Bundesfreiwilligendienst

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Werbemotive zum Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst (kurz: BFD) ist 2011 als Initiative zur freiwilligen, gemeinnützigen und unentgeltlichen Arbeit eingeführt worden. Der Bundesfreiwilligendienst wurde von der Bundesregierung als Reaktion auf die Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes eingeführt. Er soll die bestehenden Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr ergänzen und das bürgerschaftliche Engagement fördern. Ziel ist es unter anderem auch, das Konzept des Freiwilligendienstes auf eine breitere gesellschaftliche Basis zu stellen, da der Bundesfreiwilligendienst nach oben auch für Erwachsene über 27 Jahre offen ist.

Die zentrale Verwaltung wird durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Nachfolgebehörde des Bundesamtes für den Zivildienst) wahrgenommen.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Bereits in den 1950er Jahren gab es als staatliche Masseninitiative in der DDR das Nationale Aufbauwerk, das sich um Trümmerbeseitigung des zweiten Weltkriegs kümmerte. In den 1960ern wurde diese Initiative von der „Mach-mit-Bewegung“ (Losung: Schöner unsere Städte und Gemeinden - Mach mit!) und der Volkswirtschaftliche Masseninitiative (VMI) abgelöst.

Die ab Ende der 1990er Jahre immer wieder aufflammende Debatte über eine mögliche Abschaffung der Wehrpflicht und die hohe Nachfrage nach Plätzen in den Jugendfreiwilligendiensten veranlassten das Bundesfamilienministerium, im Jahr 2003 eine Expertenkommission „Zur Zukunft der Zivilgesellschaft“ einzuberufen. Vertreter der Sozial- und Umweltverbände sowie der betroffenen Ministerien erarbeiteten einen Abschlussbericht, der unter anderem die Förderung von Generationenübergreifenden Freiwilligendiensten anregte. Zwei entsprechende Modellprojekte liefen ab 2004, umfassten jedoch nur Vorhaben mit wöchentlichen Arbeitszeiten bis maximal 20 Stunden, entsprachen also nicht dem Vollzeit-Einsatz in den Jugendfreiwilligendiensten. Auch das seit 2009 bestehende und Ende 2011 auslaufende Nachfolgeprojekt „Freiwilligendienst aller Generationen“ bietet nur Engagementmöglichkeiten auf Teilzeitbasis (8 Wochenstunden).

Nachdem sich ab Spätsommer 2010 abzeichnete, dass der Vorstoß des Bundesverteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg zur Aussetzung der Wehrpflicht wohl erfolgreich verlaufen würde, gab das Bundesfamilienministerium am 16. November 2010 einen Gesetzentwurf für den Bundesfreiwilligendienst in die Ressortabstimmung. Nach einem, den Umständen geschuldeten, relativ kurzen Gesetzgebungsverfahren, ist das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG) vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) mit Wirkung vom 3. Mai 2011 in Kraft getreten.[1] Bislang ist das Interesse am Bundesfreiwilligendienst noch sehr verhalten. So klagen alle großen Hilfsdienste, dass der Freiwilligendienst bislang kein Ersatz für den Zivildienst ist.[2]

Kritik

Die Vielfalt der freiwilligen Dienste wird durch diesen neuen Dienst vergrößert, ohne dass eine Wirkung auf den Arbeitsmarkt oder eine Wirkung für die sozialen Dienstleister erreicht wird.

Allein die früheren Dienstherrn der früheren Zivildienstleistenden bedienen sich seither auf dem ersten oder zweiten Arbeitsmarkt der aus dem Aufkommen der Arbeitslosenversicherung bedienten Subventionen für Geringfügige Beschäftigung. Eine nachhaltige Arbeitsmarktpolitik oder die gesamte Bevölkerung ansprechende nachhaltige Beschäftigungspolitik ist damit nicht erreicht.

Bundesfreiwilligendienstgesetz

Basisdaten
Titel: Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst
Kurztitel: Bundesfreiwilligendienstgesetz
Abkürzung: BFDG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 2173-2
Datum des Gesetzes: 28. April 2011 (BGBl. I S. 687)
Inkrafttreten am: überw. 3. Mai 2011
GESTA: I005
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
  • Der Dienst soll das Engagement für das Allgemeinwohl in sozialen, ökologischen und kulturellen Bereichen sowie im Sport und – neu gegenüber den Jugendfreiwilligendiensten: im Zivil- und Katastrophenschutz sowie in der Integration – fördern. Außerdem dient er dem lebenslangen Lernen. (§ 1: Aufgaben)
  • Potenzielle Freiwillige sind alle Personen nach Abschluss der Vollzeitschulpflicht und ohne Altersgrenze nach oben (§ 2 Nr. 1).
  • Die Arbeit erfolgt in Vollzeit; bei Freiwilligen über 27 Jahren ist auch eine Reduzierung auf bis zu 20 Stunden möglich (§ 2 Nr. 2).
  • Die Dienstdauer beträgt in der Regel 12 Monate, in Sonderprojekten zwischen 6 und 24 Monaten; auch eine Stückelung in 3-Monats-Blöcke ist in Sonderfällen möglich (§§ 2 Nr. 3 und 3 Abs. 2).
  • Erwachsene über 27 Jahren dürfen alle fünf Jahre wieder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren (§ 3 Abs. 2).
  • Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Taschengeld sollen analog zu den Jugendfreiwilligendiensten bezahlt werden (§ 2 Nr. 4).
  • Einsatzstellen können gemeinwohlorientierte (nicht nur gemeinnützige) Institutionen im sozialen und Umweltbereich sein (§ 3 Abs. 1).
  • Seminare müssen analog zu den Jugendfreiwilligendiensten im Umfang von 25 Tagen pro Jahr besucht werden, unabhängig von der Wochenarbeitszeit. Bei von 12 Monaten abweichender Dienstzeit ist pro Monat ein Seminartag mehr bzw. weniger vorgeschrieben (§ 4 Abs. 3). Eine Seminarwoche muss der politischen Bildung dienen und soll „in der Regel in den bestehenden staatlichen Zivildienstschulen durchgeführt werden“ (Erläuterung zu § 4).
  • Eine pädagogische Begleitung aller Freiwilligen ist vorgesehen, wobei aber nicht festgelegt wird, von wem und wie (§ 4 Abs. 1 und 2). Auf eine Altersgruppen-Ausrichtung sei aber zu achten (Erläuterungen zu § 4).
  • Die Sozialversicherungen entsprechen denen in den Jugendfreiwilligendiensten, das heißt die Freiwilligen werden wie Arbeitnehmer versichert. Es besteht (unabhängig von der Höhe des gezahlten Taschengeldes) Versicherungspflicht in den gesetzlichen Sozialversicherungen (§ 17), wobei die Trägerstelle auch die Arbeitnehmeranteile zahlt. Dadurch ergeben sich im Jahre 2011 folgende Beitragssätze: Rentenversicherung 19,9 %, Krankenversicherung 15,5 %, Pflegeversicherung 1,95 % (bzw. 2,2 % bei Kinderlosen), Arbeitslosenversicherung 3,0 %.
  • Alle Einsatzstellen müssen vom Bund anerkannt sein, wobei alle bisherigen Zivildienststellen automatisch als anerkannt gelten. Neue Stellen werden vom Bund direkt oder bei einem FSJ/FÖJ-Träger mit Zustimmung des jeweiligen Bundeslandes anerkannt (§ 7).
  • Die Verwaltung der Freiwilligenplätze erfolgt über Zentralstellen, die über Träger und Einsatzstellen wachen und die im Winter jeweils zugesagten Bundesmittel ab dem jeweils 1.9. dann weiter verteilen (§ 8). Im Bereich des FSJ gibt es solche Zentralstellen bereits, im Umweltbereich planen NABU, BUND, Schutzstation Wattenmeer und der BAK FÖJ den Aufbau von Zentralstellen.
  • Die Arbeitsvereinbarung wird auf gemeinsamen Vorschlag von Einsatzstellen und Freiwilligen zwischen dem Bund und der/dem Freiwilligen geschlossen. Dies ist mithin ein zweiseitiges Dienstverhältnis, das aber kein Arbeitsverhältnis im engeren Sinne ist, bei dem der Träger kein Vertragspartner, sondern Auftragnehmer des Bundes ist (§ 9).
  • Es soll Sprecher wie in den Jugendfreiwilligendiensten geben, wobei Details erst noch durch Rechtsverordnung geklärt werden sollen (§ 10).
  • Ein qualifiziertes Zeugnis für jeden Freiwilligen auszustellen wird Pflicht für die Einsatzstellen (§ 11).
  • Im November 2011 sollen die Voraussetzungen für die rückwirkende Zahlung des Kindergeldes für Eltern junger Freiwilliger geschaffen sein, so dass auch insoweit eine Gleichbehandlung zum FSJ gegeben ist.

Zahlen

Bundesfreiwilligendienstleistende ("Bufdis") am 13. Juli 2011 (Quelle: Bundesfreiwilligendienst: Niemand will sich engangieren, markenpost.de

Verband vorher (Zivis) seit 01.07.2011
geplant / real
Malteser Hilfsdienst ~ 1.000 900 98
Arbeiter-Samariter-Bund ~ 1.700 830 50
Johanniter k. A. 1.000 170
Caritas k. A. 3.300 400

"Indes stellt das Familienministerium den Bundesfreiwilligendienst nach dem Start als Erfolg dar. Es gebe bundesweit schon 17.300 Freiwillige. Darin eingeschlossen sind allerdings 14.300 Zivildienstleistende, die freiwillig ihren Dienst verlängert haben." (ebenda)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wortlaut und Synopsen des Gesetzes zur Einführung eines BundesfreiwilligendienstesVorlage:§§/Wartung/alt-URL-buzer
  2. Bundesfreiwilligendienst: Niemand will sich engagieren, markenpost.de
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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