Deutscher Sozialgerichtstag

Deutscher Sozialgerichtstag
Deutscher Sozialgerichtstag (2011)

Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (Abkürzung: DSGT) ist ein Verein mit Sitz in Essen,[1] der im Januar 2006 gegründet worden ist[2] und der sich aus der Sicht von Praktikern kritisch mit sozialrechtlichen Fragen befasst. Er veranstaltet alle zwei Jahre eine Tagung, die ebenfalls den Namen Deutscher Sozialgerichtstag führt.

Inhaltsverzeichnis

Verein

Der Deutsche Sozialgerichtstag versteht sich als „interdisziplinärer Fachverband, der sich ... auf allen Gebieten des Sozialrechts in die rechtspolitische Debatte einbringt.“[2] Die Mitgliedschaft steht nicht nur Juristen (Richtern, Rechtsanwälten, Juristen bei Verbänden und bei den Behörden) offen, sondern allen sozialrechtlichen Praktikern (Verfahrensbevollmächtigten, Behörden und Verbände, Ärzten als medizinischen Sachverständigen und Wissenschaftlern).[2]

Es bestehen Kommissionen zu den einzelnen sozialrechtlichen Rechtsgebieten, in denen die kontinuierliche Facharbeit erfolgt.

Präsidentin des Vereins ist die Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg Monika Paulat.

Veranstaltungen

Alle zwei Jahre richtet der Verein den Deutschen Sozialgerichtstag in Potsdam aus, bei dem aktuelle sozialrechtliche Fragen mit grundsätzlicher Bedeutung diskutiert werden.

Außerdem werden „Praktiker-Workshops“ zu ausgewählten aktuellen Themen veranstaltet.

Die Beratungen und Stellungnahmen werden veröffentlicht, anfangs im Nomos Verlag, seit 2008 im Richard Boorberg Verlag.

Positionen

Der Deutsche Sozialgerichtstag wird als Sachverständiger im Gesetzgebungsverfahren und in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gehört.

Ein Schwerpunkt der bisherigen Arbeit lag in Stellungnahmen zur Sozialreform Hartz IV,[3] insbesondere mit Blick auf die Höhe der Regelsätze für Kinder[4] sowie die hohe Zahl an Klagen, die bei den Sozialgerichten anhängig sind.[5] In der Verfassungsbeschwerde zu der Frage, inwieweit die Einbeziehung von nichtehelichen Kindern in die Bedarfsgemeinschaft beim Bezug von Arbeitslosengeld II und von Sozialgeld mit geltendem Recht vereinbar sei, hat der Deutsche Sozialgerichtstag die Ansicht vertreten, diese Regelung sei in der Fassung des Gesetzes vom 20. Juli 2006 verfassungswidrig, weil sie nicht mit dem Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar sei.[6]

Der Deutsche Sozialgerichtstag wendet sich auch gegen die Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit, die aus dem Bundesrat bereits mehrfach erfolglos betrieben worden war und die auch in der Koalitionsvereinbarung der schwarz-gelben Koalition von 2009 vorgesehen war.[7] Damit seien vor allem Nachteile für den Rechtsschutz suchenden Bürger verbunden.[8]

Literatur

  • Deutscher Sozialgerichtstag e.V. (Hrsg.): Plan B – Solidarität neu denken. 1. Deutscher Sozialgerichtstag, 16. und 17. November 2006. Nomos Verlag, Baden Baden 2008, ISBN 978-3-8329-3092-9.
  • Deutscher Sozialgerichtstag e.V. (Hrsg.): Sozialrecht im Umbruch – Sozialgerichte im Aufbruch. 2. Deutscher Sozialgerichtstag am 4. und 5. Dezember 2008 in Potsdam. Boorberg Verlag, Stuttgart u.a. 2010, ISBN 978-3-415-04415-9.
  • Deutscher Sozialgerichtstag e.V. (Hrsg.): 3. Deutscher Sozialgerichtstag 18. und 19. November 2010 in Potsdam: Sozialrecht als Menschenrecht. Boorberg Verlag, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-415-04719-8.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Deutscher Sozialgerichtstag e.V. In: Handelsregister online. Abgerufen am 30. September 2011.
  2. a b c Susanne Weßler-Hoth, Wulf Sonnemann: Veranstaltungsbericht 1. Deutscher Sozialgerichtstag. In: ZfF. 2007, S. 58, abgerufen am 30. September 2011.
  3. Corinna Budras: Neue Hartz-IV-Sätze landen wieder vor dem Verfassungsgericht. In: FAZ. 23. November 2010, abgerufen am 30. September 2011.
  4. „Hartz IV für Kinder ist verfassungswidrig“. In: Spiegel Online. 19. Oktober 2009, abgerufen am 30. September 2011 (Interview).
  5. Arbeitsmarktexperten erwarten Klageflut trotz Härtefälle-Liste. In: Spiegel Online. 17. Februar 2010, abgerufen am 30. September 2011.
  6. Anfrage des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2011 im Verfahren über die Verfassungsbeschwerde – 1 BvR 1083/09. In: sozialgerichtstag.de. Deutscher Sozialgerichtstag e.V., 30. Juni 2011, abgerufen am 30. September 2011.
  7. Koalitionsvereinbarung – Deutscher Sozialgerichtstag warnt vor längerer Prozessdauer. Deutscher Sozialgerichtstag e.V., 27. Oktober 2009, abgerufen am 30. September 2011 (Pressemitteilung).
  8. Die soziale Sicherheit nicht gefährden – keine Abschaffung der Sozialgerichte! Deutscher Sozialgerichtstag e.V., 12. September 2011, abgerufen am 30. September 2011 (falsche Datumsangabe im Dokument: 12. September 2012).
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