- Adolf Langfeld
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Adolf (Ferdinand Helmut August Wilhelm) Langfeld (* 27. August 1854 in Rostock; † 4. August 1939 in Schwerin) war ein deutscher Jurist und Politiker und von 1914 bis 1918 Staatsminister des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Langfeld studierte Rechtswissenschaften und war danach zunächst als Anwalt tätig; später arbeitete er an verschiedenen Stellen im Justizwesen des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin. Er begleitete Erbgroßherzog Friedrich Franz, den späteren Großherzog Friedrich Franz IV., als Tutor bei dessen Jurastudium in Bonn. 1914 wurde er schließlich vom nunmehrigen Großherzog Friedrich Franz IV. zum Staatsminister des Großherzogtums berufen. Dieses Amt behielt er bis zum Ausbruch der Novemberrevolution 1918. Er ging dann in den Ruhestand.
Von 1921 bis 1933 war Langfeld dann Präsident der Landessynode der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs. Zudem war er ab 1882 Mitglied und vom 1. Juli 1914 bis Februar 1935 Leiter des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde.[1] Im Rechtsstreit um Hoheitsrechte in der Lübecker Bucht vor der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich (Lübecker-Bucht-Fall) verfasste er zwei Rechtsgutachten für das Land Mecklenburg-Schwerin. Im Jahr 1930 erschien seine Autobiographie „Mein Leben“, die zwei Mal aufgelegt wurde.
Ehrungen
Langfeld war Träger des Hausordens der Wendischen Krone (Großkreuz mit der Krone in Gold).
Werk
- Über die Grenzen der Staatshoheit von Mecklenburg-Schwerin und Lübeck in der Lübecker Bucht. Rechtsgutachten, in: JVMGA, Bd. 90, Schwerin 1926, S. 1 bis 14. (Digitalisat)
- Über die Grenzen der Staatshoheit in der Travemünder Bucht. Zweites Erachten, in: JVMGA, Bd. 90, Schwerin 1926, S. 15 bis 24. (Digitalisat)
- Mein Leben, Schwerin 1930.
Einzelnachweise
Weblinks
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