- Liste der Schutzgebiete in Baden-Württemberg
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Die Liste der Schutzgebiete in Baden-Württemberg enthält die Statistik aller Schutzgebiete des deutschen Landes Baden-Württemberg.
Inhaltsverzeichnis
Naturschutzgebiete
Ein Naturschutzgebiet (NSG) ist ein streng geschütztes Gebiet. Die Definition von Naturschutzgebieten erfolgt in Deutschland durch oder auf Grundlage von Gesetzen. Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff Naturschutzgebiet darüber hinaus alle Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz. Als Naturschutzgebiet werden häufig Gebiete ausgewiesen, welche für die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt, oft auch für landschaftliche und erdkundliche Eigenarten von Bedeutung sind. Ziel ist es, Pflanzen- wie auch Tierarten in ihrem Verbreitungsgebiet unter Schutz zu stellen. Als Naturschutzgebiete werden auch Flächen ausgewiesen, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, wegen ihrer Einzigartigkeit oder besonderen Schönheit als schützenswert gelten. Es handelt sich dabei oft um Biotope wie etwa Moorlandschaften, Heideflächen, Gebirgslandschaften oder Wälder. In Naturschutzgebieten ist die landwirtschaftliche Nutzung, das Verlassen der öffentlich gekennzeichneten Wege wie auch das Entfachen von Feuer meistens untersagt.
In Baden-Württemberg sind 1.029 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 84.980,08 Hektar (ha) ausgewiesen (Stand 16. Januar 2010). Das entspricht einem Anteil von 2,38 Prozent an der Fläche des Bundeslandes. Zwölf Schutzgebiete erstrecken sich über jeweils zwei Regierungsbezirke; in der Summe sind sie auf Landesebene doppelt enthalten.
Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%) Regierungsbezirk Freiburg 256 30.887,09 3,30 Regierungsbezirk Karlsruhe 217 19.653,76 2,84 Regierungsbezirk Stuttgart 255 14.773,68 1,40 Regierungsbezirk Tübingen 301 19.183,76 2,15 Baden-Württemberg, gesamt 1.029 84.980,08 2,38 → Siehe Hauptartikel: Liste der Naturschutzgebiete in Baden-Württemberg
Landschaftsschutzgebiete
Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) gehört in Deutschland zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereitstellt. Welche Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden können, bestimmen die Bundesländer. Sie legen auch fest, in welcher Form die Landschaftsschutzgebiete gekennzeichnet werden. Paragraph 26 des BNatSchG legt fest, dass Landschaftsschutzgebiete der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes beseitigt werden sollen und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden. Dies geschieht wegen der Vielfalt und Eigenart der Landschaft, ihrer kulturhistorischen Bedeutung oder ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
In Baden-Württemberg sind 1.452 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 813.936,70 Hektar (ha) ausgewiesen (Stand 16. Januar 2010). Das entspricht einem Anteil von 22,77 Prozent an der Fläche des Bundeslandes.
Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%) Regierungsbezirk Freiburg 242 174.810,37 18,70 Regierungsbezirk Karlsruhe 290 184.654,69 26,69 Regierungsbezirk Stuttgart 586 232.107,36 21,98 Regierungsbezirk Tübingen 334 202.711,95 22,73 Baden-Württemberg, gesamt 1.452 813.936,70 22,77 → Siehe Hauptartikel: Liste der Landschaftsschutzgebiete in Baden-Württemberg
FFH-Gebiete
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH- oder Habitatrichtlinie, ist eine 1992 beschlossene Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention; eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.
Die korrekte deutsche Bezeichnung der FFH-Richtlinie lautet Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Es wird in Deutschland jedoch fast ausschließlich die Bezeichnung FFH-Richtlinie benutzt, die sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet.
In Baden-Württemberg sind 300 FFH-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 426.204,65 Hektar (ha) ausgewiesen (Stand 16. Januar 2010). Das entspricht einem Anteil von 11,92 Prozent an der Fläche des Bundeslandes. Vierzig FFH-Gebiete erstrecken sich über jeweils zwei Regierungsbezirke; in der Summe sind sie auf Landesebene doppelt enthalten.
Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%) Regierungsbezirk Freiburg 75 135.752,46 14,52 Regierungsbezirk Karlsruhe 71 96.383,90 13,93 Regierungsbezirk Stuttgart 69 92.288,48 8,74 Regierungsbezirk Tübingen 85 94.098,57 10,55 Baden-Württemberg, gesamt 300 426.204,65 11,92 Vogelschutz-Gebiete
Als Europäisches Vogelschutzgebiet oder Special Protection Area (SPA) bezeichnet man Schutzgebiete, deren Grundlage 1979 im Art. 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie der EU gelegt wurde. Diese Gebiete sind Teil des europaweiten Biotopverbunds Natura 2000. Das Konzept der Vogelschutzgebiete in ganz Europa dient besonders dem Schutz der Zugvögel, die auf Raststationen auf ihren Zugwegen angewiesen sind, um Nahrung zu suchen und um sich ausruhen zu können. Die Europäisches Vogelschutzgebiete unterliegen den Schutzkriterien der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Da die Umsetzungen seitens der EU-Mitgliedsstatten teils nur sehr langsam voran ging, wurden von Naturschutzverbänden sogenannte Important Bird Areas benannt, die man zur Ausweisung als Europäische Vogelschutzgebiete vorschlug.
In Baden-Württemberg sind 101 Europäische Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 395.956,85 Hektar (ha) ausgewiesen (Stand 16. Januar 2010). Das entspricht einem Anteil von 11,08 Prozent an der Fläche des Bundeslandes. Elf Schutzgebiete erstrecken sich über jeweils zwei Regierungsbezirke; in der Summe sind sie auf Landesebene doppelt enthalten.
Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%) Regierungsbezirk Freiburg 34 181.596,73 19,43 Regierungsbezirk Karlsruhe 23 55.979,37 8,09 Regierungsbezirk Stuttgart 21 68.933,93 6,53 Regierungsbezirk Tübingen 23 83.433,95 9,36 Baden-Württemberg, gesamt 101 395.956,85 11,08 Naturdenkmäler
Das Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement. Dabei handelt es sich um ein Einzelobjekt oder ein Gebiet von geringer Flächengröße bis zu fünf Hektar. Letzteres ist ein Flächennaturdenkmal und als solches klar von seiner Umgebung abgegrenzt. Das Naturdenkmal wird oft als Naturschöpfung bezeichnet, kann jedoch gleichzeitig Zeuge der historischen Kulturlandschaft sein, zum Beispiel markante Einzelbäume oder Aufschlüsse mit besonderen geologischen Bildungen. In Deutschland ist der Schutz von Naturdenkmälern in §28 des Bundesnaturschutzgesetzes und in den Länder-Naturschutzgesetzen verankert. Der Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot. Näheres regeln Rechtsverordnungen auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechtes.
Einzelobjekte
In Baden-Württemberg sind 8.100 Einzelgebilde mit einer Gesamtfläche von 7,34 Hektar (ha) ausgewiesen (Stand 16. Januar 2010). Das entspricht einem Anteil von weniger als ein Prozent an der Fläche des Bundeslandes.
Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%) Regierungsbezirk Freiburg 1.390 0,15 < 0,01 Regierungsbezirk Karlsruhe 1.329 5,00 < 0,01 Regierungsbezirk Stuttgart 2.826 0,07 < 0,01 Regierungsbezirk Tübingen 2.555 1,11 < 0,01 Baden-Württemberg, gesamt 8.100 7,34 < 0,01 Flächennaturdenkmäler
In Baden-Württemberg sind 6.231 Flächennaturdenkmäler mit einer Gesamtfläche von 6.476,71 Hektar (ha) ausgewiesen (Stand 16. Januar 2010). Das entspricht einem Anteil von weniger als 0,18 Prozent an der Fläche des Bundeslandes. Zwei Flächennaturdenkmäler erstrecken sich über jeweils zwei Regierungsbezirke; in der Summe sind sie auf Landesebene doppelt enthalten.
Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%) Regierungsbezirk Freiburg 509 587,18 0,06 Regierungsbezirk Karlsruhe 308 541,74 0,08 Regierungsbezirk Stuttgart 4.143 4.170,09 0,39 Regierungsbezirk Tübingen 1.271 1.151,67 0,13 Baden-Württemberg, gesamt 6.231 6.476,71 0,18 Naturparks
Ein Naturpark ist ein geschützter, durch langfristiges Einwirken, Nutzen und Bewirtschaften entstandener Landschaftsraum. Diese wertvolle Kulturlandschaft soll in ihrer heutigen Form bewahrt und gleichzeitig touristisch vermarktet werden. Diese Bestimmung variiert in Deutschland, soweit durch Bundesrecht zugelassen (§ 22 Abs.4 Bundesnaturschutzgesetz, vor allem hinsichtlich der Ausweisung, Feststellung oder Anerkennung als Naturpark, in den einzelnen Bundesländern nach Maßgabe des dortigen Naturschutzrechts. Naturparks unterliegen in Deutschland einem gesetzlich reglementierten Gebietsschutz, der Teil des Naturschutzrechts ist.
In Baden-Württemberg sind sieben Naturparks mit einer Gesamtfläche von 1.110.074,00 Hektar (ha) ausgewiesen (Stand 16. Januar 2010). Das entspricht einem Anteil von weniger als 31,05 Prozent an der Fläche des Bundeslandes. Fünf Naturparks erstrecken sich über jeweils zwei Regierungsbezirke. Teile des Naturparks Neckartal-Odenwald gehören zusätzlich zum Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.
Naturpark Fläche (ha) Regierungsbezirke Naturpark Neckartal-Odenwald 129.200 Karlsruhe, Stuttgart Naturpark Obere Donau 135.019 Freiburg, Tübingen Naturpark Schönbuch 15.564 Stuttgart, Tübingen Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald 90.400 Stuttgart Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord 374.000 Freiburg, Karlsruhe Naturpark Stromberg-Heuchelberg 32.891 Karlsruhe, Stuttgart Naturpark Südschwarzwald 333.000 Freiburg Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%) Regierungsbezirk Freiburg 3 504.718,23 54,00 Regierungsbezirk Karlsruhe 3 371.567,90 53,70 Regierungsbezirk Stuttgart 4 116.330,23 11,02 Regierungsbezirk Tübingen 2 100.535,19 11,27 Baden-Württemberg, gesamt 7 1.110.074,00 31,05 Bannwälder
Der Begriff Bannwald bedeutet allgemein ein als Ganzes erhaltenswertes Waldstück – oder eine spezielle Form davon. Im deutschsprachigen Raum wird mit dem Ausdruck „Bannwald“ allgemein ein Schutzwald bezeichnet (Lawinen-, Felssturz, Murgang- und Hochwasserschutz), oder geschützte Waldgebiete aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes oder als Erholungsraum. Die forstwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin erlaubt und bei Schutzwäldern sogar ausdrücklich erwünscht, bei Kerngebieten von Naturschutzgebieten aber untersagt. Kein Bannwald ist das forstliche Sperrgebiet (befristet gesperrtes Waldstück).
In Baden-Württemberg sind 104 Bannwälder mit einer Gesamtfläche von 6.659,95 Hektar (ha) ausgewiesen (Stand 16. Januar 2010). Das entspricht einem Anteil von weniger als 0,19 Prozent an der Fläche des Bundeslandes. Im § 32 des Waldgesetzes wird der Bannwald in Baden-Württemberg als „ein sich selbst überlassenes Waldreservat“ definiert.
Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%) Regierungsbezirk Freiburg 26 1.960,22 0,21 Regierungsbezirk Karlsruhe 36 2.343,20 0,34 Regierungsbezirk Stuttgart 18 886,23 0,08 Regierungsbezirk Tübingen 24 1.470,30 0,16 Baden-Württemberg, gesamt 104 6.659,95 0,19 Schonwälder
Als Schonwald bezeichnet man in Baden-Württemberg ein geschütztes Waldgebiet, in dem die wirtschaftliche Nutzung des Waldes zwar erlaubt ist, aber gewissen Einschränkungen unterliegt. Der Begriff wird in anderen deutschsprachigen Regionen nicht oder bestenfalls umgangssprachlich verwendet. Schonwald wird in § 32 des baden-württembergischen Waldgesetzes folgendermaßen definiert:[1]
„Schonwald ist ein Waldreservat, in dem eine bestimmte Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten, ein bestimmter Bestandsaufbau oder ein bestimmter Waldbiotop zu erhalten, zu entwickeln oder zu erneuern ist. Die Forstbehörde legt Pflegemaßnahmen mit Zustimmung des Waldbesitzers fest.“
In Baden-Württemberg sind 368 Schonwälder mit einer Gesamtfläche von 17.694,29 Hektar (ha) ausgewiesen (Stand 16. Januar 2010). Das entspricht einem Anteil von weniger als 0,50 Prozent an der Fläche des Bundeslandes. Zwei Schonwälder erstrecken sich über jeweils zwei Regierungsbezirke; in der Summe sind sie auf Landesebene doppelt enthalten.
Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%) Regierungsbezirk Freiburg 137 5.428,90 0,58 Regierungsbezirk Karlsruhe 65 6.006,82 0,87 Regierungsbezirk Stuttgart 103 3.348,92 0,32 Regierungsbezirk Tübingen 63 2.910,66 0,33 Baden-Württemberg, gesamt 368 17.694,29 0,50 Biosphärenreservate
Ein Biosphärenreservat ist ein Schutzgebiet, das für die jeweilige Vegetationszone repräsentativ ist oder eine Besonderheit aufweist. Es geht daher in erster Linie um den Schutz der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaften, für welche die UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) zuständig ist, und nicht um Natur- oder Landschaftsschutz.
In Baden-Württemberg sind sechs Biosphärenreservate mit einer Gesamtfläche von 123.324,14 Hektar (ha) ausgewiesen (Stand 16. Januar 2010). Das entspricht einem Anteil von weniger als 3,45 Prozent an der Fläche des Bundeslandes. Drei Reservate erstrecken sich über jeweils zwei Regierungsbezirke; in der Summe sind sie auf Landesebene doppelt enthalten.
Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%) Regierungsbezirk Freiburg - - - Regierungsbezirk Karlsruhe - - - Regierungsbezirk Stuttgart 3 22.013,16 2,09 Regierungsbezirk Tübingen 3 100.537,62 11,27 Baden-Württemberg, gesamt 6 123.324,14 3,45 Quellen
- ↑ Waldgesetz für Baden-Württemberg (PDF) bei der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg
Weblinks
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