- Amtssprache (Österreich)
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Die Amtssprache ist die Sprache der Ämter, sowohl untereinander als auch mit den Bürgern. In der Amtssprache werden Verwaltungsakte und Normen verfasst, Dokumente archiviert, Auskünfte an Bürger erteilt, Verhandlungen geführt und protokolliert. In ihr müssen auch Schriftsätze vor Gericht und Anträge eingereicht werden.
In Österreich ist Deutsch als Staatssprache festgelegt.[1] Die Minderheitensprachen sind im österreichischen Staatsvertrag von 1955 und in zahlreichen Verordnungen über die genauen Regionen festgelegt.
Minderheitensprachen als Amtssprachen sind[2] (nach Anzahl der Sprecher geordnet):
- Kroatisch (im Burgenland und vereinzelt in der Steiermark)
- Slowenisch (in Kärnten)
- Ungarisch in vier Gemeinden des Burgenlandes
Weiteres unter Minderheitensprachen in Österreich.
Referenzen
- ↑ Artikel 8 (1) Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), siehe http://www.ris.bka.gv.at/Bund/
- ↑ § 13 Volksgruppengesetz (VoGrG), siehe http://www.ris.bka.gv.at/Bund/
Kategorien:- Sprachvarietät
- Sprachpolitik
- Recht (Österreich)
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