- Friedrich Arnecke
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Friedrich Arnecke (* 13. Mai 1884 in Dresden; † um 1945) war ein deutscher Jurist und Syndikus.
Arnecke begann ein Studium an der TU seiner Heimatstadt, wechselte aber schon bald an die Universität Leipzig. 1912 konnte er dann an der Universität Marburg sein Studium erfolgreich mit einer Promotion zum „Dr. phil.“ abschließen.
Wegen seiner überragenden Leistungen während Studium und Dissertation wurde Arnecke durch den preußischen Kultusminister August von Trott zu Solz ein großzügiges Stipendium gewährt. Arnecke nutzte dies zu einer ausführlichen längeren Studienreise.
Als Arnecke im Herbst 1913 nach Deutschland zurück gekehrt war, bekam er eine Anstellung beim Staatsarchiv Magdeburg. Dort war er, ausgenommen seiner Zeit als Soldat im erster Weltkrieg bis 1919 tätig. In diesem Jahr holte man ihn als Syndikus an ein Eisenhüttenwerk nach Schlesien.
Zwischen 1920 und 1923 war Arnecke in der Verwaltung des deutschen Industrieverbands tätig. Im Anschluss daran nahm er einen Ruf an das Deutsche Meßamt in Kiel an und leitete dieses in der Funktion eines Geschäftsführers bis 1926. Als 1928 die Harzwasserwerke gegründet wurden, war Arnecke als leitender Beamter für den Sektor Finanzen verantwortlich. Gelegentlich fungierte er parallel dazu auch als Gutachter und Syndikus für andere Firmen.
Werke (Auswahl)
- Die Hildesheimer Stadtschreiber bis zu den Anfängen des Syndikats und Sekretariats. 1217-1443. Universität Marburg 1912 (Dissertation)
Literatur
- Walther Killy (Begr.): Deutsche biohgraphische Enzyklopädie. Saur, München 1990.
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