- Carl Gustav Homeyer
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Carl Gustav Homeyer (* 13. August 1795 in Wolgast; † 20. Oktober 1874 in Berlin) war ein deutscher Jurist, Rechtshistoriker und Germanist.
Leben
Carl Gustav Homeyer war ein Sohn des Wolgaster Reeders und Getreidegroßhändlers Johann Friedrich Homeyer und dessen Frau Sophie Dorothea Droysen. Er besuchte das Friedrich-Wilhelms-Gymnasium in Berlin, dann die Universitäten Berlin, Göttingen, Heidelberg, promovierte 1821 mit der Dissertation Historiae juris pomeranici capita quaedam (Berlin 1821) und habilitierte sich in dem genannten Jahr als Privatdozent in der juristischen Fakultät.
1824 zum außerordentlichen, 1827 zum ordentlichen Professor der Rechte ernannt, wurde er 1845 Geheimer Obertribunalsrat, welche Stellung er 1867 wieder aufgab, 1850 Mitglied der Königlich-Preußischen Akademie der Wissenschaften, 1854 des Staatsrats und in demselben Jahr Kronsyndikus sowie Mitglied der Ersten Kammer, des späteren Herrenhauses, auf Lebenszeit.
Als Schriftsteller erwarb er sich zuerst einen Namen durch seine Übersetzung von Kolderup-Rosenvinges Grundriß der dänischen Rechtsgeschichte (Berlin 1825), mehr noch durch seine wahrhaft klassischen Ausgaben der sächsischen Rechtsbücher, namentlich des Sachsenspiegels, durch welche er die germanistische Rechtsquellenkritik auf eine bis dahin ungeahnte Höhe erhob.
Dem Landrecht des Sachsenspiegels, welches er dreimal in immer vollkommnerer Gestalt herausgab (Berlin 1827, 2. Ausg. 1835, 3. Ausg. 1861), folgte als zweiter Teil Das sächsische Lehnrecht und der Richtsteig Lehnrechts" (1842), ferner Der Auctor vetus de beneficiis, das Görlitzer Rechtsbuch und das System des Lehnrechts (1844), welchen Ausgaben sich Der Richtsteig Landrechts nebst Cautela und Premis (1857) anschloss.
Auch für die übrigen deutschen Rechtsbücher schuf Homeyer durch sein Verzeichnis deutscher Rechtsbücher des Mittelalters und ihrer Handschriften (Berlin 1836. in neuer Bearbeitung 1856, vollständige Neubearbeitung durch U.-D. Oppitz 1990) eine sichere Grundlage. Weitere Ausführungen zu allen diesen Arbeiten legte er in zahlreichen Abhandlungen, die er in der Akademie las, nieder.
Außerdem schrieb er noch: Die Stellung des Sachsenspiegels zum Schwabenspiegel (Berlin 1853), in welcher Schrift er gegen Alexander von Daniels die Priorität des Sachsenspiegels vor dem Schwabenspiegel mit überzeugenden Gründen nachwies; Die Stellung des Sachsenspiegels zur Parentelenordnung (Berlin 1860).
Sein letztes, lange vorbereitetes Werk, auf dessen Gegenstand er durch seine Untersuchung über das Hantgemal (1852) geführt wurde, war eine umfassende Darstellung der Haus- und Hofmarken (Berlin 1870).
Literatur
- Ferdinand Frensdorff: Homeyer, Carl Gustav. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 13, Duncker & Humblot, Leipzig 1881, S. 44–53.
- Gertrud Schubart-Fikentscher: Homeyer, Carl Gustav. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 9, Duncker & Humblot, Berlin 1972, S. 589 f.
Weblinks
Wikisource: Carl Gustav Homeyer – Quellen und Volltexte- Literatur von und über Carl Gustav Homeyer im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Historiae juris pomeranici capita quaedam, Homeyers Dissertation von 1821 als E-Text bei der HU Berlin
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen. Kategorien:- Rechtshistoriker
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