- Britische Staatsbürgerschaft
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British Citizenship (Britische Staatsbürgerschaft) ist die Staatsbürgerschaft des Vereinigten Königreichs im engeren Sinne, über die es erst seit 1981 verfügt.
Seit dem Act of Union 1707 hatten die Untertanen der britischen Könige den Status eines "British Subject". Dieses stellte die Bürger unter den Schutz der Krone und erlaubte einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich. Diese Form der Staatsangehörigkeit knüpfte nicht an Geburt oder Wohnsitz an, sondern an die Stellung als Untertan der Krone. Im Rahmen der Entkolonialisierung wurde dieser Status geteilt. Der "British Nationality Act" von 1948 erlaubte den nun selbstständigen Dominions eigene Staatsbürgerschaften. Diese Bürger blieben jedoch "British Subject". Man unterschied nun "Citizenship of the United Kingdom and Colonies" und "Citizenship of independent Commonwealth countries". Um den in den 50er Jahren massiv gestiegenen Zuzug nach England zu reduzieren wurde mit dem "Commonwealth Immigrations Act" von 1962 das Zuzugsrecht der Bürger der unabhängigen Kolonien weitgehend eingeschränkt.
Mit dem EU-Beitritt Großbritanniens 1973 ergab sich die Notwendigkeit erneut, die Staatsangehörigkeit schärfer zu fassen. Dies erfolgte mit dem heute noch gültigen "British Nationality Act" von 1981 (BNA). Dieser teilte die Briten in drei Kategorien auf: "British Citizen" (Anwohner des Mutterlandes), "British Dependent Territories Citizen" (Anwohner der abhängigen Gebiete) und "British Subjects without Citizenship" (alle Inhaber des "Citizenship of the United Kingdom and Colonies", die 1981 nicht in die ersten beiden Kategorien fielen).
"British Citizen" ist also die Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs im engeren Sinne. Nur diese haben ein Recht auf uneingeschränkte Einreise und Aufenthalt.
Der Erwerb erfolgt meist über ein modifiziertes ius soli. Brite wird, wer im Inland geboren wird und entweder ein Elternteil hat, das Brite ist oder dauerhaft in Großbritannien niedergelassen ist. Bei Kindern britischen Staatsbürgern im Ausland kann eine Registrierung als Brite unter bestimmten Umständen erfolgen.
Ehepartner können nach drei Jahren die Staatsangehörigkeit erhalten. Andere Einbürgerungen erfordern eine fünfjährige Aufenthaltsfrist und keine Straftaten. In jedem Fall ist die Einbürgerung eine Ermessensentscheidung gegen die keine Rechtsmittel zulässig sind. Auch in Großbritannien werden Mehrfachstaatsangehörigkeiten toleriert.[1]
Weblinks
- UK Border Agency (British citizenship)
- British Nationality Acts: 1981, 1965, 1964, 1958, 1948, 1772, 1730
- Home Office Nationality Instructions (British nationality policy and background notes)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Einzelnachweise
- ↑ Nina Isabel Goes: Mehrstaatigkeit in Deutschland, 1997, ISBN 3-7890-4724-4, Seite 136-147
Kategorie:- Recht (Vereinigtes Königreich)
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