- CPVO
-
Das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Europäischen Union mit eigener Rechtspersönlichkeit. Am 27. April 1995 nahm es seine Arbeit auf; sein Sitz ist seit dem 6. Dezember 1996 in Angers, Frankreich. Aufgabe des Gemeinschaftlichen Sortenamts ist die Regelung des Sortenschutzes und die Vergabe von EU-weit geltenden gewerblichen Schutzrechten für Pflanzensorten.
Inhaltsverzeichnis
Aufbau des CPVO
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat setzt sich aus je einem Vertreter aus jedem Mitgliedsstaat und der Europäischen Kommission sowie deren Stellvertretern zusammen. Der Verwaltungsrat formuliert die Ziele und die wichtigsten Vorschriften, berät das CPVO und kontrolliert die Maßnahmen des Amtes sowie dessen Präsidenten.
Führung des CPVO
Dem CPVO steht ein vom Europäischen Rat bestellter Präsident vor. Dieser stellt den Haushaltsplan auf und sorgt für die Umsetzung der Aufgaben des CPVO im Rahmen der Gesetze der Europäischen Union. Er wird durch einen Vizepräsidenten unterstützt, der ihn bei Verhinderung vertritt. Außerdem überträgt der Präsident des CPVO einige seiner Aufgaben an den Vizepräsidenten. Derzeit (Januar 2008) stehen dem CPVO Bart Kiewiet als Präsident und Carlos Godinho als Vizepräsident vor.
Interne Organisation
Das CPVO besteht aus der Technischen Abteilung, der Finanz- und Verwaltungsabteilung und der Juristischen Abteilung. Neben diesen drei Hauptabteilungen gibt es noch zwei gleichrangige Servicegruppen: Das Personalwesen und der IT-Service.
Beschwerdekammer
Die Beschwerdekammer nimmt Beschwerden über technische Entscheidungen des CPVO entgegen und befindet über sie. Dieser Kammer steht ein Vorsitzender und ein Stellvertreter vor. Derzeitige Vorsitzende ist die Vorsitzende Richterin am Bundespatentgericht Gabriele Winkler. Die Vorsitzende und ihr Stellvertreter wählen nach einem genau festgelegten Verfahren weitere Mitglieder für den aktuell zu behandelnden Fall aus. Die Mitglieder der Beschwerdekammer sind unabhängig, jedoch sind ihre Entscheidungen beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anfechtbar.
Übrige Organe
Verschiedene Organe der Europäischen Union haben direkten oder indirekten Einfluss auf das Gemeinschaftliche Sortenamt: der Europäische Rat, die Europäische Kommission, der Europäische Rechnungshof und der Europäische Gerichtshof.
Siehe auch
Weblinks
Wikimedia Foundation.