Meisterprüfung

Meisterprüfung

Die handwerkliche Meisterprüfung (siehe auch Großer Befähigungsnachweis) ist ein durch eine am Sitz der zuständigen Kammer errichtete staatliche Prüfungsbehörde (Meisterprüfungsausschuss) abgenommener Nachweis über die Fähigkeiten der notwendigen theoretischen und fachlichen Kenntnisse und die Befähigung einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen und Auszubildende ordnungsgemäß auszubilden, sowie für das Vorhandensein betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und berufserzieherischen Kenntnisse; berechtigt zur Führung eines Meistertitels. Beurkundet wird die bestandene Meisterprüfung mit dem Meisterbrief nach § 51 des Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO).

Inhaltsverzeichnis

Ausbildung und Prüfungen

Die Aufstiegsweiterbildung zum Meister und die Prüfung ist in vier Teile gegliedert.

  1. fachpraktische Prüfung,
  2. fachtheoretische Prüfung,
  3. wirtschaftliche und rechtliche Prüfung,
  4. arbeitspädagogische Prüfung nach Ausbilder-Eignungsverordnung (auch "AdA-Schein" genannt).

Die Teile 3 und 4 sind für alle Handwerksberufe gleich. Dauer und Inhalt der Ausbildung der Teile 1 und 2 sind vom jeweiligen Beruf in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll abhängig. Voraussetzung zur Zulassung zur Meisterprüfung ist, in der Regel, eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung in dem Handwerk in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll. Die früher geforderte mindestens dreijährige Berufspraxis ist nach der Novellierung der Handwerksordnung entfallen. So kann man nun direkt nach der Gesellenprüfung die Aufstiegsweiterbildung anstreben.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in keinem der Prüfungsteile eine schlechtere Note als ausreichend (4) erzielt wurde. Innerhalb der einzelnen Teile der Prüfung gibt es jedoch Sperrfächer. Bei einer schlechteren Note als ausreichend in einem der Sperrfächer gilt die Prüfung als nicht bestanden, auch wenn im Durchschnitt eine bessere Note als ausreichend erzielt wurde.

In vielen Handwerksberufen muss in der praktischen Prüfung, neben einer Arbeitsprobe, auch eine Meisterprüfungsarbeit und das (Meisterstück) angefertigt werden.

Industriemeister

Für den industriellen Wirtschaftsbereich besteht analog die Möglichkeit, eine Industriemeisterprüfung abzulegen. Diese Fortbildungsprüfung hat, im Gegensatz zur handwerklichen Meisterprüfung, nicht das Ziel der selbständigen Führung eines Betriebs, sondern befähigt dazu Führungsaufgaben in einem Industriebetrieb zu übernehmen. Gleichwohl kann sich ein Industriemeister in die Handwerksrolle eintragen lassen und ist somit ebenfalls berechtigt einen eigenen Betrieb zu führen.

Ebenfalls kann als Bestandteil der Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister der erfolgreiche Abschluss der Ausbildereignungsprüfung erlangt werden. Somit ist auch der Industriemeister berechtigt Auszubildende in seinem Fachgebiet auszubilden. Die Rechtsgrundlage der Industriemeisterprüfung kann eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder eine von einer Industrie- und Handelskammer als 'zuständiger Stelle' erlassene Prüfungsordnung sein. Industriemeisterprüfungen werden von Prüfungsausschüssen abgenommen, die von der zuständigen Stelle berufen sind.

andere Meister

Weiterhin können auch Meisterprüfungen vor anderen Kammern, wie z. B. der Landwirtschaftskammer abgelegt werden.

Bedeutung der Prüfung

Die bestandene Meisterprüfung ist in der Regel auch die Voraussetzung für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Betriebswirt. Hierbei sollen betriebswirtschaftliche Kenntnisse, optimiert auf Betriebe mit mehreren Mitarbeitern, erweitert werden.

me.[1] steht als Kürzel für den Meister-Titel, der von einer berufsständischen Körperschaft verliehen wird, ähnlich wie beim Dr. oder Prof.[1] Der Meisterbrief wird innerhalb der EU anerkannt. Dies wird in der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt, bei der der Meisterbrief der Stufe drei (Fachhochschulabschluss) zugeordnet wird.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Deutsche Handwerks-Zeitung vom 4. März 2002 (abgerufen am 19. Juli 2010)

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