- Arbeitsgericht Trier
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Das Arbeitsgericht Trier, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der fünf rheinland-pfälzischen Arbeitsgerichte.
Inhaltsverzeichnis
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Trier in der Dietrichstraße 13. Es hält Gerichtstage in Bernkastel-Kues und Gerolstein ab.
Das Arbeitsgericht Trier ist örtlich für Rechtsstreitigkeiten aus der Stadt Trier, dem Landkreis Bernkastel-Wittlich, dem Landkreis Bitburg-Prüm, dem Landkreis Vulkaneifel und dem Landkreis Trier-Saarburg zuständig. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Trier sind das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht in Erfurt übergeordnet.
Siehe auch
Weblinks
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