesatzung vorgesehen ist, darf der Vizebürgermeister nicht derselben Sprachgruppe wie der Bürgermeister angehören.

Der Bürgermeister ist der Chef der Gemeinderegierung, die je nach Gemeindestatus als Stadtrat oder als Gemeindeausschuss bezeichnet wird. Mitglieder dieses Gremiums sind die Referenten, die in der Vergangenheit italianisierend den Titel Assessoren trugen.

Ob der Bürgermeister als ehrenamtlich oder vollberuflich eingestuft wird, entscheidet erst nach der Wahl der Gemeinderat mit eigenem Beschluss über die Amtsentschädigung. Die Bezüge des Vizebürgermeisters und der Referenten sind schließlich nach einem Prozent-Schlüssel an jene des Bürgermeisters gebunden.

In der Provinzhauptstadt Bozen ist er in derselben Zeit auch Bezirksvorsitzender, der einem österreichischen Bezirkshauptmann entspricht.

Liechtenstein

In Liechtenstein erfolgt die freie Wahl der Ortsvorsteher und der übrigen Gemeindeorgane durch die Gemeindeversammlung. Nur der Ortsvorsteher im Hauptort Vaduz darf gemäß einem fürstlichen Erlass aus dem 19. Jahrhundert die Bezeichnung Bürgermeister tragen.

Niederlande

Gemeinderatssitzung in Oude IJsselstreek. Vorn links Bürgermeister Hans Alberse als Vorsitzender des Gemeinderates. Im Hintergrund rechts sitzen seine Kollegen, die wethouders. Ganz rechts dort wurde ein Sitz für Alberse als Mitglied des college freigelassen.

In den Niederlanden wird der Bürgermeister nicht gewählt, sondern von der nationalen Regierung ernannt. Gerade bei den großen Städten wird dabei teilweise parteipolitischer Proporz beachtet, in der Regel jedoch vor allem die politische Kräfteverteilung vor Ort. Der Bürgermeister bildet zusammen mit den wethouders (wörtlich: "Gesetzhalter", im Deutschen etwa Schöffen oder Beigeordnete), die vom Gemeinderat gewählt werden, die Regierung der Gemeinde. Man spricht vom college van burgemeester en wethouders, abgekürzt b & w. Außerdem ist der Bürgermeister Vorsitzender des Gemeinderats. Einer der wethouders wird als Stellvertreter des Bürgermeisters zum loco-burgemeester gewählt. Ebenso wie der Bürgermeister dürfen die wethouders nicht dem Gemeinderat angehören, obwohl letztere oft aus dessen Mitte kommen.

Es ist eine Diskussion darüber entstanden, ob der Bürgermeister nicht in Zukunft gewählt werden soll, doch bislang kam es nur zu wenigen Referenden vor Ort (zuletzt 2008). Die Regierung schlägt dabei zwei Kandidaten vor und die Einwohner des Ortes entscheiden per Volksabstimmung. Allerdings gehören die beiden Kandidaten normalerweise derselben Partei an.[8] Vor allem die sozialliberale Partei Democraten 66 setzt sich für die Direktwahl ein. D66-Minister Thom de Graaf war 2005 mit seinem Gesetzentwurf zur Direktwahl sehr weit gekommen, bis die Sozialdemokraten in der Ersten Kammer es doch noch zu Fall brachten. De Graaf trat zurück und wurde übrigens 2007 zum Bürgermeister von Nijmegen ernannt.

Einer Umfrage von 2004 zufolge wünschen sich zwei Drittel der Niederländer die Direktwahl, ein Drittel ist dagegen. Dafür ist die Mehrheit der Anhänger jeder einzelnen Partei. Der damalige Gesetzentwurf von De Graaf wurde allerdings von nur 53 Prozent der Befragten begrüßt.[9] Niederländische Gemeinderatsmitglieder, hat eine Umfrage 2010 ergeben, möchten vor allem die heutige Situation behalten: 46 Prozent meinen, dass der Bürgermeister weiterhin von der Krone eingesetzt werden soll, nach Beratschlagung mit dem Gemeinderat. 32 Prozent wünschen sich eine formelle Wahl durch den Rat. 5 Prozent wünschen sich, dass die Mitglieder der Gemeinderegierung den Bürgermeister unter sich wählen, so wie in der nationalen Regierung der Ministerpräsident gewählt wird. Eine Wahl durch die Bürger wünschen sich nur 16 Prozent der Gemeinderatsmitglieder.[10]

Typischerweise ist ein niederländischer Bürgermeister ein Jurist oder Verwaltungsexperte, der für sechs Jahre eine Gemeinde leitet und danach eine andere, je nachdem, welche ihm angeboten wird. Der 1944 in Rotterdam geborene Rechtsliberale Ivo Opstelten zum Beispiel begann seine Karriere in der Gemeindeverwaltung von Vlaardingen (1970 bis 1972). Von 1972 bis 1977 war er Bürgermeister von Dalen, dann bis 1980 von Doorn und bis 1987 von Delfzijl. Nach einer Position im Innenministerium wurde er 1992 Bürgermeister von Utrecht und krönte seine Bürgermeisterkarriere mit der zweitgrößten Stadt des Landes, Rotterdam (1999 bis 2008).

Österreich

Der Bürgermeister wird in den meisten Bundesländern direkt gewählt, in Niederösterreich, der Steiermark und Wien jedoch von den Mitgliedern des Gemeinderates. In Wien ist der Bürgermeister auch Landeshauptmann, die Mitglieder des Gemeinderats sind zugleich Abgeordnete des Landtags.

Wenn der Bürgermeister nicht direkt gewählt wird, stellt meistens die Mehrheitspartei den Bürgermeister. Dies ist aber von den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen abhängig.

Der Bürgermeister ist das ausführende Organ der Gemeinderatsbeschlüsse. Außerdem führt er Bundes- und Landesweisungen aus. Die Gemeindebediensteten sind ihm unterstellt. Er vertritt eine Gemeinde auch nach außen. In Bauangelegenheiten ist er die erste Instanz. In Statutarstädten führt er, unterstützt vom Magistrat, ebenso die Agenden des Bezirkshauptmannes aus.

In jeder Gemeinde gibt es als Vertretung einen, zwei oder drei Vizebürgermeister, je nach Wahlergebnis und der Gemeindegröße.

Für einzelne Ortsteile größerer Gemeinden können „Ortsvorsteher“ als Vertreter des Bürgermeisters in diesem Ortsteil bestellt werden. In Wien werden in den 23 Wiener Gemeindebezirken als Bezirksvertretung bezeichnete Bezirksparlamente gewählt, die wiederum jeweils einen Bezirksvorsteher wählen.

Rumänien

In Rumänien wird der Bürgermeister für 4 Jahre gewählt und kann beliebig oft für dieses Amt erneut kandidieren.

Schweiz

In der Schweiz gibt es die Bezeichnung Bürgermeister seit Mitte des 19. Jahrhunderts nicht mehr. Die analoge Bezeichnung ist je nach Ort Stadtpräsident, Stadtammann, Gemeindepräsident, Syndic, Maire, Sindaco, Ammann oder Gemeindeammann.

Ungarn

Der Bürgermeister (ungarisch: polgármester) ist der Vorsitzende der örtlichen Vertretungskörperschaft. Er ist verantwortlich für die erfolgreiche und gesetzmäßige Tätigkeit der Selbstverwaltung. Er ernennt die Mitarbeiter des Amtes, leitet die Arbeit des Amtes und die Sitzungen der Gemeindevertretung, sowie vertritt die Selbstverwaltung. Der Bürgermeister wird durch direkte Wahlen für vier Jahre gewählt.

Einzelnachweise

  1. Vgl. z. B. www.tuebingen.de
  2. http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2557112_0_9223_-fezer-gegen-woelfle-wer-wird-neuer-sozialbuergermeister-.html
  3. BSG, Urteil v. 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R.
  4. Vgl. u.a. § 1 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
  5. Kommunalselbstverwaltungsgesetz (Saarland). Abgerufen am 30. März 2010.
  6. Aus für Stengel. In: Saarländischer Rundfunk, 30. März 2010. Abgerufen am 30. März 2010.
  7. Schiffweiler Bürgermeister abgewählt: Wer wird Nachfolger?. In: sol.de, 29. März 2010. Abgerufen am 30. März 2010.
  8. Siehe z.B. NRC Handelsblad vom 19. Dezember 2007.
  9. Siehe Peil.nl (kostenlose Anmeldung nötig), Categorie Vernieuwing, "08-03-2004 Burgermeester kiezen". Zuletzt gesehen am 6. Februar 2010.
  10. Siehe Trouw: Een fascinerende hondebaan, zuletzt gesehen am 6. Februar 2010.

Literatur

  • Henry Bäck, Hubert Heinelt, Annick Magnier (Hrsg.): The European Mayor. Political Leaders in the Changing Context of Local Democracy. VS-Verlag, Wiesbaden 2006.
  • Jörg Bogumil, Hubert Heinelt (Hrsg.): Bürgermeister in Deutschland. Politikwissenschaftliche Studien zu direkt gewählten Bürgermeistern. VS-Verlag, Wiesbaden 2005.
  • Timm Kern: Warum werden Bürgermeister abgewählt? Kohlhammer-Verlag, Stuttgart 2007.
  • Daniel Fuchs: Die Abwahl von Bürgermeistern – ein bundesweiter Vergleich / Sebastian Olthoff. – Potsdam : Univ.-Verl., 2007.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Bürgermeister – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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