- Italienische Gemeinden
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Die Gemeinden (italienisch Comuni, Sg. Comune) sind die unterste Ebene der Gebietskörperschaften Italiens. Insgesamt werden 8.094 Gemeinden gezählt.
Inhaltsverzeichnis
Aufbau
Abgesehen vom Sonderstatus Roms, besteht aus rechtlicher Sicht kein Unterschied zwischen den Gemeinden. Das einschlägige Staatsgesetz 142/1990 und die entsprechenden Regionalgesetze regeln deren Belange auf einheitliche Weise. Unterschiedliche Kommunalverfassungen wie in Deutschland gibt es nicht.
Ähnlich wie die Regionen und die Provinzen, sind auch die Gemeinden von drei Organen bestimmt:
- der direkt gewählte Gemeinderat (consiglio comunale), mit 12 bis 60 Mitgliedern je nach Einwohnerzahl
- der direkt gewählte Bürgermeister (sindaco)
- der Gemeindeausschuss (giunta comunale), in dem die vom Bürgermeister ernannten Beigeordneten (assessori) sitzen. Jeder Assessor ist mit einem oder mehreren Sachgebieten betraut (z.B. Sicherheit, Umwelt, Tourismus).
Für Gemeinden mit zwischen 30.000 und 100.000 Einwohnern besteht die Möglichkeit, das Gemeindegebiet in Sprengel zu untergliedern, die der Dezentralisierung von kommunalen Funktionen dienen sollen (circoscrizioni di decentramento). Für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern besteht diesbezüglich eine Pflicht.[1]
Weitläufige Gemeinden sind auf mehrere Ortsteile verstreut, sogenannte frazioni (deutsch und in Südtirol Fraktionen). So besteht zum Beispiel die Gemeinde Brenner aus einigen Fraktionen, darunter der Hauptort Gossensaß.
Funktionen
Nach dem Prinzip der Janusköpfigkeit ist zwischen kommunaler Selbstverwaltung und Auftragsverwaltung zu unterscheiden.
Sämtliche Verwaltungsbefugnisse sind laut italienischer Verfassung (art. 118) den Gemeinden zuerkannt, sofern sie nicht ausdrücklich anderen Gebietskörperschaften (Provinzen, Regionen, Gesamtstaat) übertragen sind. Insbesondere gehören Sozialleistungen und die Raumordnung zu den ursprünglichen Funktionen der Gemeinden.[2]
Im Auftrag des Staates übernehmen die Gemeinden die Führung der Wahl-, der Melde- und Standesämter sowie der Ämter für Statistik. Ferner waren sie, bis zu deren Aufhebung, für den verwaltungstechnischen Vollzug der Wehrpflicht zuständig. [3]
Sonderstatus Roms
Verfassungsgemäß nimmt Rom als Hauptstadt Italiens einen Sonderstatus ein (Roma Capitale).[4] Dieser ist durch zusätzliche Normen[5] präzisiert worden, die Rom erweiterte Funktionen zubilligen: die Erhaltung der Kulturgüter; die soziale und wirtschaftliche Entwicklung, mit besonderer Bezugnahme auf das produzierende Gewerbe und den Tourismus; die Stadtentwicklung und die Raumplanung; die Organisation und der Betrieb von städtischen Dienstleistungen, insbesondere öffentliche Verkehrsmittel; der Katastrophenschutz.
Die Bezeichnung des Gemeinderates als "kapitolinische Versammlung" (assemblea capitolina) und der Gemeinderegierung als "kapitolinischer Ausschuss" (giunta capitolina) sollen die Sonderstellung Roms unterstreichen.
Wahlsystem
Zur Anwendung des Wahlsystem werden die Gemeinden in zwei Kategorien unterteilt.
Für Gemeinden bis 15.000 Einwohnern gilt das einfache Mehrheitssystem: Es wird zum Bürgermeister gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann, die ihn unterstützende Liste bekommt grds. zwei Drittel der Sitze im Gemeinderat.
Für Gemeinden über 15.000 Einwohnern gilt Folgendes: Erreicht ein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebene Stimmen, wird er schon im ersten Wahlgang zum Bürgermeister gekürt. Erreicht kein Kandidat dieses Quorum, ist eine Stichwahl zwischen den zwei stärksten Kandidaten erforderlich. Die Koalition des gewählten Bürgermeisters bekommt i.d.R. 60% der Sitze im Gemeinderat.[6][7]
Wird dem Bürgermeister das Vertrauen durch den Gemeinderat entzogen, tritt er zurück oder lebt er ab, so müssen neue Wahlen einberufen werden. Dieselbe Regelung gilt auch für Provinzen und Regionen. In der Zwischenzeit wird die Gemeinde von einem Regierungskommissar verwaltet. In der Regel beträgt die Amtszeit des Bürgermeisters (und der anderen kommunalen Organe) fünf Jahre.
Bezeichnungen
Durch Dekret der Präsidenten der Republik können Gemeinden in den Rang von Städten erhoben werden (città). Dies hat keinerlei rechtliche Auswirkungen. Lediglich dürfen solche Gemeinden ihr Wappen mit einer goldenen Krone schmücken.
In Südtirol werden diese Gemeinden als Stadtgemeinden bezeichnet. Ferner dürfen sich dort einige Ortschaften Marktgemeinden nennen, sofern sie diesen schon zu Zeiten der Habsburger Monarchie innehatten oder mindestens 5.000 Einwohner zählen. Ladinische Gemeinden in Trentino-Südtirol bezeichnet man chemun oder comun. Zudem tragen alle Gemeinden in der Provinz Bozen einen deutschen und einen italienischen Ortsnamen.
Im Aostatal werden die Gemeinden sowohl als comune (it.) als auch als commune (frz.) bezeichnet. Die Ortsnamen selber sind alle französisch, bis auf Aosta/Aoste, welche auch die einzige città bzw. ville der Region ist.
In Friaul-Julisch Venetien sind auch furlanische und slowenische Bezeichnungen vorzufinden.
Zusammenschlüsse von Gemeinden
Gemeinden können gemeinsame Konsortien (consorzi) bilden, zum Beispiel für den Nahverkehr oder die Müllabfuhr, und sich zur Ausübung gewisser Funktionen zusammentun (unioni di comuni).
Die Regionen haben die verfassungsrechtliche Befugnis, die Gemeinden per Gesetz neuzuordnen, also durch Verschmelzung oder Abspaltung neue Gemeinden entstehen zu lassen. Auch können sie bestehenden Berggemeinden in sogenannten Berggemeinschaften (comunità montana) organisieren.
In Südtirol gibt es ferner die Bezirksgemeinschaften, im Trentino die Talgemeinschaften (comunità di valle).
Statistiken
Prettau in Südtirol ist die nördlichste Gemeinde auf italienischem Staatsgebiet. Lampedusa e Linosa befindet an Italiens südlichstem Punkt.
Die Gemeinde mit der größten Ausdehnung ist Rom (1.285 km²), die mit der kleinsten Fiera di Primiero im Trentino (0,15 km²).
Rom ist auch die bevölkerungsreichste Gemeinde, mit über 2,7 Millionen Einwohnern. Nur 33 Seelen zählt hingegen das lombardische Pedesina, in der Provinz Sondrio. Die zehn größten Städte (Stand 31. Dezember 2010):[8]
Rang Stadt Einwohnerzahl 1. Rom 2.761.477 2. Mailand 1.324.110 3. Neapel 959.574 4. Turin 907.563 5. Palermo 655.875 6. Genua 607.906 7. Bologna 380.181 8. Florenz 371.282 9. Bari 320.475 10. Catania 293.458 Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Art. 13 Gesetz 142/1990
- ↑ Art. 9 Gesetz 142/1990
- ↑ Art. 10 Gesetz 142/1990
- ↑ Art. 114 Abs. 3 Italienische Verfassung, infolge der umfangreichen Reform von 2001
- ↑ Staatsgesetz 42/2009, Art. 24 Abs. 2 sowie Gesetzesvertretendes Dekret 56/2010
- ↑ Art. 71 und 72 Gesetzesvertretendes Dekret 267/2000
- ↑ Regionalrat des Piemont, Wahlsystem für Kommunalwahlen
- ↑ Istat.it und Demographische Datenbank
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