Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums der DDR

Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums der DDR
Merkheft für Besuche und Reisen von Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) nach Ost-Berlin und in die DDR (Auszüge mit den Angaben den Öffnungszeiten der „Besucherbüros“) 17. Auflage 1. Dezember 1987

Der Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums der DDR war die Voraussetzung für Besuche und Reisen von Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) zur Einreise in die Hauptstadt der DDR (Ost-Berlin) bzw. die DDR selbst (kursiv: Originaltext DDR). Für Westdeutsche (Bürger der BRD) und Ausländer war die Einreise mit einem gültigen Reisepass nach direkter Visa-Erteilung an der Grenzübergangsstelle sofort möglich, allerdings nur für das Stadtgebiet von Ost-Berlin.

Für die Einreise aus Westdeutschland in die DDR - beispielsweise im grenznaher Verkehr an der innerdeutschen Grenze - wurden andere Regelungen angewendet. Auch hier bestanden Unterschiede zwischen Westberlinern und Personen der BRD (aus Westdeutschland), da die DDR-Behörden Bundes-Reisepässe von Westberlinern nicht anerkannten. Westberliner konnten im gesamten Ostblock nur mit dem „behelfsmäßigen Berliner Personalausweis“ reisen.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzung und Erteilung

Informationstafel zur Einreise (Trennung der Staatszugehörigkeiten) am Grenzübergang Bahnhof Berlin Friedrichstraße

Seit 1972 (Zusatzvereinbarung zum Vier-Mächte-Abkommen) wurden auf Antrag gegen Vorlage des „behelfsmäßigen Berliner Personalausweises“ Berechtigungsscheine ausgestellt. Dafür wurden in West-Berlin fünf „Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten“ (BfBR) eingerichtet,

Die Berechtigungen für West-Berliner wurden für ein einzelnes Tagesvisum oder als Mehrfachberechtigungsschein für bis zu jeweils maximal neun Visa ausgestellt. Die grünen postkartengroßen Mehrfachberechtigungscheine mit druckereingedruckten Personendaten für die Erteilung des ersten Visums auf der Vorderseite hatten auf der Rückseite acht kleine Felder zur Beantragung weiterer Visa. Sie hatten eine Gültigkeit von drei Monaten vom Tage der Ausstellung an gerechnet und berechtigten den Besitzer zum Empfang des Visums an den Grenzübergangsstellen. Für die Ein- und Ausreise musste bei Tagesbesuchen derselbe Übergang benutzt werden. Auch mit Mehrfachberechtigungsscheinen war vorher der Besuch eines der Büros notwendig, die Einreisegenehmigung wurde dann sofort nach Eintragung des Reisedatums erteilt. Die Ausreise musste bis 24:00 Uhr erfolgen (Mehrtagesaufenthalte waren nur nach besonderer Visaerteilung, die eine Einladung aus der DDR zur Voraussetzung hatte, möglich).

Erforderlich war neben der Ausweisvorlage die Angabe des Grenzübergangs und des Reisezwecks: Verwandten-, Bekanntenbesuch oder „aus touristischen Gründen“. Die Berechtigung wurde für ein Visum nach Ost-Berlin (Berlin - Hauptstadt der DDR) oder für die gesamte DDR erteilt. Die Einreisemöglichkeit war beschränkt auf 30 Tage im Jahr. Nach zwei bis drei Tagen konnte dann die Berechtigung abgeholt werden bzw. wurde per Post übersandt, in besonderen Fällen war auch die Einreise am gleichen Tag möglich. Die Unterlagen für eine einmalige Einreise bestanden aus einer Einreise- und Ausreisekarte und einem Formular zur Deklaration von mitgeführten Devisen und Gegenständen.

Bei der Erteilung des neunten Visums wurde der Mehrfachberechtigungsschein regelmäßig an der jeweiligen Grenzübergangsstelle eingezogen. Deshalb existieren in Privatbesitz nur solche Mehrfachberechtigungsscheine mit neun Visaanträgen, bei denen der Inhaber den letzten hatte verfallen lassen. Auf der Vorder- bzw. Rückseite fanden sich Faksimile-Stempelunterschriften von „Franzke“ oder „Wesser“, weshalb diese Berechtigungsscheine in Insiderkreisen auch „Wesserscheine“ genannt wurden.

Die „Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten“ in West-Berlin

Zuständig für die Prüfung eines Visaantrags und die -erteilung der sogenannten Ein- und Ausreisekarte war die Arbeitsgruppe XVII – Büro für Besuchs- und Reiseangelegenheiten (BfBR) in Berlin (West) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Diese unterhielt in West-Berlin fünf Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten. Die Mitarbeiter dieser direkt zur „Stasi“ der DDR gehörenden Einrichtungen waren West-Berliner Verwaltungsangestellte der jeweiligen Bezirke und Angestellte dieses Ministeriums aus Ost-Berlin [1].

Die Büros befanden sich in den folgenden Westberliner Bezirken:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Quelle: Die Stasi in West-Berlin, ARD Dokumentation von Ute Bönnen und Gerald Endres, RBB 2010

Weblinks


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