Flussgebietseinheit Eider

Flussgebietseinheit Eider
Flussgebietseinheiten in Deutschland
Basislinie

Die Flussgebietseinheit Eider (FGE Eider) fasst im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie die Oberflächenwasserkörper und Küstengewässer im westlichen Teil Schleswig-Holsteins zu einer Flussgebietseinheit zusammen.

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung der Flussgebietseinheit Eider

Die Flussgebietseinheit Eider umfasst den westlichen Teil Schleswig-Holsteins. Neben der Eider sind der Flussgebietseinheit weitere Fließgewässer zugeordnet, die alle in die Nordsee entwässern.

Außerdem umfasst die FGE Eider die Küstengewässer der Nordsee von der Grenze zum Küstengewässer der Wiedau (dänisch: Vidå) bis zum südlich angrenzenden Küstengewässer der FGE Elbe. Seewärtig reicht das Küstengewässer bis eine Seemeile seewärts der Basislinie, d. h. es gehören auch die Nordfriesischen Inseln und Halligen zur FGE, und damit der Teil des Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, der nicht zur FGE Elbe gehört.[1]

Im Norden befindet sich das grenzüberschreitende Gewässereinzugsgebiet der Wiedau[2], im Osten die Flussgebietseinheit Schlei/Trave und im Süden die Flussgebietseinheit Elbe.[3]

Zuständige Behörde ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein in Kiel.

Wichtigste Gewässer

In der Karte in der Anlage eines Berichts des Bundesministeriums für Umwelt sind als wichtigste Gewässer hervorgehoben:[4]

Wasser- und Bodenverbände (Auswahl)

Deich- und Hauptsielverbände im Bereich der FGE Eider:

Weblinks

Einzelnachweise

  1. formale Festlegung in § 2a LWaG SH und Anlage zu § 2a LWaG SH. Abgerufen am 14. Juni 2010.
  2. WRRL-Bericht Anlage 1: Liste der zuständigen Behörden
  3. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Karte der zuständigen Behörden. In: Bericht der Bundesrepublik Deutschland. 18. Juni 2004, S. 2 (PDF, abrufen).
  4. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Flussgebietseinheit Eider. In: Bericht der Bundesrepublik Deutschland. 18. Juni 2004, S. 6 (PDF, abrufen).

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