- Kleiner Grenzverkehr
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Als Kleiner Grenzverkehr wird der besonderen Regeln unterworfene grenznahe Verkehr zwischen unterschiedlichen Staaten bezeichnet.
Er wird in der Regel auf einen in festgelegten Grenzzonen wohnhaften Personenkreis beschränkt und unterliegt besonderen Einschränkungen bei der Mitführung von Waren und Gegenständen. Durch bilaterale Vereinbarungen wird der genaue Umfang des Grenzverkehrs festgelegt. Nach deutschem Recht werden Grenzübertritte, die nur für den kleinen Grenzverkehr zugelassen sind, ebenso wie grenzüberschreitende Wanderwege nicht als Grenzübergang bezeichnet.
Beispiele sind Deutsches Reich und Österreich 1933 bis 1938, die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik sowie Polen und Tschechien.
Inhaltsverzeichnis
Grenznaher Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
1972 wurde ein Verkehrsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ratifiziert. Ein Zusatzprotokoll enthielt eine „Information der DDR zu Reiseerleichterungen“. Der am 26. Mai 1972 in Berlin unterzeichnete Vertrag trat am 17. Oktober 1972 in Kraft. Reiseberechtigt war jeder Einwohner der Bundesrepublik, der in den einzeln als „grenznah“ aufgeführten Städten und Landkreisen seine Hauptwohnung hatte. Besucht werden konnten wieder nur die Gebiete der DDR, die als „grenznahe Kreise der DDR (Stadt- und Landkreise)“ einzeln aufgeführt waren (siehe unten), wobei bestimmte in Grenznähe gelegene Gemeinden und Ortsteile ausgenommen waren. Es waren jährlich 30 Tagesaufenthalte, bei höchstens neun Besuchstagen im Vierteljahr, erlaubt. Es konnten sowohl Verwandte als auch Bekannte besucht werden, aber auch Reisen aus rein touristischen Gründen waren erlaubt. Die Einreise musste grundsätzlich an dem Übergang erfolgen, der dem Besuchsort am nächsten lag. Das Einreisevisum wurde an der Grenze erteilt. Der Reisepass und der „Mehrfach-Berechtigungsschein“, der vier bis sechs Wochen vorher beantragt werden musste, waren vorzuzeigen. Antragsformulare für Berechtigungsscheine erhielt der Einreisende bei seiner Kommunalbehörde. Jugendliche unter 16 Jahren durften grundsätzlich nur in Begleitung eines Erwachsenen einreisen. Für jeden Tagesaufenthalt wurde eine Visagebühr von 5,00 DM fällig. Zusätzlich war ein Mindestumtausch von 25,00 Deutsche Mark in 25,00 Mark der DDR (Stand 1980), der nicht rücktauschbar war, vorgeschrieben. Es durften bei der Ausreise lediglich Gegenstände im Wert von 20,00 Mark der DDR gebührenfrei mitgeführt werden.
Die Ausreise musste am gleichen Kalendertag wie die Einreise erfolgen.
Übergänge des grenznahen Verkehrs in der Bundesrepublik und der DDR
Übergänge per Bahn
- Lübeck/Herrnburg
- Büchen/Schwanheide
- Wolfsburg/Oebisfelde
- Helmstedt/Marienborn
- Bebra/Gerstungen
- Ludwigsstadt/Probstzella
- Hof/Gutenfürst
Übergänge für Kraftfahrzeuge
- Lübeck/Selmsdorf (B 104)
- Gudow/Zarrentin (A 24)
- Lauenburg/Horst (B 5)
- Bergen(Dumme)/Salzwedel (B 71)
- Helmstedt/Marienborn (A 2)
- Duderstadt/Worbis (B 247)
- Herleshausen/Wartha
- Eußenhausen/Meiningen (B 19)
- Rottenbach/Eisfeld (B 4)
- Rudolphstein/Hirschberg (A 9)
Omnibuspendelverkehr
An den Straßenübergangsstellen für Kraftfahrzeuge (ausgenommen an den Autobahnübergängen Gudow/Zarrentin, Helmstedt/Marienborn und Rudolphstein/Hirschberg) war zusätzlich auf beiden Seiten der Grenze ein Omnibuspendelverkehr eingerichtet. Die Omnibusse der Verkehrsunternehmen aus dem Bundesgebiet durften nur bis zur Wendeschleife bzw. Service-Station hinter der jeweiligen Grenzübergangsstelle in der DDR fahren. In den Westbussen wurde dann noch die Abfertigung vorgenommen. Danach fuhren von hier die Pendelbusse der DDR weiter. Die Weiterfahrt vom Grenzübergang per Taxi oder die Abholung durch Verwandte oder Bekannte war auch möglich.
Städte und Landkreise des deutsch-deutschen Grenzverkehrs
In der Bundesrepublik
1. Bad Kissingen 2. Stadt und Landkreis Bamberg 3. Stadt und Landkreis Bayreuth 4. Stadt Braunschweig 5. Celle 6. Stadt und Landkreis Coburg 7. Forchheim 8. Fulda 9. Gifhorn 10. Göttingen 11. Goslar 12. Hamburg 13. Landkreis Hannover 14. aus der Stadt Hannover: Gemeindeteil Isernhagen-NB-Süd 15. Landkreis Harburg 16. Haßberge 17. Helmstedt 18. Hersfeld-Rotenburg 19. Herzogtum Lauenburg 20. Hildsheim 21. Stadt und Landkreis Hof 22. Holzminden 23. Stadt und Landkreis Kassel 24. Kiel 25. Kronach 26. Kulmbach 27. Lichtenfels 28. Hansestadt Lübeck 29. Lüchow-Dannenberg 30. Lüneburg 31. Main-Kinzig-Kreis 32. Marburg-Biedenkopf 33. Stadt Neumünster 34. Northeim 35. Osterode im Harz 36. Ostholstein 37. Peine 38. Plön 39. Rhön-Grabfeld 40. Stadt Salzgitter 41. Schwalm-Eder-Kreis 42. Stadt und Landkreis Schweinfurt 43. Segeberg 44. Soltau-Fallingbostel 45. Stormarn 46. Tirschenreuth 47. Uelzen 48. Vogelsbergkreis 49. Werra-Meißner-Kreis 50. Wolfenbüttel 51. Stadt Wolfsburg 52. Wunsiedel im Fichtelgebirge
In der DDR
1. Wismar (Stadt und Landkreis) 2. Grevesmühlen 3. Gadebusch 4. Schwerin (Stadt und Landkreis) 5. Hagenow 6. Ludwigslust 7. Parchim 8. Perleberg 9. Seehausen 10. Salzwedel 11. Osterburg 12. Kalbe 13. Klötze 14. Stendal 15. Gardelegen 16. Tangerhütte 17. Haldensleben 18. Wolmirstedt 19. Wanzleben 20. Oschersleben 21. Staßfurt 22. Halberstadt 23. Aschersleben 24. Wernigerode 25. Quedlinburg 26. Nordhausen 27. Sangerhausen 28. Worbis 29. Heiligenstadt 30. Sondershausen 31. Mühlhausen 32. Langensalza 33. Eisenach 34. Gotha 35. Bad Salzungen 36. Schmalkalden 37. Meiningen 38. Suhl 39. Hildburghausen 40. Ilmenau 41. Neuhaus 42. Sonneberg 43. Rudolstadt 44. Saalfeld 45. Pößneck 46. Lobenstein 47. Schleiz 48. Zeulenroda 49. Greiz 50. Plauen (Stadt und Landkreis) 51. Oelsnitz 52. Reichenbach 53. Auerbach 54. Klingenthal
(Stand im März 1989)
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