- Anhörungsrecht
-
Ein Anhörungsrecht ist das Recht eines Organs oder einer Person, zu einer bestimmten Frage angehört zu werden. Dies bedeutet, dass andere Organe oder Personen, die die eigentliche Entscheidung treffen, dem Anzuhörenden Informationen über die zu treffende Entscheidung übermitteln und ihm Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme, meist innerhalb einer bestimmten Frist, geben müssen. Die Entscheidung selbst trifft der Anzuhörende hingegen nicht. Sowohl im öffentlichen Recht als auch im Privatrecht finden sich sehr viele, oft von den Voraussetzungen und Folgen verschiedene, Anhörungsrechte.
Beispiele für Anhörungsrechte im Privatrecht
Im deutschen Arbeitsrecht hat der Betriebsrat ein Anhörungsrecht, wenn Arbeitnehmer gekündigt werden sollen; eine ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, allerdings hat der Betriebsrat kein Vetorecht gegen Kündigungen[1].
Beispiele für Anhörungsrechte im öffentlichen Recht
Im Europarecht gibt es in einigen Rechtsetzungsverfahren nach wie vor nur ein Anhörungsrecht des Europäischen Parlaments. Zwar wurden durch vergangene Änderungen der europäischen Verträge, etwa durch den Vertrag von Lissabon, die Befugnisse des Parlaments ausgeweitet, doch in einigen Bereichen ist es nach wie vor auf eine bloße Anhörung beschränkt[2].
Da das Grundgesetz den Gemeinden eigene Rechte zugesteht[3], muss bei Gebietsreformen, bei denen Gemeinden in ihrem Gebiet oder Bestand gegen ihren Willen betroffen werden, diese gehört werden[4].
Einzelnachweise
Kategorie:- Recht (Sonstiges)
Wikimedia Foundation.