- Deutsche Kanzlei (London)
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Die Deutsche Kanzlei, (Englisch German Chancery, auch Hanoverian Chancery genannt), war eine Regierungsbehörde, die während der Personalunion zwischen dem Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg, ab 1814 dem Königreich Hannover und dem Königreich Großbritannien bis 1837 in London bestand (ab 1807 Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Irland). Die Deutsche Kanzlei in London erledigte die wichtigsten Geschäfte, zugleich die auswärtigen Angelegenheiten, bis zu ihrer Auflösung 1837. Die Deutsche Kanzlei war eine Immediatbehörde mit (seit 1730) nur jeweils einem, aber auf den Monarchen sehr einflussreichen Minister.
Inhaltsverzeichnis
Einrichtung
1714 stand der neue bisher in Hannover als Kurfürst Georg Ludwig regierende König von Großbritannien vor der Herausforderung, in zwei sehr unterschiedlichen Territorien gleichzeitig herrschen zu müssen. Die beiden Residenzstädte London und Hannover waren mindestens vier Tagesreisen voneinander entfernt. Auch die verfassungsrechtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen waren sehr unterschiedlich. Sprachlich war der sich nun auch König Georg I. von Großbritannien nennende Fürst des Englischen kaum mächtig. Zudem war Georg in der englischen Innenpolitik sehr unerfahren. Seine wichtigsten Ratgeber, Andreas Gottlieb von Bernstorff, und Friedrich Wilhelm von Schlitz, mussten ihn nach London begleiten. Am 29. August 1714 entstand eine erste Verordnung vor allem militärischen Inhalts, die die Regierungsgeschäfte im Kurfürstentum bei Abwesenheit des Kurfürsten beinhaltete. Sie bildet eine erste Grundlage für das Regieren Hannovers von London aus.
Funktion und Aufgaben
Der schriftliche Verkehr der hannoverschen Könige Georg III., Georg IV. und Wilhelm IV. mit den Regierungsstellen in Hannover führte stets über die Deutsche Kanzlei in London und ihren Minister. Ab 1720 gab es mehrere Leiter der Kanzlei nebeneinander.[1] Diese Praxis endete mit dem Tod Graf von Bothmers 1732.
Leiter der Kanzlei
- Andreas Gottlieb, Baron von Bernstorff (1714 – 1720)
- Hans Caspar von Bothmer (1720 – 1730)
- Christian Ulrich von Hardenberg (1725 – 1727)
- Johann Philipp von Hattorf (1728 – 1737)
- Ernst von Steinberg (1737 - 1748)
- Philipp Adolph von Münchhausen (1748 - 1762)
- Burckhard Heinrich von Behr (1762 - 1771)
- Johann Friedrich Carl von Alvensleben (1771 - 1795)
- Georg August von Steinberg (1795)[2]
- Ernst Ludwig Julius von Lenthe (1795 - 1805)
- Ernst Friedrich Herbert, Graf zu Münster-Ledeburg (1805-1831)
- Ludwig Conrad Georg von Ompteda (1831-1837)
Siehe auch
- Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg
- Königreich Hannover
- Minister der Deutschen Kanzlei bis 1837
- Deutsche Kanzlei (Kopenhagen)
Literatur
- Rudolf Grieser, Die Deutsche Kanzlei in London, ihre Entstehung und Anfänge, in Blätter für deutsche Landesgeschichte (Osterwald, Hannover: Selbstverlag, 1952).
Einzelnachweise
- ↑ Von Rudolf Grieser, Die Deutsche Kanzlei in London, ihre Entstehung und Anfänge, in Blätter für deutsche Landesgeschichte (Osterwald, Hanover: Selbstverlag, 1952).
- ↑ Torsten Riotte, Hannover in der britischen Politik (1792-1815): Dynastische Verbindung als Element außenpolitischer Entscheidungsprozesse Münster, LIT Verlag, 2005, S. 52.
Kategorien:- Historische Behörde
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