- Arbeitsstättenverordnung (Deutschland)
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Basisdaten Titel: Verordnung über Arbeitsstätten Kurztitel: Arbeitsstättenverordnung Abkürzung: ArbStättV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Erlassen aufgrund von: § 18 ArbSchG; § 66 Satz 3,
§ 68 Abs. 2 Nr. 3 BBergGRechtsmaterie: Gewerberecht,
ArbeitsschutzrechtFundstellennachweis: 7108-35 Ursprüngliche Fassung vom: 20. März 1975
(BGBl. I S. 729)Inkrafttreten am: 1. Mai 1976 Letzte Neufassung vom: 12. August 2004
(BGBl. I S. 2179)Inkrafttreten der
Neufassung am:25. August 2004 Letzte Änderung durch: Art. 4 VO vom 19. Juli 2010
(BGBl. I S. 960, 965 ff.)Inkrafttreten der
letzten Änderung:27. Juli 2010
(Art. 5 VO vom 19. Juli 2010)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Die deutsche Arbeitsstättenverordnung setzt zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz die EU-Richtlinie 89/654/EWG um. Sie enthält die grundsätzlichen Anforderungen, die für Arbeitsstätten festgelegt sind.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Die Arbeitsstättenverordnung schreibt zum Beispiel die Mindestabmessungen für Arbeitsräume, die Lüftung und Temperierung der Arbeitsräume, die Mindestbeleuchtung, Anforderungen an innerbetriebliche Verkehrswege (Fußgänger- und Fahrzeugverkehr) u. v. m vor.
Zu einzelnen Vorschriften gibt es sogenannte „Arbeitsstättenregeln“, die genauere Definitionen und Auslegungen unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten. Die Arbeitsstättenverordnung einschließlich der Arbeitsstättenrichtlinien ist bundesweit gültig. Diese amtlich anerkannten Richtlinien regeln Einzelheiten zum Beispiel zu Themen wie:
- ASR 5 – Lüftung
- ASR 6 – Raumtemperaturen
- ASR 7/1 – Sichtverbindung nach außen
- ASR 7/3 – Künstliche Beleuchtung
- ASR 7/4 – Sicherheitsbeleuchtung
- ASR 8/1 – Fußböden
2003 wurde die Arbeitsstättenverordnung um Regelungen zum Nichtraucherschutz ergänzt.
Im August 2004 wurde die Arbeitsstättenverordnung neu erlassen. In der geänderten Fassung sind viele Definitionen und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Deregulierung weggefallen.
Der Vollzug der Arbeitsstättenverordnung obliegt den Gewerbeaufsichtsämtern (Gewerbeaufsicht) bzw. den Ämtern für Arbeitsschutz (je nach Bundesland). In Baden-Württemberg sind die Landratsämter bzw. Stadtkreise zuständig.
Siehe auch
Literatur
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.): Arbeitsstätten. Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln für Arbeitsstätten. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft 2010. ISBN 978-3-86509-737-8
Weblinks
- Text der Arbeitsstättenverordnung 2004
- Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg: Arbeitsstättenrecht (ArbStätt)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
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