Dienstordnungsangestellter

Dienstordnungsangestellter

Ein Dienstordnungsangestellter (Abk.: DO-Angestellter) ist ein Beschäftigter einer Berufsgenossenschaft oder einer Krankenkasse, der zwar in einem privatrechtlichem Arbeitsverhältnis steht, für den aber kraft dieses Vertrages beamtenrechtliche Grundsätze, wie z. B. die Besoldung oder die Beihilfeberechtigung, gelten. Tarifverträge finden auf das Dienstordnungsverhältnis grundsätzlich keine Anwendung, es sei denn, die konkrete Dienstordnung sieht günstigere Regelungen bzw. die explizite Geltung bestimmter tarifrechtlicher Vorschriften vor.

Daher unterliegt er – im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern – nicht der allgemeinen Sozialversicherungspflicht. Es besteht Versicherungsfreiheit wie bei Beamten und es müssen keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden: Anstelle des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung tritt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Form der Beihilfe (Beamtenrecht) und der Pension. An die Stelle des Arbeitnehmeranteils tritt die Selbstvorsorge in Form der privaten Absicherung, die der Bedienstete selbst z. B. durch Privatversicherungen sicherstellen muss. Daher sind die Entgelte von Tarifangestellten und DO-Angestellten (wie auch mit den echten Beamten) nicht vergleichbar, denn bei ihnen sind von vorn herein keine Sozialabgaben im Bruttoentgelt enthalten. Dies setzt sich im Rentenalter insofern fort, als dass der Pensionär auch dann nur eine Teilsicherung erfährt und den verbleibenden Rest privat absichern muß. Familienangehörige sind - im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung - nicht kostenfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert, auch sie müssen gesondert durch Privatversicherungen für den Fall der Krankheit für den Teil über die nur anteilig eintretende Beihilfe abgesichert werden.

Anders als ein echter Beamter steht der DO-Angestellte damit nur in einem "quasi-öffentlich-rechtlichen" Dienstverhältnis, er wird nicht ernannt, sondern schließt einen Arbeitsvertrag, dessen Gegenstand das Beamtenrecht und die jeweilige Dienstordnung ist. Das Arbeitsverhältnis zu seinem Arbeitgeber ist privatrechtlicher Natur. Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Dienstordnungsangestellten und seinem Arbeitgeber werden deshalb von den Arbeitsgerichten und nicht von den Verwaltungsgerichten entschieden. Der DO-Angestellte kann somit als arbeitsrechtlicher Anachronismus bezeichnet werden.

Die Krankenkassen dürfen - mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen - seit 1993 keine Dienstordnungsangestellten mehr einstellen. Neue Arbeitsverhältnisse werden grundsätzlich nur noch auf tarifrechtlicher Grundlage abgeschlossen. Für die noch bei den Krankenkassen beschäftigten DO-Angestellten gelten die §§ 349–358 Reichsversicherungsordnung. Auch bei den Berufsgenossenschaften werden bis heute Arbeitsverhältnisse auf Grundlage einer Dienstordnung begründet. Rechtsgrundlage für das Dienstordnungsrecht der Berufsgenossenschaften sind die §§ 144–147 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch.

Literatur

  • Hilmar Sander: Die Stellung der Bediensteten von Sozialversicherungsträgern im Lichte von Art. 33 Abs. 4 GG. Cuvillier. 1. Auflage, Göttingen 2000, ISBN 3-89873-070-0.

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Andreas Kühn — (* 16. Februar 1968 in Hamburg) ist ein deutscher Politiker der CDU und ehemaliges Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft. Leben und Beruf Nach dem Besuch der Schule von 1974 bis 1984 absolvierte Andreas Kühn eine Ausbildung zum Maurer in… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtenrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Staat bzw. andere juristische Personen des öffentlichen Rechts bedürfen natürlicher Personen, um handlungsfähig zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Bruno Krupp — (* 5. Februar 1928 in Köln Merkenich) ist ein deutscher Politiker der SPD. Ausbildung und Beruf Bruno Krupp besuchte die Volksschule und die Verwaltungsschule und absolvierte eine Verwaltungsausbildung. Er war Angestellter und… …   Deutsch Wikipedia

  • DO-Angestellter — Ein Dienstordnungsangestellter (Abk.: DO Angestellter) ist ein Beschäftigter einer Berufsgenossenschaft oder einer Krankenkasse, der zwar in einem privatrechtlichem Arbeitsverhältnis steht, für den aber beamtenrechtliche Grundsätze gelten.… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetzliche Krankenkasse — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewerbliche Berufsgenossenschaft — Symbol der gewerblichen Berufsgenossenschaften Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Daneben gibt es die… …   Deutsch Wikipedia

  • Krankenkassen — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • LVBG — Symbol der gewerblichen Berufsgenossenschaften Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Daneben gibt es die… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”