GdS-Jugend

GdS-Jugend

GdS-Jugend
Jugend der Gewerkschaft der Sozialversicherung

Vereinsdaten
Verbände: 16 Landesjugendverbände
Bundesjugendleitung
Vorsitzender: Florian Birkholz
Stellvertreter: Carsten Schilling
Stellvertreterin: Ina Köpnick
Stellvertreter: Björn Gleich
Stellvertreter: Joachim Sommer
Internet
Website: www.gds-jugend.de
E-Mail: info@gds-jugend.de

Die Jugend der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS-Jugend) ist der Zusammenschluss aller jugendlichen Mitglieder in der Fachgewerkschaft für die deutsche Sozialversicherung, der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS). Sie ist parteipolitisch unabhängig und Mitglied der dbb jugend (dbbj).

Inhaltsverzeichnis

Mitglieder

Alle Mitglieder der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) sind bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres automatisch auch Mitglieder der GdS-Jugend [1]. Sie stammen aus allen Trägern der sozialen Sicherung und ihrer Verbände sowie von Einrichtungen, die mit diesen organisatorisch oder finanziell verbunden sind [2].

Der monatliche Beitragssatz beträgt 0,75 % des beitragspflichtigen Einkommens. Auszubildende/Anwärter (Studierende) entrichten für die gesamte Zeit pauschal einen Beitrag von 2,50 EUR im Monat. Beitragsfrei sind die Mitglieder während dem Wehr- oder Zivildienst, der Elternzeit, eines Krankengeldbezugs oder im Falle der Arbeitslosigkeit [3].

Gliederung

Die GdS-Jugend hat ihren Sitz am Hauptsitz der GdS in Bonn. Sie gliedert sich in 16 Landesjugendverbände [4]. Die Aufteilung ist den Bundesländern entsprechend. Jeder Landesjugendverband hat eine Landesjugendleiterin bzw. einen Landesjugendleiter und teilweise eine Landesjugendleitung. Diese sind ehrenamtlich tätig.

Organe

Die Organe der GdS-Jugend sind der Gewerkschaftsjugendtag und die Bundesjugendleitung.

Gewerkschaftsjugendtag

Der Gewerkschaftsjugendtag, das oberste Organ, findet regelmäßig alle 5 Jahre statt. Ausnahmen, die erfordern, dass dieser eher stattfindet, sind in bestimmten Fällen möglich. Er besteht aus der Bundesjugendleitung, den Landesjugendleitern und weiteren Vertretern der Landesjugendverbände. Er wählt die Bundesjugendleitung, legt u.a. die Richtlinien für die Arbeit der GdS-Jugend fest, behandelt und beschließt Fragen der Jugendarbeit, welche von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Bundesjugendleitung

Die Bundesjugendleitung wird zum Gewerkschaftsjugendtag gewählt. Sie besteht aus dem Bundesjugendleiter und 4 Stellvertretern/innen [5]. Sie nimmt die Aufgaben entsprechend der Satzung wahr, so zum Beispiel die Durchführung der Beschlüsse des Gewerkschaftsjugendtages. Die Wahrnehmung der Aufgaben der Bundesjugendleitung ist auf ehrenamtlicher Basis.

Aufgaben

Gemäß der Satzung vertritt und fördert die GdS-Jugend die beruflichen, rechtlichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder. Besonders engagiert sie sich bei der Sicherung und zeitgemäßen Weiterentwicklung des Beamten-, DO-, Tarif-, Arbeits- und Sozialrechts und der beruflichen Bildung[6]. Sie fördert die Mitglieder in der beruflichen Aus- und Fortbildung und wirkt bei der staats-, gesellschafts- und berufspolitischen Bildungsarbeit [7] sowie in Fragen des Jugendrechts mit.

Die Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Jugendorganisationen und dem internationalen Jugendaustausch wird begrüßt und unterstützt.

Leistungen

Allein aufgrund der Mitgliedschaft erhalten auch die Mitglieder der GdS Jugend die Leistungen der GdS (Sozialleistungen lt. Richtlinie [8], Leistungen aus einer Freizeitunfallversicherung [9], Streikgeld [10], Rechtsschutz [11], Förderung von Sportveranstaltungen usw.). Darüber hinaus erhalten die Mitglieder aktuelle Informationen durch das GdS-Magazin, in dem (neben separaten Informationsbroschüren) auch die GdS-Jugend ihren Platz findet. Weiterhin werden die Mitglieder fachlich durch verschiedene (auf Landes-/ Bundesebene organisierte) Veranstaltungen und Schulungen, die auch der persönlichen Entwicklung dienen [12]unterstützt. Das soziale Zusammensein sowie der fachliche Austausch auch zwischen den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung wird ebenso gefördert.

Aufgrund der Mitgliedschaft der GdS-Jugend in der dbb jugend (dbbj) [13] haben die Mitglieder bundesweit weitere Vorteile (z.B. Vergünstigungen beim Onlineshopping [14]). Je nach Bundesland und des persönlichen Status (z.B. Auszubildender in Bayern) können weitere örtliche Vergünstigungen (z.B. kostenlose Auslandsreisekrankenversicherung [15] oder finanzielle Beihilfen zur Fachliteratur für die Ausbildung [16]) möglich sein.

Interessenvertretung in den Sozialversicherungszweigen

Mitglieder der GdS-Jugend sind auch in Interessenvertretungen (Jugend-/Personalvertretungen) ehrenamtlich tätig [17]. Dabei werden oftmals die örtlichen Interessenvertretungen (JAV, PR), genauso wie die Stufenvertretungen (BJAV, BPR, HJAV/GJAV, HPR/GPR) in den Sozialversicherungszweigen abgedeckt. Die GdS und GdS-Jugend unterstützen sie dabei, zum Beispiel bei den Wahlen zu den Gremien, mit Schulungen [18] und durch (Rechts-)Beratungen.

Einzelnachweise

  1. Definition des Personenkreises der GdS-Jugend: Satzung der GdS-Jugend. Abgerufen am 26. Juni 2010.
  2. Organisationsbereich der GdS / GdS-Jugend: Satzung der GdS. Abgerufen am 17. Juli 2010.
  3. Beiträge: Beitragsordnung. Abgerufen am 26. Juni 2010.
  4. Gliederung der Landesjugendverbände: Landesjugendverbände der GdS-Jugend. Abgerufen am 26. Juni 2010.
  5. Bundesjugendleitung: Mitglieder. Abgerufen am 26. Juni 2010.
  6. Beschluss des GdS-Bundeshauptvorstandes vom 10. Mai 2007: GdS-Positionen zur beruflichen Bildung. Abgerufen am 17. August 2010.
  7. Beispiel zu Seminaren, welche fachlich, gesellschaftlich und persönlich bilden: Mitteilung "Einsteigerseminar". Abgerufen am 26. Juni 2010.
  8. Nachweis von Sozialleistungen im Rahmen der Mitgliedschaft: Regelung der Sozialleistungen. Abgerufen am 26. Juni 2010.
  9. Nachweis einer Freizeitunfallversicherung als Leistung im Rahmen der Mitgliedschaft: Regelung der Freizeitunfallversicherung. Abgerufen am 26. Juni 2010.
  10. Nachweis von Streikgeld beim Arbeitskampf als Leistung im Rahmen der Mitgliedschaft: Arbeitskampfordnung. Abgerufen am 26. Juni 2010.
  11. Nachweis des Rechtsschutz als Leistung im Rahmen der Mitgliedschaft: Rechtsschutzordnung. Abgerufen am 26. Juni 2010.
  12. Beispiel für Seminare zur persönlichen Entwicklung Fit für die Prüfung (Auszubildende). Abgerufen am 26. Juni 2010.
  13. GdS-Jugend als Mitglied in der dbb jugend: Übersicht der dbbj. Abgerufen am 26. Juni 2010.
  14. Vergünstigung beim Onlineshopping: DBB Vorteilswelt. Abgerufen am 26. Juni 2010.
  15. weitere örtliche Vergünstigung durch Mitgliedschaft der GdS-Jugend bei der dbbj: Auslandsreisekrankenversicherung. Abgerufen am 26. Juni 2010.
  16. weitere örtliche Vergünstigung durch Mitgliedschaft der GdS-Jugend bei der dbbj: Büchergeld. Abgerufen am 26. Juni 2010.
  17. Beispiel für Mitglieder der GdS in den Interessenvertretungen: Meldung Wahlergebnis. Abgerufen am 26. Juni 2010.
  18. Beleg für Seminare für Interessenvertretungen: Übersicht Seminarangebot. Abgerufen am 26. Juni 2010.

Weblinks


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