Erfüllungsrisiko

Erfüllungsrisiko

Erfüllungsrisiko (engl. settlement risk, counter party risk) bezeichnet das Risiko, dass eine getätigte Transaktion nicht oder nicht rechtzeitig abgewickelt wird, d.h. das Risiko, dass der Käufer nicht bezahlt oder der Verkäufer das Transaktionsobjekt nicht liefert. Wirtschaftliche Transaktionen (z. B. Wertpapierkauf etc.) als Rechtsgeschäfte unterteilen sich gemäß dem Trennungsprinzip in ein Verpflichtungsgeschäft sowie das nachfolgende Verfügungs- oder Erfüllungsgeschäft. Das Erfüllungsrisiko entsteht insbesondere dann, wenn die beiden Geschäfte zeitlich auseinanderfallen. Gründe können in Leerverkäufen (fehlende Stücke zur Lieferung) in mangelnder Liquidität oder im Ausfall eines Kontrahenten (siehe Kontrahentenrisiko) zum Zeitpunkt der Erfüllung liegen.

Inhaltsverzeichnis

Erfüllungsrisiko im Aktienhandel

Bei Börsengeschäften in Aktien beträgt der Abwicklungszeitraum in Europa (siehe Settlement) zwei Geschäftstage (drei in den USA), somit fallen das Verpflichtungsgeschäft und das Erfüllungsgeschäft zeitlich auseinander. Während dieses Zeitraums kann sich der Wertpapierkurs ändern (Kursänderungsrisiko), wodurch bei Ausfall einer Seite (Käufer bzw. Verkäufer) ein Nachteil entsteht. Dem Erfüllungsrisiko kann durch Sicherheitshinterlegung (margin) begegnet werden, welche das Kursänderungsrisiko abdeckt und eine nachträgliche Erfüllung z. B. in Form von Wiedereindeckung ermöglicht. Bei Geschäften über Xetra oder die Frankfurter Wertpapierbörse verlangt der Zentrale Kontrahent diese Sicherheitsleistungen von den Handelsteilnehmern.[1]

  • Beispiel: Der Verkäufer liefert keine Wertpapiere. Der Käufer kann somit diese Wertpapiere nicht wieder verkaufen, z. B. bei gestiegenem Kurs. Ein zentraler Kontrahent kann nun versuchen, die Wertpapiere wiederzubeschaffen, z. B. durch Kauf am Markt - hierfür stehen ihm die Zahlung des Käufers und die Sicherheitshinterlegung des Verkäufers zur Verfügung, so dass eine Eindeckung bei höheren Kursen möglich ist.

Erfüllungsrisiko im Derivatehandel

Bei Derivaten, z. B. bei Optionen oder Futures fallen die beiden Geschäfte ebenfalls zeitlich auseinander. Bei Ausübung einer Option oder bei Fälligkeit eines Futures kann es zum Ausfall kommen, deshalb wird bei börsengehandelten Derivaten ein Clearinghouse genutzt, bei dem die Handelsteilnehmer ein Marginkonto führen und börsentäglich die Sicherheitshinterlegung nach Bedarf aufstocken (Nachschusspflicht) oder die Verbindlichkeiten täglich ausgleichen. Zusätzlich wird vielfach ein Barausgleich als Erfüllungsart festgelegt, so dass eine Wiedereindeckung bzw. physische Erfüllung (z. B. bei Rohstoff- oder Agrarderivaten) entfällt.

Quellen

Einzelnachweise

  1. http://www.eurexclearing.com/risk/margin_process_de.html

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