- Parlamentsrat
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Parlamentsrat ist die Bezeichnung für einen leitenden Beamten.
Deutschland
In Baden-Württemberg wurden die Amtsbezeichnungen Parlamentsrat und Leitender Parlamentsrat durch Landesrecht für Beamte, die beim Landtag tätig sind, als äquivalente Amtszeichnungen zum Ministerialrat bzw. zum Ministerialdirigenten eingeführt.
Beim Niedersächsischen Landtag tragen Mitglieder des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in der Besoldungsgruppe B 5 die Amtsbezeichnung Parlamentsrat.
Österreich
Der Parlamentsrat ist ein äquivalenter Titel zum „Ministerialrat“ sowie „Hofrat“. Er ist jedoch weithin unbekannt, obwohl es naheliegend ist, dass jene Beamte der Verwendungsgruppe A beziehungsweise A1 (Akademiker) in höheren Rängen, die in den österreichischen Zentralstellen (Ministerien) als „Ministerialräte“ sowie in den „nachgeordneten Dienststellen“ als „Hofräte“ bezeichnet werden, im Parlamentsdienst eine eigene Bezeichnung erhalten. Das Parlament als dritte, legislative Säule der modernen Staatlichkeit, hat für die hier tätigen Akademiker eine eigene Titelkategorie, den Parlamentsrat, eingeführt.
Rechtsquellen
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§§ 140, 255
Kategorien:- Titel
- Öffentliches Recht (Deutschland)
- Öffentliches Recht (Österreich)
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