- Carl Johann Ernst Wilhelm Schulz
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Carl Johann Ernst Wilhelm Schulz (* 24. Mai 1806 in Dahlum; † 18. Dezember 1888 in Braunschweig) war ein deutscher Jurist und Staatsminister im Herzogtum Braunschweig.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Aus einer Pastorenfamilie stammend, besuchte Schulz Gymnasien in Braunschweig und Halle an der Saale. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er von 1825 bis 1828 an der Universität Göttingen, wo er sich dem Corps Brunsviga anschloss.
Werdegang
Nach mehreren Stationen einer juristischen Laufbahn bekam er 1856 einen Sitz in der Braunschweigischen Landesversammlung. Im Jahre 1861 wurde er zum Wirklichen Geheimrat im Herzoglichen Staatsministerium berufen, dessen Vorsitz er 1874 übernahm. Das Amt des Staatsministers bekleidete er von 1876 bis 1883 und trat danach in den Ruhestand. Schulz bekam das Großkreuz des Ordens Heinrichs des Löwen sowie im Jahre 1883 die Ehrenbürgerwürde der Stadt Braunschweig verliehen, wo er 1888 starb.
Bedeutung
Die Bedeutung von Schulz lag vor allem in seiner Mitarbeit an bedeutenden Gesetzen wie dem Gewerbegesetz und dem Regentschaftsgesetz. In die Zeit seiner Tätigkeit fielen auch die Gründung des Norddeutschen Bundes 1866 und die Gründung des deutschen Kaiserreichs 1871, in deren Folge zunehmend Kompetenzen an die Regierung in Berlin abgegeben werden mussten.
Literatur
- Horst-Rüdiger Jarck, Günter Scheel (Hrsg.): Braunschweigisches Biographisches Lexikon. 19. und 20. Jahrhundert, S. 553, Hannover 1996
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