- Krankenschein
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Der Krankenschein war in Deutschland der Vorläufer der Krankenversicherungskarte. Der Schein enthielt dieselben Daten wie heute die Karte. Auf der Rückseite dokumentierte der Arzt seine Behandlungen, um dann mit den Kassenärztlichen Vereinigungen nach ganz dedizierten Abrechnungsnummern abzurechnen. Je Quartal, in welchem ärztliche Behandlung nötig war, musste dem Hausarzt ein Krankenschein vorgelegt werden. Wurde ein Besuch beim Facharzt nötig, so stellte der Hausarzt eine Überweisung aus.
Für zahnärztliche Behandlung gab es ein gesondertes Krankenscheinheft. Auf diesen Scheinen war auf der Rückseite das menschliche Gebiß abgebildet, damit der Zahnarzt die behandelten Zähne entsprechend kennzeichnen konnte.
Geschichte des Krankenscheins in Deutschland
In den Anfangszeiten der gesetzlichen Krankenversicherung mussten die Versicherten die Krankenscheine bei Bedarf bei den Krankenkassen beantragen bzw. abholen. Dies führte bei den Kassen insbesondere zu Beginn eines Quartals zu langen Warteschlangen und einem immensen Verwaltungsaufwand, vor allem weil die Scheine damals noch per Hand bzw. mit der Schreibmaschine ausgestellt werden mussten.
Zur Vereinfachung wurden dann die Krankenscheinhefte eingeführt. Sie wurden einmal jährlich an jedes Mitglied versandt und enthielten vier Abrechnungsscheine für den Hausarzt, zwei für den Zahnarzt sowie je einen Berechtigungsschein für eine Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung und die Krebsvorsorgeuntersuchung.
Neben den eigentlichen Krankenscheinen gab es für Kinder noch Berechtigungsscheine für die Kinderfrüherkennungsuntersuchungen, welche extra bei der Krankenkasse angefordert werden mussten bzw. später ebenfalls per Heft versandt wurden.
Nachdem Ende der 1970er Jahre ein Pilotprojekt eines „Versichertenausweises“ in Form einer scheckkartengroßen Kunststoffkarte keinen Erfolg hatte, löste 1994 die Krankenversicherungskarte dann sämtliche Kranken- und Berechtigungsscheine ab. Aktuell finden die Vorbereitungen zur Einführung der „elektronischen Gesundheitskarte“ (eGK) statt.
Weitere Bedeutungen
In Österreich war der Krankenschein der Vorläufer des Krankenkassenschecks, der 2006 von der e-card abgelöst wurde. Umgangssprachlich wird auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oft als „Krankenschein“ bezeichnet.
Siehe auch
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