xDT

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xDT ist eine Gruppe von Datenaustauschformaten, die im deutschen Gesundheitswesen im Bereich der niedergelassenen Ärzte benutzt werden. Sie wurden im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erstellt. Die Formate haben eine gemeinsame, textorientierte Syntax, in der jedes Feld als eine Zeile in die Datei geschrieben wird, und ein gemeinsames Feldverzeichnis..[1] Sie definieren unterschiedliche Nachrichtenklassen, für die jeweils die obligatorischen und optionalen Felder aus dem Feldverzeichnis spezifiziert sind.

Inhaltsverzeichnis

Abrechnungsdatentransfer (ADT)

Diese erste xDT-Schnittstelle wurde 1987 noch unter dem Namen „Abrechnungsdatenträger“ herausgegeben - sie war zur Verwendung mit Disketten gedacht. Der Abrechnungsdatentransfer dient zur Übermittlung der für die Kassenabrechnung relevanten Daten an die kassenärztliche Vereinigung auf Grundlage des deutschen § 296 SGB V. Übertragungsinhalte: Krankenscheine, kodierte Diagnosen und Gebührenziffern. Der ADT wird zu jedem Quartalsende von der Praxis-Software erstellt und kann online oder per Datenträger (einfache Diskette reicht für Praxis) über den Postweg der Abrechnungsstelle zugesendet werden.

Behandlungsdatentransfer (BDT)

Der BDT wurde Anfang der 90er Jahre vom ZI (dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung) entwickelt[2], um den Austausch kompletter Datensätze zwischen Praxis-Programmen verschiedener Hersteller zu ermöglichen.[3] Außerdem werden Systemumstellungen erleichtert[4], denn zusätzlich zu Abrechnungsdaten können auch weitere Inhalte, wie z.B. die gesamte Karteikarte des Patienten mit Anamnese, Untersuchungsergebnissen und Verlaufsinformationen übertragen werden. Softwareanbieter können diese Schnittstelle zum Austausch der Behandlungsdaten integrieren. Dies ist jedoch nicht immer der Fall -häufig auch kostenpflichtig-, und da die Satzbeschreibung viele „Kann“-Felder enthält, ist auch das Ergebnis eines Datenaustausches oft überraschend. Selbst die Definition der „Muss“-Felder wird oft unterschiedlich interpretiert. So können in der Regel für die alltägliche Arbeit in der Praxis hilfreiche, aber eben nicht unbedingt medizinisch relevante Informationen, meist nicht über den BDT-Export und -Import übertragen werden. Beispiele hierfür sind Arztadressen, E-Mail-Adressen, Textbausteine, praxiseigene Abrechnungsziffern sowie eingescannte oder eingelagerte Arztbriefe u.ä.

Des Weiteren enthält der Ex- und Import keine erneut verwertbaren Daten wie z.B. patienteneigene Medikamentenlisten ("Wiederholungsverordnung") oder die Möglichkeit alte Formularinhalte im neuem Praxisprogramm anzuzeigen (z.B. alte Heilmittelverordnungen mit komplettem Text). Derartige Informationen müssen vom Zielsystem entsprechend interpretiert werden. Auch die Vielzahl der Varianten der Textverarbeitung (programmeigen oder kommerzielle Produkte wie MS-Word) erschweren eine Übernahme geschriebener Briefe und sonstiger Dokumente.

In der Praxis sind fast immer zusätzliche Programmierarbeiten an der Datenschnittstelle erforderlich, wenn Daten zwischen den Programmen verschiedener Hersteller ausgetauscht werden sollen. Auch erschweren die Softwareanbieter teils bewusst, teils unbewusst, eine hundertprozentig perfekte Datenübernahme. Bietet das Zielsystem z.B. bestimmte Programmfunktionen nicht an, kann es deshalb auch manche Altdaten nicht anzeigen (z.B. Perzentilen, Wachstumskurven, To-Do Listen).

Gerätedatentransfer (GDT)

Die GDT-Schnittstelle soll zur systemunabhängigen Datenübertragung zwischen medizinischen Messgeräten oder externen Programmen und der Praxis-Software dienen. Diese Spezifikationen werden vom Qualitätsring Medizinische Software verabschiedet. Die Datenübertragung erfolgt über Dateien, die serielle Schnittstelle oder direkte Programm-Programm-Kommunikation.

Typischerweise wird vom anfordernden System (Praxisprogramm) eine GDT-IN Datei geschrieben, die in festgelegten Feldern z.B. die Patientenstammdaten enthält. Das Zielprogramm (z.B. EKG-Software) liest diese Datei ein und stellt die übergebenen Daten zur Weiterverarbeitung bereit. Somit entfällt z.B. eine erneute Eingabe der Patienstammdaten und dadurch auch die Vermeidung von Falscheingaben ("Meier oder Maier"). Das System schreibt nach erfolgter Anzeige oder Bearbeitung eine GDT-OUT Datei, welche vom anfordernden System meist automatisch eingelesen wird. Üblicherweise erscheint in der Patientenakte nun der Hinweise, dass externe Daten vorhanden sind.

Mit dieser Technik können z.B. "papierlose" Arztpraxen aus dem Praxisprogramm direkt Untersuchungsdaten von externen Programmen (EKG, Scans, Lungenfunktion, Langzeitblutdruck usw.) am Bildschirm anzeigen. Der sonst übliche Papierausdruck ist nicht mehr nötig.

Mithilfe einer HL7-GDT-Bridge können Messgeräte mit GDT-Schnittstelle auch in Krankenhausinformationssysteme, die den HL7-Standard verwenden, eingebunden werden.

Labordatenträger (LDT)

Der LDT dient zur Anforderung von Laboruntersuchungen und zur Übermittlung der Ergebnisse dieser Untersuchungen.

Weiterentwicklung

Eine Brücke zum HL7-Standard hat das SCIPHOX-Projekt geschaffen, indem es die Inhalte einiger XDT-Spezifikationen in die Clinical Document Architecture transformiert hat.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Eine wesentliche Besonderheit des ADT besteht darin, daß jedes Feld im Grunde einen eigenen Satz darstellt. Das heißt, es enthält in sich wieder die Elemente Länge, Feldkennung, Feldinhalt und Feldende.. Abgerufen am 9. Juni 2011.
  2. Entwickelt wurde diese Anfang der 90er Jahre vom ZI (dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung). Abgerufen am 29. Mai 2011.
  3. Die BDT-Schnittstelle wird vom Zentralinstitut für Kassenärztliche Versorgung (ZI), Abteilung Informatik, Ottostr. 1, 50859 Köln, standardisiert und dient dem Austausch von Behandlungsdaten zwischen Praxiscomputersystemen. Abgerufen am 9. Juni 2011.
  4. Damit hier keine unangemessene Abhängigkeit vom Hersteller besteht, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits vor Jahren die sogenannte BDT-Schnittstelle (Behandlungs-Daten-Träger-Schnittstelle) definiert. Abgerufen am 9. Juni 2011.

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