- Amtstitel
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Amtstitel in Österreich sind Titel, die Beamte des öffentlichen Dienstes im Rahmen ihrer Tätigkeit führen. In Deutschland entspricht das im Wesentlichen der Amtsbezeichnung. Der Amtstitel ist durch die Besoldungsgruppe gesetzlich festgelegt. Die Verleihung erfolgt durch den Bundespräsidenten. Dieser kann aber den jeweils zuständigen Bundesminister ermächtigen, selbst Beamte bestimmter Kategorien zu ernennen. Der Bedienstete hat ein gesetzliches Recht auf Führung des Amtstitels.
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen
Rechtliche Basis
Gemäß Paragraph 63 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 ist der Beamte berechtigt, einen seiner Besoldungs- und Verwendungsgruppe entsprechenden Amtstitel zu führen. Auch im Ruhestand führt der Beamte den zuletzt getragenen Amtstitel, allerdings mit dem Zusatz i.R., weiter. Im Besonderen Teil des Gesetztes werden die Vewendungsgruppen, Besoldungsgruppen und Amtstitel aufgeführt.
Mögliche Amtstitel in der Öffentlichen Verwaltung
Für den Allgemeinen Verwaltungsdienst ist mit Eintritt in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis die Verwendungsbezeichnung Beamter vorgesehen. Für Beamte des Höheren Dienstes (A1), der sogenannten „A-Laufbahn“ oder Akademiker, tritt an die Stelle der Verwendungsbezeichnung Beamter der Amtstitel
- Oberrat (ab Gehaltsstufe 11);
- Ministerialrat (in der Funktionsgruppe 2-4 ab Gehaltsstufe 14, in den Funktionsgruppen 5-6 ab Gehaltsstufe 13 und in den Funktionsgruppen 7-9; in einem Ministerium)
- Parlamentsrat (wie Ministerialrat, aber eben nur in der Parlamentsdirektion)
- Hofrat (in allen anderen Dienststellen)
Für Beamte des gehobenen Dienstes (A2), der sogenannten „B-Laufbahn“ oder Maturanten, tritt ab Gehaltsstufe 10 an die Stelle der Verwendungsbezeichnung Beamter der Amtstitel
- Amtsrat (in der Grundlaufbahn und in den Funktionsgruppen 1 und 2)
- Amtsdirektor (in den Funktionsgruppen 3-8)
Für Beamte des Fachdienstes (A3), der sogenannten „C-Laufbahn“ oder Mittleren Reife, tritt ab Gehaltsstufe 10 an die Stelle der Verwendungsbezeichnung Beamter der Amtstitel
- Fachinspektor (in der Grundlaufbahn und in den Funktionsgruppen 1 und 2)
- Fachoberinspektor (in den Funktionsgruppen 3-8)
Für Beamte des Mittleren Dienstes (A4), der sogenannten „D-Laufbahn“, tritt ab Gehaltsstufe 10 an die Stelle der Verwendungsbezeichnung Beamter der Amtstitel
- Kontrollor (in der Grundlaufbahn)
- Oberkontrollor (in den Funktionsgruppen 1 und 2)
Für Beamte der sogenannten „E-Laufbahn“ (A5), tritt ab Gehaltsstufe 10 an die Stelle der Verwedungsbezeichnung Beamter der Amtstitel
- Oberamtsassistent
Für Beamte der Verwendungsgruppen A6 und A7, tritt ab Gehaltsstufe 10 an die Stelle der Verwedungsbezeichnung Beamter der Amtstitel
- Oberamtswart
Mit der jeweiligen Führungsfunktion führt der Beamte abweichend folgende Verwendungsbezeichnungen:
- Kabinettsdirektor (für den Leiter der Präsidentschaftskanzlei)
- Botschafter (für den Sonderberater des Bundespräsidenten in internationalen Angelegenheiten; den Leiter des Internationalen Dienstes der Parlamentsdirektion; den außenpolitischen Berater des Bundeskanzlers und den außenpolitischen Berater des Vizekanzlers)
- Sektionschef (für den Leiter einer Sektion in einem Ministerium)
- Gruppenleiter (für den Leiter einer Gruppe in einem Ministerium)
- Abteilungsleiter (für den Leiter einer Abteilung in einem Ministerium)
- Referatsleiter (für den Leiter einer Referates in einem Ministerium)
Neben den Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen kann ein Beamter einen Berufstitel , wie z.B. Hofrat, Regierungsrat, Amtsrat oder Kanzleirat verliehen bekommen. In solchen Fällen ist der Beamte zur Führung beider Titel berechtigt.
Titelführung
Ein Amtstitel ist vor einem allfälligen Berufstitel und immer vor einem allfälligen akademischen Grad (bzw. der Standesbezeichnung Ingenieur) zu führen.
- Beispiel: Der Direktor (= Amtstitel) des Realgymnasiums in X., Dr. Y., erhält den Berufstitel „Hofrat“. Korrekte Titulatur: „Direktor Hofrat Dr. Y.“ — mündliche Anrede fast immer: „Herr Hofrat“, da der auszeichnende Berufstitel gegenüber dem schon zuvor zustehenden Amtstitel als höherwertig angesehen wird. In Schriftform haben sich in förmlicher Anrede Doppeltitulaturen „S.g. Herrn Direktor Hofrat Dr. Y.“ — oder an Türtafeln „Direktor Hofrat Dr. X.“ — durchaus erhalten.
Weblinks
- Amtstitel, Dienstgrade und Verwendungsbezeichnungen auf HELP.gv.at
Kategorien:- Titel
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