Bezirklicher Ordnungsdienst Hamburg

Bezirklicher Ordnungsdienst Hamburg

Der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD) wurde im März 2006 auf Bezirksebene der Freien und Hansestadt Hamburg eingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Vorläufer war der im Jahre 2003 eingerichtete damalige "Städtische Ordnungsdienst" (SOD), der zentral auf Landesebene angesiedelt war. Im März 2006 wurde der Städtische Ordnungsdienst (SOD) dezentralisiert und auf die sieben Hamburger Bezirke als Bezirklicher Ordnungsdienst neu etabliert. "Der BOD arbeitet in einem Zeitrahmen von 7:30 Uhr bis 22 Uhr in zwei Schichten....Unabhängig von dieser Regelung steht der BOD jederzeit nach Bedarf zur Verfügung, um so gezielt Hinweisen aus der Bevölkerung schnell und wirksam nachkommen zu können".[1]

Aufgaben

Aufgabe des Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) ist es im öffentlichen Raum für mehr Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Dafür sind die Mitarbeiter des Bezirklichen Ordnungsdienstes (BOD) nach §6 (1) des Verwaltungsvollsteckungsgesetz (VwVG) zu Vollziehungsbeamten des jeweiligen Bezirkes bestellt. In dieser Eigenschaft verfolgen die Mitarbeiter des Bezirklichen Ordnungsdienstes Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum. Sie sind zur Personalienfeststellung, Durchsuchung und Gewahrsamnahmen von Personen sowie zur Sicherstellung von Gegenständen und Aussprechen von Platzverweisen berechtigt. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Hamburger Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG), das Verwaltungsvollsteckungsgesetz (VwVG) sowie das Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit der Strafprozessordnung. Die Aufgaben des BOD sind im Einzelnen die Feststellungen von Verstößen gegen[2]:

  • die Deichschutz-Verordnung
  • das Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Märkten und Volksfesten
  • das Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen
  • das Gewässerschutzgesetz
  • das Hamburgischer Abwassergesetz
  • das Hamburgischer Wegegesetz
  • das Hundegesetz
  • das Kreislauf-Wirtschafts-Abfallgesetz (Müll, Verunreinigung, Umweltschädigung)
  • das Landeswaldgesetz
  • das Landschaftsschutzgesetz
  • das Naturschutzgesetz
  • das Ordnungswidrigkeitengesetz
  • die Straßenverkehrs-Ordnung (Kontrolle des ruhenden Verkehrs)
  • die Taubenfütterungs-Verordnung
  • das Tierseuchengesetz
  • die Bestattungs-Verordnung (Amtshilfe für Friedhofsverwaltung)

Uniform

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BOD sind an ihrer einheitlichen Dienstkleidung zur erkennen, welche weitestgehend der aktuellen Hamburger Polizeiuniform entspricht. Abweichungen gibt es nur bei der Kopfbedeckung (weiße runde Schirmmütze anstelle dunkelblauer achteckiger Schirmmütze oder Basecap) und den Hosen (Bezirk Mitte: schwarze Lederhosen - restliche Bezirke: dunkelblaue Cargohosen, welche im Gegensatz zur Polizei keinen weißen Streifen aufweisen). Zudem steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BOD ein abweichender Winterparka zur Verfügung. Die Diensthemden, -blusen und -jacken sind dabei deutlich mit den Schriftzügen "BOD" oder "Bezirklicher Ordnungsdienst" sowie dem Hamburger Stadtwappen gekennzeichnet.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.hamburg.de/bezirklicher-ordnungsdienst-wandsbek/
  2. http://www.hamburg.de/contentblob/2476022/data/bezirklicher-ordnungsdienst-flyer.pdf

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