- Felix Czolbe
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Felix Czolbe (* 16. Januar 1863 in Elbing; † im 20. Jahrhundert) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Felix Colbe studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und wurde dort 1881 Mitglied des Corps Borussia Tübingen.[1] Felix Czolbe wurde promoviert. 1884 wurde er auf den preußischen Landesherrn vereidigt. 1869 ernannte man ihn zum Landrichter und 1906 zum Landgerichtsrat. Ein Jahr später wurde er Oberlandesgerichtsrat und war am Oberlandesgericht Naumburg tätig. 1912/13 war er Hilfsarbeiter beim Reichsgericht. 1915 wurde er Reichsgerichtsrat. Er war später zugleich Richter des Reichsarbeitsgerichts. Mitte 1931 ging er in den Ruhestand.[2]
Werke
- (zusammen mit Gustav Wagemann): Die arbeitsrechtlichen Vorschriften der allgemeinen Gesetze - Arbeitsvertragsrecht - mit Erläuterungen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte, Berlin 1934.
Einzelnachweise
Quelle
- Adolf Lobe: „Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929“, Berlin 1929, S. 380.
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