- Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler
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Das Gebiet Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler ist ein mit der Verordnung vom 10. September 1954 durch das damalige Landratsamt in Tettnang (Nachfolger ist das Regierungspräsidium Tübingen) ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 4.35.008) im Gebiet der Stadt Tettnang im Bodenseekreis in Baden-Württemberg, Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
Lage
Das 37 Hektar (ha) große Landschaftsschutzgebiet Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler gehört naturräumlich zum Westallgäuer Hügelland. Es liegt südöstlich von Tettnang und südwestlich von Neukirch, zwischen den Neukircher Ortsteilen Elmenau im Norden, Wilpoltsweiler und Bernaumühle im Osten, sowie den zu Tettnang gehörenden Ortsteilen Rappertsweiler im Süden und Wiesertsweiler im Westen. Direkt an das LSG Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler anschließend liegt nördlich das Naturschutzgebiet „Buchbach“. Nach Westen hin umschließt das LSG das Naturschutzgebiet „Loderhof-Weiher“.
Schutzzweck
Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung eines von Endmoränenwällen eingerahmten schilfbewachsenen Flachmoors.
Siehe auch
- Liste der Schutzgebiete in Baden-Württemberg
- Liste der Landschaftsschutzgebiete in Baden-Württemberg
Weblink
47.646119.66472Koordinaten: 47° 38′ 46″ N, 9° 39′ 53″ OKategorien:- Landschaftsschutzgebiet im Bodenseekreis
- Tettnang
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