Fachberater für Internationales Steuerrecht

Fachberater für Internationales Steuerrecht

Bei dem Titel eines Fachberaters für Internationales Steuerrecht handelt es sich um eine Fachberaterbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Steuerberater. Er wird durch die zuständige Steuerberaterkammer amtlich verliehen.

Inhaltsverzeichnis

Anforderungen für die Verleihung

Der Titel kann an Steuerberater und Steuerbevollmächtigte vergeben werden, die seit mindestens drei Jahren bestellt sind.

Für die Verleihung des Titels müssen besondere theoretische Kenntnisse nachgewiesen werden. Dies geschieht zum Einen dadurch, dass man an einem von der zuständigen Steuerberaterkammer zertifizierten Fortbildungskurs teilnimmt. Der Kurs muss einen Umfang von mindestens 120 Zeitstunden aufweisen.[1] Im Rahmen des Lehrgangs müssen mindestens drei schriftliche Prüfungen von jeweils mindestens vier Stunden Länge mit Erfolg abgelegt werden. Zum Anderen kann die Prüfungskommission den Bewerber zum Nachweis seiner theoretischen Qualifikation für ein 45- bis 60-mintütiges Fachgespräch einladen.

Außerdem sind besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Hier sind der mindestens 30 innerhalb von drei Jahren durch den Bewerber bearbeitete Fälle einzureichen.

Rechtsgebiete der Ausbildung

Die Lehrgänge decken oft folgende Gebiete ab:

Abgrenzung zu anderen Fachberatertiteln

Der Fachberater für Internationales Steuerrecht ist wie der Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern ein amtlicher Titel, der gemeinsam mit der Berufsbezeichnung Steuerberater geführt werden kann.

Andere Fachberatertitel werden von privaten Organisationen wie dem Deutschen Steuerberaterverband vergeben und dürfen zu Werbezwecken deutlich abgesetzt von der Berufsbezeichnung verwendet werden.[2]

Daneben verleihen die Industrie- und Handelskammern Fachberatertitel wie den Fachberater für Finanzdienstleistungen oder den Fachberater im Außendienst im Rahmen der Aufstiegsfortbildung, deren Voraussetzung eine Berufsausbildung und gewisse berufliche Praxis sind.

Einzelnachweise

  1. § 4 Absatz 1 Fachberaterordnung. Website der Bundessteuerberaterkammer. Abgerufen am 26. Juni 2011.
  2. Informationen zum Fachberater (DStV e.V.). Website des Deutschen Steuerberaterverbands. Abgerufen am 26. Juni 2011.

Weblinks


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