Dezemvirn (Römischer Kalender)

Dezemvirn (Römischer Kalender)
Bruchstück der Fasti-Kalender.

Der Begriff Dezemvirn (lateinisch Decemviri: Zehnmänner) bezeichnet einen Rat von zehn Männern, der im römischen Reich für einen bestimmten verwaltungstechnischen Zweck ernannt wurde. Gaius Sempronius Tuditanus und Lucius Cassius Hemina berichten hinsichtlich der für die im Jahr 450 v. Chr. in Rom für die Zwölftafelgesetze beauftragten Dezemvirn, dass der zweite Ausschuss ein Interkalationsgesetz beschlossen haben soll. Auch wenn starke Zweifel an der Historizität angebracht sind und vermutet wird, dass es sich um eine inhaltliche Interpretation der Zwölftafelgesetze sowie der Fasti handele, um einer bestimmten Sippe mehr Ansehen zu verleihen, fällt dennoch die in diesem Zusammenhang übereinstimmende Aussage des Cicero auf, der überzeugt war, dass die Fasti im Zuge der Zwölftafelgesetze publiziert worden seien.

Ciceros Erwähnungen zeigen auch, dass seine Überzeugung nicht wortwörtlich genommen werden darf, da explizite Aussagen zum verwendeten System des römischen Kalenders fehlen. Möglicherweise handelt es sich auch um eine überlieferte sprachliche Ungenauigkeit, da „fasti“ einerseits einen Kalender mit Tagescharakteren meint und andererseits auch als allgemeine Bezeichnung für den Begriff „Kalender“ verwendet wird.

Es besteht die weitere Möglichkeit, dass der Name „fasti“ im Zusammenhang eines neuen Kalenderrasters stand. Ovid sollte einige Jahrhunderte später den Dezemvirn sogar den Beschluss „zubilligen“, die Monate Ianuarius und Februarius in die richtige Reihenfolge gebracht zu haben. Obwohl die historischen Aussagen im Detail unklar bleiben, zeigen dennoch alle Erwähnungen die Gemeinsamkeit, dass mit den Zwölftafelgesetzen sowie den damit verbundenen Dezemvirn ein Einschnitt in das bisherige Kalendersystem vorgenommen wurde, der in der Überlieferung als entscheidende Veränderung in Erinnerung blieb, obwohl es sich vielleicht nur um eine von zahlreichen Kalenderänderungen handelte.

Lunisolare Vierjahresperiode

Die neu eingerichtete lunisolare Tetraeteris sah vor, dass im zweiten Jahr der Vierjahresperiode 22 Tage und im vierten Jahr 23 Tage als Schaltmonat eingebaut werden sollten. Daraus ergaben sich die jeweiligen Jahreslängen von 355, 377, 355 und 378 Tagen. Die zusätzlichen Schaltmonate wurden mit Februarius verbunden und zwischen die Feste der Terminalia (23. Februarius) und des Regifugiums (24. Februarius) gesetzt.

In der Praxis bedeutete dies, dass der normale Monat Februarius nach dem Terminalia-Fest abgebrochen wurde und sofort danach die jeweiligen Schaltmonate von 22 oder 23 Tagen begannen. An die Schaltmonate schlossen unmittelbar die Festlichkeiten des Regifugiums und die restlichen Tage des Februarius an, weshalb die Schaltmonate so eine tatsächliche Dauer von 27 oder 28 Tagen hatten. Die Römer der klassischen Zeit benutzten die Jahreszählung ab urbe condita erst rückwirkend ab dem Jahr 400. Sie wurde vom Historiker Orosius für die systematische Aufzeichnung eingeführt. Dier Vierjahresperiode verteilte sich entsprechend auf folgende „ab urbe condita-Jahreszahlendungen“:

  • Erstes Jahr, ohne Schaltung: 01, 05, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 37, 41, 45, 49, 53, 57, 61, 65, 69, 73, 77, 81, 85, 89, 93 und 97.
  • Zweites Jahr, 22-tägiger Einschub: 02, 06, 10, 14, 18, 22, 26, 30, 34, 38, 42, 46, 50, 54, 58, 62, 66, 70, 74, 78, 82, 86, 90, 94 und 98.
  • Drittes Jahr, ohne Schaltung: 03, 07, 11, 15, 19, 23 27, 31, 35, 39, 43, 47, 51, 55, 59, 63, 67, 71, 75, 79, 83, 87, 91, 95 und 99.
  • Viertes Jahr, 23-tägiger Einschub: 04, 08, 12, 16, 20, 24, 28, 32, 36, 40, 44, 48, 52, 56, 60, 64, 68, 72, 76, 80, 84, 88, 92, 96 und 00.

Siehe auch

Literatur

  • Jörg Rüpke: Kalender und Öffentlichkeit: Die Geschichte der Repräsentation und religiösen Qualifikation von Zeit in Rom. de Gruyter, Berlin 1995, ISBN 3-11-014514-6

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