Alfred Dickersbach

Alfred Dickersbach

Alfred Dickersbach (* 6. November 1931 in Aachen) ist ein deutscher Rechtsanwalt, Verwaltungsjurist und ehemaliger Bundesrichter.

Inhaltsverzeichnis

Werdegang

Dickersbach studierte Rechtswissenschaft in Köln und München. Das Referendarexamen bestand er 1957. 1960 promovierte er bei Karl Schneidewin in Köln zum Dr. iur..[1] Nach dem Assessorexamen war er von 1961 bis 1964 Zivil- und Strafrichter in Aachen und Köln. Von 1964 bis 1976 war er Kabinetts-, Landtags- und Bundesratsreferent im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, zuletzt als Ministerialrat.

Seit 1976 war er Richter, seit 1986 Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht in Berlin. 1996 wurde er pensioniert.

Er publizierte viel zum Öffentlichen Recht. Seit seiner Pensionierung lebt er in Elmshorn und ist als Rechtsanwalt in Schleswig-Holstein zugelassen. Er hat vier erwachsene Kinder und arbeitet in der Kanzlei eines Sohnes in Berlin.

Werke (Auswahl)

  • Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Grundgesetz (1979-1987). In: Jörg Paul Müller: Das öffentliche Recht der Gegenwart.Dig.
  • mit Gregor Geller (Begr.), Kurt Kleinrahm und Jörg-Detlef Kühne: Die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen. Kommentar. 3. Aufl., Loseblatt-Ausg., Verlag Otto Schwartz, Göttingen 1977-1994

Einzelnachweise

  1. Dissertation: Berechtigen prozessuale Tatsachen zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens nach § 359 Nr. 5 StPO?

Weblinks


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