Festlandsockel-Bergverordnung

Festlandsockel-Bergverordnung
Basisdaten
Titel: Bergverordnung für den Festlandsockel
Kurztitel: Festlandsockel-Bergverordnung
Abkürzung: FlsBergV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: §§ 65, 66, 67 Nr. 1 u. 8,
68 Abs. 2 Nr. 2 u. Abs. 3 BBergG
Rechtsmaterie: Bergrecht,
Besonderes Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 750-15-8
Datum des Gesetzes: 21. März 1989 (BGBl. I S. 554)
Inkrafttreten am: 1. Juli 1989
Letzte Änderung durch: Art. 15 G vom 29. Juli 2009
(BGBl. I S. 2424, 2432)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
4. August 2009
(Art. 17 G vom 29. Juli 2009)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Festlandsockel-Bergverordnung (FlsBergV) enthält rechtliche Bestimmungen, die bei der Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen im Bereich des Festlandsockels (§ 1 FlsBergV) zu beachten sind.

Ihre Ermächtigung hat die FlsBergV in den §§ 65–68 des Bundesberggesetzes, das nach seinem § 2 Abs. 3 auch auf bestimmte bergbauliche Tätigkeiten und Einrichtungen im Bereich des deutschen Festlandsockels anzuwenden ist. Mit der Verordnung wurden auch die arbeitsschutzrechtliche Änderungsrichtlinie 95/63/EG vom 5. Dezember 1995 (ABl. EG Nr. L 335 S. 28) und die UVP-Änderungsrichtlinie 97/11/EG vom 3. März 1997 (ABl. EG Nr. L 73 S. 5) umgesetzt.

Der umfangreiche 2. Abschnitt (§§ 2–18) der FlsBergV nimmt unter anderem Regelungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, zu den Arbeitsbedingungen, zur Gefahrenabwehr, zur Verwendung von Plattformen sowie zu Taucharbeiten und Arbeiten in Unterdruckkammern vor.

Im 3. Abschnitt (§§ 19–25) werden vor allem sicherheitliche Vorgaben bei der Aufsuchung und Gewinnung durch Bohrungen, namentlich von solchen nach Erdöl und Erdgas, erteilt.

Der 4. Abschnitt (§§ 26–34) regelt Belange des Meeres- und Meeresbodenschutzes, der 5. Abschnitt (§§ 35–39) solche der Gefahrenabwehr in Bezug auf den Schiffs- und Luftverkehr sowie auf Unterwasserkabel.

Die ausführlichen Schlussvorschriften des 6. Abschnitts (§§ 40–49) umfassen unter anderem Bestimmungen zur betrieblichen Sicherheit und Verantwortlichkeit, zur Anzeige von besonderen Ereignissen und Unfällen sowie zum Zugänglichmachen des Verordnungstextes durch den Unternehmer. Der darin ebenfalls enthaltene Ordnungswidrigkeiten-Katalog (§ 47 FlsBergV) ist materiell von den Vorschriften der „Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels (FlsOWiZustV)” vom 14. Januar 1982 (BGBl. I S. 6) zu unterscheiden, die lediglich Bezug auf die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels im Zusammenhang mit Forschungshandlungen nehmen (§ 1 FlsOWiZustV)

Der praktische Anwendungsbedarf der FlsBergV besteht vor allem bei Offshore-Bohrungen nach Lagerstätten, aber seit einiger Zeit auch bei der Errichtung einzelner Offshore-Windenergieanlagen und gegebenenfalls zukünftig bei der Einrichtung von Offshore-Windparks.

Literatur

  • Phillip Fest: Die Errichtung von Windenergieanlagen in Deutschland und seiner Ausschließlichen Wirtschaftszone. Genehmigungsverfahren, planerische Steuerung und Rechtsschutz an Land und auf See. Duncker & Humblot, Berlin 2010, ISBN 978-3-4281-3154-9, S. 376–388.
  • Heike Krieger: Die Anwendbarkeit nationaler und internationaler Regelungen auf die Erdgasgewinnung aus dem deutschen Festlandsockel. In: DVBl. 117. Jg., Bd. 1, 2002, S. 300–309.
  • Martin Rosenbaum: Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im Offshore-Bereich. Vorgaben des internationalen und nationalen Rechts. Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Arbeitspapiere A-76, Kiel 2006, ISBN 3-936773-24-6, S. 45–65.
  • Rainer Wolf: Bergrecht im Meeres- und Küstenbereich. Rechtsgrundlagen für die Förderung von Erdöl und Erdgas. In: Detlef Czybulka (Hrsg.): Naturschutz und Rechtsregime im Küsten- und Offshore-Bereich. Vierter Warnemünder Naturschutzrechtstag. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2003, ISBN 978-3-8329-0391-6, S. 175–200.

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Bundesberggesetz — Inhalt des Bundesberggesetzes sind alle bergrechtlichen Fragen von der Erkundung, über die Gewinnung eines Rohstoffs bis zur Schließung eines Bergwerkes oder Tagebaus. Das Bundesberggesetz regelt außerdem die Zuständigkeit der Bergbehörden bei… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”