Staatsminister (Deutschland)

Staatsminister (Deutschland)

Staatsminister (StMin) ist in Deutschland ein Titel eines hochrangigen Regierungsvertreters. Auf Bundesebene wird die Bezeichnung an Parlamentarische Staatssekretäre verliehen. In Bayern und Sachsen werden die Mitglieder der Landesregierung auf Ministerebene als Staatsminister bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Staatsminister in früheren deutschen Staaten

Der Titel Staats- und Konferenzminister trat im deutschen Raum zum ersten Mal im 18. Jahrhundert auf und wurde individuell an Mitglieder fürstlicher Kabinette vergeben, um sie gegenüber den übrigen Räten abzugrenzen und deren besonders starke Stellung innerhalb der Regierung zu verdeutlichen. Dies war gleichzeitig mit der Herausbildung von Ressortstrukturen verbunden, in deren Folge sich eigene Behörden für die jeweiligen Fachbereiche (Auswärtiges, Justiz, Krieg etc.) des Staatsministers entwickelten.

Übernommen wurde der Titel auch für die Mitglieder der jeweiligen Landesregierungen im republikanischen Deutschland, um sich auch verbal an die Bezeichnung Freistaat anzulehnen, welche damals für alle deutschen Glieder üblich war, so auch in Preußen.

Im nationalsozialistischen Führerstaat wurden schon früh neue Ämterbezeichnungen geschaffen, um der stark hierarchisierten Staatstruktur und den vielen Sonderbehörden Ausdruck verleihen zu können. In die Amtszeit Hitlers fielen daher auch die beiden einzigen Ernennungen zu Staatsministern auf Ebene des Reichs. So wurde Otto Meißner zum Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers und Karl Hermann Frank zum Deutschen Staatsminister für Böhmen und Mähren berufen. Beide wurden gleichzeitig in den Rang eines Reichsministers gestellt, was auch ihre tatsächliche Machtposition widerspiegelte.

Staatsminister in der Bundesrepublik Deutschland (Länderebene)

Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Bildung neuer deutscher Länder in den einzelnen Besatzungszonen griff nur der Freistaat Bayern auf die Tradition zurück, die Mitglieder seiner Landesregierung als Staatsminister zu bezeichnen. Dies wurde auch im Abschnitt über die Aufgaben und Zusammensetzung der Staatsregierung von Anfang an in der Bayerischen Verfassung so verankert (s. Art. 43 Abs. 2 BayVerf). Die Anzahl der Staatsminister legt der Ministerpräsident fest, sie darf jedoch höchstens 17 betragen. Die Ressortabgrenzung der Staatsministerien ist in der Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung festgelegt. Üblich ist es auch geworden, den Chef der Staatskanzlei sowie ein Kabinettsmitglied für Bundes- und/oder Europaangelegenheiten in diesen Rang zu versetzen.

Das Land Hessen übernahm die Bezeichnung Staatsminister nur insofern, als es sie als bloßen Zusatz- beziehungsweise Ehrentitel an alle Mitglieder der Landesregierung im Ministerrang vergibt (zum Beispiel „Staatsminister und Minister der Finanzen des Landes Hessen“)

Auch in Rheinland-Pfalz werden die Minister gewohnheitsmäßig als Staatsminister bezeichnet, auch wenn dies in der Verfassung nicht vorgesehen ist.

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands und dem Entstehen neuer Länder auf dem Boden der vormaligen DDR wurde die Bezeichnung dann nach bayerischem Vorbild vom Freistaat Sachsen in die Verfassung übernommen (gemäß Art. 59 Abs. 2 SächsVerf).

Ministerpräsident Wolfgang Böhmer verlieh nach gewonnener Landtagswahl kraft seiner Organisationsgewalt den Titel Staatsminister als Funktionsbezeichnung für den Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt (dargelegt im Beschluss der Landesregierung vom 9./23. Juli 2002, MBl. LSA S. 779).

In Baden-Württemberg wird der Leiter der Staatskanzlei (dort: Staatsministerium) umgangssprachlich auch als Staatsminister bezeichnet. Der offizielle Titel lautet jedoch Minister des Staatsministeriums und für europäische Angelegenheiten.

Staatsminister in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesebene)

Auf Bundesebene Deutschlands ist der Titel Staatsminister eine auf Vorschlag des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister vom Bundespräsidenten (gem. § 8 ParlStG) verliehene Bezeichnung an einen Parlamentarischen Staatssekretär des Bundes für die Dauer seines Amtsverhältnisses oder für die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe, ohne dass damit eine größere Machtfülle verbunden wäre. Die Ernennungsurkunde und das Handbuch der Bundesregierung sehen dabei jedoch weiterhin die Ernennung zum „Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der/des/für ...“ vor.

Hiervon wurde bis jetzt nur im Bundeskanzleramt und im Auswärtigen Amt Gebrauch gemacht:

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
  2. RegierungOnline

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