- Bezirksamt (Baden)
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Bezirksamt war die in Baden seit dem 19. Jahrhundert verwendete Bezeichnung der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Da die Markgrafschaft Baden, seit 1806 Großherzogtum Baden, von 1803 bis 1810 erhebliche territoriale Vergrößerungen erfuhr, musste die Verwaltung neu organisiert werden. Teilweise wurden die alten, beispielsweise kurpfälzischen, Amtsbezeichnungen übernommen, oder es wurden neue Bezeichnungen wie Stabsamt und Bezirksamt eingeführt.
Deshalb gab es bis 1864 folgende Amtsbezeichnungen (siehe auch Verwaltungsgliederung Badens): Stadtdirektion, Stadtamt, Landamt, Stabsamt, Stadtvogteiamt, Oberamt, Obervogteiamt, standesherrliches Amt, landesherrliches Amt und grundherrliches Amt.
Dass diesen unterschiedlichen Ämtern auch unterschiedliche Aufgaben und Rechtsstellungen innewohnten, ist selbstverständlich. Jedoch hat sich die badische Verwaltung in einem langen Prozess bis 1864 neu gestaltet und vereinheitlicht. Mit dem Gesetz, die Organisation der innern Verwaltung betreffend vom 5. Oktober 1863,[1] wirksam zum 1. Oktober 1864,[2] wurden die Behörden dieser Ebene der Verwaltung einheitlich als Bezirksämter bezeichnet.
Zum 1. Januar 1939 erhielten alle badischen Bezirksämter die Bezeichnung Landratsamt. Die Amtsbezirke wurden gleichzeitig in Landkreise umbenannt.
Aufgabe
An der Spitze des Amtes stand der Amtmann oder Oberamtmann. Er leitete das Amt, das im Namen der Regierung die Aufsicht über die Verwaltung sämtlicher Gemeinden des Amts führte. Das Bezirksamt bildete die unterste polizeiliche Behörde, es bildete in allen bürgerlichen Rechtssachen die erste Instanz der Justiz (bis zur Errichtung der Amtsgerichte 1857). Jeder Amtsbezirk hatte einen Bezirksarzt, Physikus genannt, der die Aufsicht über die Ärzte, Tierärzte und Hebammen hatte.
Entwicklung
Badische Amtsbezirke 1810 115 insgesamt: 67 landesherrlich, 48 standesherrlich (durchschnittlich 8 710 Einwohner) 1832 78 insgesamt: 56 landesherrlich, 22 standesherrlich (durchschnittlich 18 236 Einwohner) 1860 64 landesherrliche Amtsbezirke (durchschnittlich 20 874 Einwohner) 1864 59 landesherrliche Amtsbezirke (durchschnittlich 24 279 Einwohner) Einzelnachweise
- ↑ Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt 1863, Seite 399
- ↑ Vollzugsverordnung siehe Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt 1864, Seite 333
Weblinks
Literatur
- Karl Stiefel: Baden 1648–1952, 2 Bände, 2104 S., Karlsruhe 1977.
- Bernd Wunder: Die badische Beamtenschaft zwischen Rheinbund und Reichsgründung (1806−1871). Dienstrecht, Pension, Ausbildung, Karriere, soziales Profil und politische Haltung. Kohlhammer, Stuttgart 1998, ISBN 3-17-014379-4 (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Reihe B, Forschungen. Band 136)
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