- Dokumentenpauschale
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Eine Dokumentenpauschale ist eine pauschal erhobene Gebühr für die Anfertigung von Ausfertigungen oder Abschriften von Schriftstücken. Die Dokumentenpauschale wird auch für die Überlassung elektronischer Daten erhoben.
Gesetzlich geregelt ist die Erhebung einer Dokumentenpauschale in § 136 KostO für Gerichte und Behörden. Die Dokumentenpauschale kann aber nach den Vorschriften der Kostenordnung auch von einem Notar bezüglich solcher Kosten erhoben werden, die ihm selbst zufließen und nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auch von einem Rechtsanwalt für im Auftrag seiner Partei gefertigte Kopien und Abschriften.
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