- Exspektanz
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Exspektanz ist ein Begriff aus der Rechtssprache und bedeutet tatsächliche Anwartschaft, also bloß faktische Aussichten auf zukünftige Mehrung des Vermögens, die sich allerdings noch nicht in einem Anwartschaftsrecht verdichtet haben.
Exspektanzen zählen aber nach herrschender Meinung nur dann zum Vermögen, sofern diese soweit konkretisiert sind, dass ein Eintritt der Vermögensmehrung mit größter Wahrscheinlichkeit eintreten wird.
Im kanonischen Recht bezeichnen Exspektanzen Anwartschaften auf noch unbesetzte Kirchenstellen.
Quellen
- Helmut Satzger: Probleme des Schadens beim Betrug, in Jura 2009 S. 518.
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