- Büro für Besuchs- und Reiseangelegenheiten
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Der Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums der DDR wurde von den DDR-Behörden für Bundesbürger zur Einreise im kleinen Grenzverkehr und für West-Berliner Bürger auf Antrag ausgegeben.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzung und Erteilung
Seit 1972 (Zusatzvereinbarung zum Vier-Mächte-Abkommen) wurden gegen Vorlage des „behelfsmäßigen Berliner Personalausweises“ Berechtigungsscheine in den „Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten“ (BfBR) ausgestellt. Es gab in West-Berlin fünf Büros, die direkt zum Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR gehörten. Die Mitarbeiter der Büros waren Angestellte dieses Ministeriums.
Die Berechtigungen für West-Berliner wurden für ein einzelnes Tagesvisum oder als Mehrfachberechtigungsschein für bis zu jeweils maximal neun Visa ausgestellt. Die grünen postkartengroßen Mehrfachberechtigungscheine mit druckereingedruckten Personendaten für die Erteilung des ersten Visums auf der Vorderseite hatten auf der Rückseite acht kleine Felder zur Beantragung weiterer Visa. Sie hatten eine Gültigkeit von drei Monaten vom Tage der Ausstellung an gerechnet und berechtigten den Besitzer zum Empfang des Visums an den Grenzübergangsstellen. Für die Ein- und Ausreise musste bei Tagesbesuchen derselbe Übergang benutzt werden. Auch mit Mehrfachberechtigungsscheinen war vorher der Besuch eines der Büros notwendig, die Einreisegenehmigung wurde dann sofort nach Eintragung des Reisedatums erteilt. Die Ausreise musste bis 2:00 Uhr des Folgetages erfolgen, Mehrtagesaufenthalte waren nur mit besonderer Genehmigung möglich.
Erforderlich war neben der Ausweisvorlage die Angabe des Grenzübergangs und des Reisezwecks: Verwandten-, Bekanntenbesuch oder „aus touristischen Gründen“. Die Berechtigung wurde für ein Visum nach Ost-Berlin (Berlin - Hauptstadt der DDR) oder für die gesamte DDR erteilt. Die Einreisemöglichkeit war beschränkt auf 30 Tage im Jahr. Nach zwei bis drei Tagen konnte dann die Berechtigung abgeholt werden bzw. wurde per Post übersandt, in besonderen Fällen war auch die Einreise am gleichen Tag möglich. Die Unterlagen für eine einmalige Einreise bestanden aus einer Einreise- und Ausreisekarte und einem Formular zur Deklaration von mitgeführten Devisen und Gegenständen.
Bei der Erteilung des neunten Visums wurde der Mehrfachberechtigungsschein regelmäßig an der jeweiligen Grenzübergangsstelle eingezogen. Deshalb existieren in Privatbesitz nur solche Mehrfachberechtigungsscheine mit bis zu acht Visaanträgen. Auf der Vorder- bzw. Rückseite fanden sich Faksimile-Stempelunterschriften von „Franzke“ oder „Wesser“, weshalb diese Berechtigungsscheine in Insiderkreisen auch „Wesserscheine“ genannt wurden.
Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in West-Berlin des MfS
Zuständig für die Prüfung eines Visaantrags und der -erteilung war die Arbeitsgruppe XVII – Büro für Besuchs- und Reiseangelegenheiten (BfBR) in Berlin (West) des MfS, welche auch die Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in West-Berlin unterhielt.
- Charlottenburg, 1000 Berlin 12 (heute 10623), Jebensstraße 1 (am Bahnhof Zoo)
- Steglitz, 1000 Berlin 41 (heute 12163), Schloßstraße 1 (im Forum Steglitz)
- Kreuzberg,1000 Berlin 61 (heute 10961), Waterloo-Ufer 5-7
- Wedding,1000 Berlin 65 (heute 13347), Schulstraße 118
- Spandau, 1000 Berlin 20 (heute 13597), Reformationsplatz 5
Siehe auch
Weblinks
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