Commission Internationale Permanente pour l’Epreuve des Armes à Feu Portatives

Commission Internationale Permanente pour l’Epreuve des Armes à Feu Portatives

Die Commission Internationale Permanente pour l'Épreuve des Armes à Feu Portatives (C.I.P.) (Ständige Internationale Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen) ist eine internationale Normungs- und Prüfungskommission für Handfeuerwaffen und Munition. Aufgabe dieser Kommission ist die Normierung und Überwachung des amtlichen Beschusswesens für Jagd-, Schuss- und Verteidigungswaffen innerhalb der Beitrittststaaten. Details dazu sind im Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen für Handfeuerwaffen [1] geregelt.

Inhaltsverzeichnis

Wirkungsbereich / Organisation / Abgrenzung

  • Der technische Wirkungsbereich der C.I.P. umfasst „Jagd-, Schuss- und Verteidigungswaffen“ mit Ausnahme der für den Land-, See- und Luftkrieg bestimmten Waffen. Dies umfasst Vorgaben, Prüfung, und Normierung, des Beschusswesens der Mitgliedsstaaten [1]. Darüber hinaus betreibt die C.I.P. eigene Prüfstellen. Den Mitgliedsstaaten ist es freigestellt, die Normen der Kommission für militärische Anwendungen zu verwerten.
  • Der räumliche Wirkungsbereich der C.I.P. umfasst die Mitgliedsländer, die Europäische Union, und wirkt darüber hinaus.
  • Die Akkreditierung der C.I.P. erfolgte durch die Regierung des Belgischen Königreiches (siehe Artikel IX des Übereinkommens [1]). Voraussetzung ist unter anderem, daß ein Mitgliedsstaat ein staatliches Beschußamt betreibt.
  • Das Europäische Parlament stützt sich auf die C.I.P. bei Beschlüssen zur Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen [2].
  • Im amerikanischen Raum gelten (bis auf Chile) vorwiegend die Normen des SAAMI (Sporting Arms and Ammunition Manufacturers' Institute).

Struktur der CIP

I. Unterkommission Aufgabenbereich: Vereinheitlichung und Festlegung der technischen Prüfvorschriften. Festlegung der Maße für Partonen und Läufe sowie Veröffentlichung der "TDCC" Maßblätter für Patronen.

II. Unterkommission Aufgabenbereich: Richtlinienerstellung für die Vorschriften der Beschuss- und Patronenprüfung in den Beschussämtern.

III. Unterkommission Festlegung der Vorschriften für die Beschuss- und Patronenprüfung für Beschussämtern, auf der Baisis der Vorgaben der I. und II. Unterkommission.

IV. Unterkommission Rechtsangelegenheiten, Organisation der internen Angelegenheiten der C.I.P. und Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen.

V. Unterkommission Erstellung der Richtlinien für die Qualitätskontrolle gemäß ISO 900 x. Organisation von Ringversuchen

C.I.P.-Zeichen und Beschussmarken

Das C.I.P.-Zeichen signalisiert dem Käufer von Munition, dass die darin enthaltenen Patronen den Spezifikationen der C.I.P. entsprechen. Das Zeichen wird in jedem Land verschieden Dargestellt. In Deutschland wird es als Patrone dargestellt. Dabei befindet sich auf dem Geschoss der Bundesadler und auf der Hülse das Zeichen des jeweiligen Beschussamtes.


Im Rahmen des Beschusswesens verwendet jedes Mitgliedsland eigene Zeichen für Beschussprüfung, Muntionsprüfung und Beschussämter/Prüfstätten.

Mitglieder der C.I.P.

Ansichten der Beschußzeichen jeweils im Einzelnachweis:

Einzelnachweise

  1. a b c Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen für Handfeuerwaffen (eingesehen am 3. Oktober 2009)
  2. Übersicht der Dokumente des Europäischen Parlaments zur Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen
  3. Belgien, offiziell gültige Beschussmarken
  4. Chile, offiziell gültige Beschussmarken
  5. Deutschland, offiziell gültige Beschussmarken
  6. Finnland, offiziell gültige Beschussmarken
  7. Frankreich offiziell gültige Beschussmarken
  8. Italien, offiziell gültige Beschussmarken
  9. Matrikel der C.I.P. (Commission Internationale Permanente pour l'Epreuve des Armes à Feu Portatives) per 2005 (franz. eingesehen am 2. Oktober 2009)
  10. Österreich, offiziell gültige Beschussmarken
  11. Russische Föderation, offiziell gültige Beschussmarken
  12. Slowakische Republik, offiziell gültige Beschussmarken
  13. Spanien, offiziell gültige Beschussmarken
  14. Tschechische Republik, offiziell gültige Beschussmarken
  15. Ungarn, offiziell gültige Beschussmarken
  16. C.I.P. Mitglied Vereinigte Arabische Emirate (seit 9. April 2008)[1] (franz. eingesehen am 3. Oktober 2009)
  17. Vereinigtes Königreich, offiziell gültige Beschussmarken

Weblinks


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