Gebietskörperschaft (Italien)

Gebietskörperschaft (Italien)
Regionen und Provinzen Italiens

Gebietskörperschaften Italiens sind neben dem Staatsgebiet der Republik Italien die Regionen, Provinzen und Gemeinden des Landes. Die Gebietskörperschaften und ihre politischen Organe haben Verfassungsrang. Regionen, Provinzen und Gemeinden haben politische Autonomie und Selbstverwaltungsrechte unterschiedlicher Ausprägung.

Nationale Behörden unterhalten in den Gebietskörperschaften Außenstellen oder beauftragen Selbstverwaltungsorgane vor Ort mit der Durchführung staatlicher Aufgaben (Auftragsverwaltung). Aus diesem Grund sind die Gebietskörperschaften auch Verwaltungsbezirke der Zentralregierung in Rom.

Inhaltsverzeichnis

Regionen

Italien untergliedert sich in 20 Regionen, von denen fünf autonom sind und mehr Rechte haben als die Regionen mit Normalstatut. Die 20 Regionen haben jeweils eine eigene Verfassung, eine Volksvertretung und eine in der Regel direkt vom Volk gewählte Regierung.

Die Regionen werden zu statistischen Zwecken zu fünf Makroregionen zusammengefasst. Bei letzteren handelt es sich nicht um Gebietskörperschaften.

Provinzen

Die über 100 Provinzen Italiens bilden die mittlere territoriale Selbstverwaltungsebene. Auch sie haben eine Volksvertretung und eine in der Regel direkt gewählte Provinzregierung. Mit Ausnahme der autonomen Provinzen Bozen und Trient haben diese Gebietskörperschaften keine Gesetzgebungskompetenz, sondern nur Selbstverwaltungsaufgaben. Die Regionen können ihnen Aufgaben übertragen.

Die Provinzen können sich zur weiteren Dezentralisierung in Kreise (circondari) untergliedern. Letztere werden nur selten eingerichtet, in der Regel in weitläufigen, dünn besiedelten Provinzen. Die Kreise haben nur Außenstellen der Provinzverwaltung zur Verbesserung der Bürgernähe und sind daher keine eigenen Gebietskörperschaften.

Bis 1927 waren die circondari Untergliederungen der Provinz als Verwaltungsbezirk des Staates. Als solchen stand ihnen ein staatlicher Unterpräfekt vor.

Gemeinden

Die Selbstverwaltungsorgane der über 8.000 Gemeinden sind der Gemeinderat, der Gemeindeausschuss als Kommunalregierung mit dem in der Regel direkt vom Volk gewählten Bürgermeister an der Spitze. Großstädte (città metropolitane) können einen besonderen Status und damit einen erweiterten Verantwortungsbereich haben. Rom hat als Hauptstadt Italiens seit 2010 einen herausragenden Status (Roma Capitale).

Größere Städte untergliedern sich in Stadtbezirke, in ländlich geprägten Gemeindegebieten gibt es sogenannte Fraktionen oder Ortsteile. Stadtbezirke und Fraktionen sind keine Gebietskörperschaften.

Gemeinden können sich zur gemeinsamen Erledigung bestimmter Aufgaben zu Gemeindeverbänden zusammenschließen, im Fall der Comunità montana auch über Provinzgrenzen hinweg. In Südtirol gibt es die Bezirksgemeinschaften, im Trentino Talgemeinschaften. Die Gemeindezweckverbände werden oft „Gemeindeunion“ genannt.

Siehe auch

Literatur

  • Lutz Bergner: Der italienische Regionalismus. Ein Rechtsvergleich mit dezentralen und föderalen Systemen, insbesondere mit dem deutschen föderativen System. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2008, ISBN 978-3-8300-3997-6.

Weblinks


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