Eidgenössische Volksinitiative «Für freie Meinungsäusserung

Eidgenössische Volksinitiative «Für freie Meinungsäusserung

Die Eidgenössische Volksinitiative «Für freie Meinungsäusserung – weg mit dem Maulkorb!» war eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten. Sie forderte die Streichung der Rassismus-Strafnorm, um dadurch die freie Meinungsäusserung zu erreichen. Sie kam jedoch nicht zustande, da die Schweizer Demokraten die 100’000 benötigten Unterschriften im Zeitraum vom 7. August 2007 zum 7. Februar 2009 nicht bei der Bundeskanzlei einreichen konnten.[1]

Die Schweizer Demokraten bezeichnen den Art. 261bisVorlage:Art./Wartung/ch-Suche des Strafgesetzbuches und den Art. 171cVorlage:Art./Wartung/ch-Suche des Militärgesetzbuches als umstritten, schweizerfeindlich. Die Artikel würden Hand für Pressezensur bieten und unterstützen Ausgrenzung Andersdenkender, wie zum Beispiel Kritiker gegen Überfremdung, der Masseneinwanderung und des Asylmissbrauchs.[2] Die Meinungsäusserungsfreiheit soll mit einem neuen Satz in der Verfassung in jedem Falle gewährleistet sein und dürfe durch keine gesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt werden.[3]

Text der Initiative

(I) Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 16 Abs. 4 (neu)

  1. Im Rahmen demokratischer Meinungsbildung und Auseinandersetzung ist die Meinungsäusserungsfreiheit in jedem Falle gewährleistet und darf durch keine gesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt werden.

(II) Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Art. 197 Ziff. 8 (neu)

  1. Übergangsbestimmung zu Artikel 16 Absatz 4 (neu)
Nach Annahme von Artikel 16 Absatz 4 durch Volk und Stände sind die Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs und 171c des Militärstrafgesetzes unverzüglich ersatzlos zu streichen.

Einzelnachweise

  1. admin.ch: BBl 2009 995 (Bundesblatt, Fristablauf)
  2. schweizer-demokraten.ch: Schweizer Demokrat 2007 Juli/August
  3. schweizer-demokraten.ch: Anti-ARG-Initiative, Zugriff am 2. Juli 2009

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