- Allgemeines Gewaltverbot
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Das Allgemeine Gewaltverbot ist in Artikel 2 Nr.4 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt und verbietet den Mitgliedsstaaten die militärische Gewaltanwendung.
„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt. “
– Charta der Vereinten Nationen und Statut des Internationalen Gerichtshofs, Kapitel 1, Artikel 2, Absatz 4 : Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa [1]
Es konstituiert die wichtigste positivrechtliche Rechtsquelle des Völkerrechts. Ausnahmen sind das Sanktionssystem des UN-Sicherheitsrates nach Kapitel 7 und das Recht zur Selbstverteidigung nach Artikel 51.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Im Absolutismus wird Krieg als ein Mittel der Politik gesehen, über das nur der Herrscher im Rahmen seiner Kriegsfreiheit entscheidet. Jedoch schon vor dem Inkrafttreten der Charta der Vereinten Nationen wurde versucht den Gewaltverzicht in der Politik zu etablieren.
- 2. Dezember 1823 erklärt der US-Präsident James Monroe das Prinzip der Nichteinmischung, die sogenannte Monroe-Doktrin, in einer State of the Union Address.
- 1907 wurde die Drago-Porter-Konvention auf der 2. Haager Friedenskonferenz angenommen, die einem Gläubigerstaat verbietet seine Forderungen mit Gewalt beim Schuldnerstaat durchzusetzen.
- 28. April 1919 wurde die Satzung des Völkerbunds von der Vollversammlung der Friedenskonferenz von Versailles angenommen. Ziel war Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern friedlich zu lösen.
- 1. Dezember 1925 werden die Verträge von Locarno zur Sicherung der Grenzen unterzeichnet, die einem angegriffen Staat die Unterstützung der anderen Vertragpartner zusichert,
- 27. August 1928 wird der Briand-Kellogg-Pakt von 11 Staaten unterzeichnet. Es folgen weitere 51 Staaten. Die Unterzeichner verzichten auf Krieg als Werkzeug ihrer Politik. Dieser Pakt ist die Abkehr von der Kriegsfreiheit und bestimmt das Verbot eines Angriffskriegs.
- 26. Juni 1945 unterzeichen die 51 UN-Gründungsmitglieder die Charta der Vereinten Nation.
- 1970 werden die Ostverträge abgeschlossen, auf Basis der Gewaltfreiheit im Sinne der Charta der Vereinten. Sie werden auch Gewaltverzichtsverträge genannt.
Siehe auch
Einzelnachweise
Literatur
- Albrecht Randelzhofer, Art. 2 (4), in: Bruno Simma (Ed.): The Charter of the United Nations, 2nd ed., Oxford University Press und C.H.Beck, Oxford und München 2002, ISBN 978-3-406-49900-5
- Christian Stelter: Gewaltanwendung unter und neben der UN-Charta, Duncker & Humblot, Berlin 2007, ISBN 978-3-428-12547-0.
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