Gebietskörperschaft (Österreich)

Gebietskörperschaft (Österreich)

Gebietskörperschaften sind in Österreich[1][2]

Dabei hat sich der Begriff gewandelt, bis in die 1990er zählten in Österreich zu den Gebietskörperschaften auch:

Bei beiden handelt es sich um öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Zuständigkeit teils für das ganze Bundesgebiet, einzelne Länder oder auch Bezirke, die durch die Pflichtmitgliedschaft hoheitlichen Charakter gewinnen.
Während die Kammern heute nicht mehr unter den Begriff fallen, werden etwa in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung die Sozialversicherungen traditionell noch als Teilsektor des Staates (öffentlicher Dienst) neben Bund, Ländern und Gemeinden geführt.[3]

Einzelnachweise

  1. Gebietskörperschaft. In: HELP.gv.at Begriffslexikon. Bundeskanzleramt Österreich Abteilung I/13 – E-Government, abgerufen am 4. Januar 2011.
  2. Gebietskörperschaften. In: Österreich-Lexikon, online auf aeiou.
  3. Renate Gabmayer, Cornelia Lercher; Bundeskanzleramt, Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst Sektion III (Hrsg.): Das Personal des Bundes 2010. Daten und Fakten. Wien 2010, 1 Der öffentliche Dienst in Österreich 1.2 Eine internationale Definition des öffentlichen Dienstes: Sektor Staat gem. ESVG95, S. 9 f (pdf, bka.gv.at).

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